Gemeinden, die aus Fusionen oder Mutationen entstehen, müssen zukünftig neu kategorisiert werden. Das BFS wird in solchen Fällen die Zugehörigkeit zum Raum mit städtischem Charakter, zur Gemeindetypologie oder zur Stadt/Land-Typologie auf der Grundlage der für die Versionen 2020 verwendeten Daten neu bestimmen. Das Ergebnis wird gleich ausfallen, wie wenn die Gemeindefusion bereits am 1.1.2022 erfolgt wäre (ursprünglicher Stand der Zuordnungen).
Siedlungsräume und ihre Infrastrukturen verändern sich im Zeitverlauf. Wanderungsbewegungen der Bevölkerung, die Entwicklung der Wirtschaft, die anhaltende Sub- und Periurbanisierung sowie der Ausbau von Verkehrswegen verändern die Dichte und Grösse der räumlichen Einheiten und die funktionalen Beziehungen, die ihrer Definition zugrunde liegen. Das BFS berechnet daher die Zugehörigkeit sämtlicher Gemeinden rund alle zehn Jahre neu.