Verläufe im System der sozialen Sicherheit 2021
Verläufe im System der sozialen Sicherheit 2021

Verläufe im System der sozialen Sicherheit 2021

Personen in der Arbeitslosenversicherung, der Invalidenversicherung und der Sozialhilfe

Soziale Risiken und Sozialversicherungen

Soziale Risiken wie Arbeitslosigkeit, Invalidität oder Krankheit werden in der Schweiz durch spezifische Sozialversicherungen aufgefangen. Bei fehlendem, ausgeschöpftem oder nicht ausreichendem Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen sieht das System der sozialen Sicherheit in der Schweiz die Sozialhilfe als letztes Auffangnetz vor.

Die Inanspruchnahme von Leistungen der Arbeitslosenver­sicherung (ALV), der Invalidenversicherung (IV) und der Sozial­hilfe (SH) kann über einen kürzeren oder längeren Zeitraum hinweg notwendig sein. Leistungen aus diesen drei Systemen können nacheinander (während mehreren zusammenhängenden oder nicht zusammenhängenden Bezugsperioden), in gewissen Situationen aber auch gleichzeitig beansprucht werden. So geht das Risiko Invalidität während bestimmter Lebensphasen häufig auch mit dem Risiko Arbeitslosigkeit einher. Personen mit einer Teilrente der IV haben daher bei Arbeitslosigkeit zusätzlich Anspruch auf Leistungen der ALV. Bei ausgeschöpftem Anspruch auf ALV-Taggelder kann schliesslich bei prekären finanziellen Verhältnissen Sozialhilfe beantragt werden, um den weggefallenen Erwerbseinkommensanteil aufzufangen. Die Sozialhilfe kann auch unterstützen, um die teilweise mehrere Jahre dauernde Zeit zwischen IV-Anmeldung und IV-Rentenzusprache zu überbrücken.


Datensatz für Analysen zum System der sozialen ­Sicherheit

Die vorliegenden Auswertungen und Indikatoren zu den Leistungen der Sozialhilfe, Invalidenversicherung und ­Arbeitslosenversicherung (SHIVALV) basieren auf einem Datensatz für Analysen zum System der sozialen Sicherheit, für den Einzelfalldaten der erwähnten Leistungen verknüpft werden. Zusätzlich werden die Daten der Bevölkerungsstatistik (STATPOP) und der Individuellen Konten (IK) der AHV herangezogen. Die Statistik gibt Auskunft über die Personen, die seit 2010 mindestens eine der drei Formen von Sozialleistungen erhalten haben: Taggelder der Arbeitslosenversicherung, Renten der Invalidenversicherung oder Sozialhilfe.

Die SHIVALV-Statistik berücksichtigt nur die Sozialhilfe im engeren Sinne (wirtschaftliche Sozialhilfe); alle übrigen bedarfsabhängigen Leistungen von Kantonen und Gemeinden können derzeit nicht berücksichtigt werden. Im Falle der Invalidenversicherung berücksichtigt die Statistik ausschliesslich die Renten (Teil- und Vollrenten). Die Ergebnisse der Kategorie «Invalidenversicherung» enthalten somit keine Personen, die andere Massnahmen der Invalidenversicherung wie Eingliederungsmassnahmen oder Hilflosenentschädigung in Anspruch nehmen.

Der Datensatz umfasst sämtliche Leistungsbeziehenden im Alter von 18–64/65 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz (ständige Wohnbevölkerung). Kinder von 0–17 Jahren, die ein Drittel der Sozialhilfebeziehenden ausmachen, werden nicht berücksichtigt. Die in der SHIVALV-Statistik berechneten Bezugsquoten für das Gesamtsystem SHIVALV und für die einzelnen Leistungssysteme beziehen sich auf die ganzjährig kumulierte Anzahl Beziehende und die ständige Wohnbevölkerung am jeweiligen Jahresende. Die Berechnung unterscheidet sich von derjenigen für die Arbeitslosen-, IV-Berentungs- oder Sozialhilfequoten. Die hier publizierten Quoten weichen daher deutlich von den separat veröffentlichten Statistiken der einzelnen Leistungssysteme ab.

In den Analysen zu den Verläufen im System der sozialen Sicherheit werden ausschliesslich Personen und Personenflüsse zwischen den drei Leistungssystemen untersucht. Finanzflüsse und damit verbundene Verrechnungen sowie finanzielle Rückvergütungen können mit der vorhandenen Datengrundlage nicht oder nur ungenügend dargestellt ­werden.

Das vorliegende BFS Aktuell präsentiert die neuesten Ergebnisse eines revidierten Indikatorensets, das die Lage in den drei untersuchten Leistungssystemen und die Zusammenhänge zwischen diesen so präzise wie möglich abbilden soll.

Beziehende und Leistungsbezug

Leichter Rückgang der Anzahl Beziehenden im Jahr 2021

Im Jahr 2021 bezogen 713 747 Personen Leistungen in Form von Renten der Invalidenversicherung (IV), Taggeldern der Arbeitslosenversicherung (ALV) oder Sozialhilfe (SH). Die Gesamtquote der Personen, die 2021 während mindestens eines Monats Leistungen aus dem SHIVALV-System bezogen, liegt bei 12,7% der 18- bis 64/65-jährigen ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz am 31. Dezember des Berichtsjahrs (Referenzbevölkerung).


Die Leistungskategorien sind ausschliesslich. So haben beispielsweise Beziehende der Kategorie «Sozialhilfe» im Laufe des Jahres nur diese Leistung beansprucht. Bezog eine Person zu Beginn des Jahres Sozialhilfe und am Ende des Jahres eine Leistung der Arbeitslosenversicherung, wird sie der Kategorie «ALV + SH» zugeteilt.

Angaben zur Anzahl Personen, die im Beobachtungsjahr 2021 während mindestens zwei Monaten gleichzeitig Leistungen aus diesen beiden Leistungssystemen in Anspruch genommen haben, finden sich im Fliesstext.

Im Jahr 2021 bezogen 5,6% der Referenzbevölkerung (siehe Definition oben) ausschliesslich ALV-Taggelder (311 610 Personen), 3,9% bezogen einzig eine IV-Rente (219 388 Personen) und 2,7% einzig Sozialhilfe (150 905 Personen). Die ALV-Taggeldbeziehenden machten 43,7%, die IV-Rentenbeziehenden 30,7% und die Sozialhilfebeziehenden 21,1% aller Personen im SHIVALV-System aus.

Die Gesamtzahl der Leistungsbeziehenden war 2021 etwas niedriger als im Vorjahr, was auf einen Rückgang der Zahl der ­Sozialhilfebeziehenden zurückzuführen ist (siehe Tabelle 1). Bei der Zahl der ALV-Taggeldbeziehenden und der IV-Rentenbeziehenden war ein leichter Anstieg gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Nach einem starken Anstieg der ALV-Taggeldbeziehenden im Jahr 2020 aufgrund der Krise auf dem Arbeitsmarkt und der Massnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie (zwischen 2019 und 2020 nahm die Zahl der Personen, die ausschliesslich ALV-Taggelder beziehen, um 15,5% zu), hat sich der Bestand 2021 auf hohem Niveau stabilisiert. Die Zahl der Sozialhilfebeziehenden war 2020 nicht stark angestiegen und lag im Jahr 2021 immer noch unter dem Wert der Jahre vor der Pandemie (Durchschnitt Jahre 2017–2019: 156 248).

Anzahl Beziehende nach Leistungssystem 2020
und 2021 und EntwicklungT1

Beziehende 2020 Beziehende 2021 Entwicklung
Gesamtsystem SHIVALV 716 152 713 747 –0,3%
ALV-Taggeld 310 720 311 610 0,3%
IV-Rente 218 608 219 388 0,4%
Sozialhilfe 156 183 150 905 –3,4%
Mehrfachbezug 30 641 31 844 3,9%

Quelle: BFS – Verläufe im System der sozialen Sicherheit (SHIVALV)

© BFS 2023

Im Jahr 2021 bezogen 0,6% der Referenzbevölkerung mehr als eine Leistung (31 488 Personen, was 4,5% aller SHIVALV-Beziehenden entspricht). Insgesamt bezogen 0,3% der Referenzbevölkerung (17 522) ALV-Taggelder kombiniert mit Leistungen der Sozialhilfe, wobei eine Mehrheit (10 079 Personen) diese beiden Leistungen während mindestens zwei Monaten gleichzeitig bezog. 0,2% der Referenzbevölkerung beanspruchten im Laufe des Jahres 2021 eine IV-Rente kombiniert mit Sozialhilfe (10 029 Personen) und weitere 0,1% (4038 Personen) bezogen ALV-Taggelder kombiniert mit einer IV-Rente. Auch diese Leistungskombinationen wurden grossmehrheitlich während mindestens zweier Monate gleichzeitig bezogen (7502 Personen im Falle der Kombination von IV-Rente und Sozialhilfe und 3106 Personen im Falle der Kombination von IV-Rente und ALV-Taggeldern). Nur sehr wenige Personen bezogen 2021 während jeweils mindestens eines Monats Leistungen aus allen drei Sozialsystemen, nämlich 255 Personen oder 0,005% der Referenzbevölkerung.

Die Zahl der Personen mit Mehrfachbezug stieg zwischen 2020 und 2021 um 3,9% (siehe Tabelle 1), da in allen Kategorien mit Ausnahme der Kategorie «ALV-Taggelder und Sozialhilfe» (17 605 Personen im Jahr 2020 und 17 522 im Jahr 2021, –0,5%) ein Anstieg zu verzeichnen war. Der grösste Zuwachs ergab sich mit einem Plus von 20,6% in der Kategorie «ALV-Taggelder und IV-Rente» (2020: 3347 Personen; 2021: 4038 Personen).

Die Bezugsquoten für die einzelnen Leistungssysteme nach Geschlecht, Nationalitätenkategorie und Altersgruppe sind in Tabelle 2 aufgeführt.

Bezugsquoten nach Leistungssystem, Geschlecht, Nationalitätenkategorie und Altersgruppe, 2021T2

Total Männer Frauen Schweizer/
-innen
Ausländer/
-innen
18–24 Jahre 25–39 Jahre 40–54 Jahre 55–65 Jahre
Gesamtsystem SHIVALV 12,7% 13,4% 12,1% 10,9% 17,0% 10,7% 12,7% 12,8% 13,8%
ALV-Taggeld 5,6% 6,0% 5,2% 4,1% 9,0% 5,1% 7,0% 5,5% 3,9%
IV-Rente 3,9% 4,1% 3,7% 4,4% 2,7% 1,7% 2,1% 3,9% 7,5%
Sozialhilfe 2,7% 2,7% 2,7% 1,9% 4,5% 3,3% 3,0% 2,7% 1,9%

Quelle: BFS – Verläufe im System der sozialen Sicherheit (SHIVALV)

© BFS 2023

Etwas mehr als ein Viertel der Leistungen wird ­ergänzend zu einem Erwerbseinkommen bezogen

In der Statistik der Leistungsbeziehenden wird jede Person gleich behandelt, ungeachtet dessen, ob sie während eines Monats, während mehrerer Monate oder das ganze Jahr über Leistungen bezogen hat. Diese Unschärfe kann durch Berücksichtigung des durchschnittlichen Monatsbestands korrigiert werden. Dieser wird berechnet, indem die Anzahl Personen, die eine oder mehrere Leistungen beziehen, über alle Monate hinweg addiert und durch zwölf dividiert wird. Im Jahr 2021 betrug der durchschnittliche Monatsbestand im SHIVALV-Gesamtsystem 508 170 Personen.

Den grössten durchschnittlichen Anteil am SHIVALV-System hatten mit 41,4% die IV-Rentenbeziehenden (210 308 Personen pro Monat). Der Bestand der IV-Rentenbeziehenden über das gesamte Jahr hinweg liegt relativ nahe bei diesem Wert (219 388). Das bedeutet, dass die Personen in der Invalidenversicherung im Schnitt während 11,5 Monaten eine IV-Rente in Anspruch nahmen. Das Verhältnis zwischen dem durchschnittlichen Bestand und der Anzahl der Leistungsbeziehenden (wie im vorherigen Abschnitt dargestellt) multipliziert mit 12 gibt die durchschnittliche Anzahl Monate pro Jahr an, in denen die Leistungsbeziehenden die Leistung(en) bezogen haben. Der durchschnittliche Monatsbestand der mit ALV-Taggeldbeziehenden beläuft sich auf 156 113 Personen (30,7% des Totals) und ist damit nur halb so hoch wie die Zahl der Personen, die mindestens einmal im Jahr ALV-Taggelder bezogen haben (311 610 Personen). Dies zeigt, dass bei einer Mehrheit der Personen, die ALV-Taggelder beziehen, dies lediglich während eines Teils des Jahres der Fall ist. Im Jahr 2021 waren es im Schnitt 6,0 Monate. Schliesslich beträgt der durchschnittliche Monatsbestand der Sozialhilfebeziehenden 130 773 Personen (25,7% des Totals). Auch diese Zahl liegt nahe dem Bestand über das gesamte Jahr hinweg (150 905 Personen), was zeigt, dass auch Personen in der Sozialhilfe tendenziell einen grossen Teil des Jahres in diesem Leistungssystem verbleiben: Im Jahr 2021 waren es im Schnitt 10,4 Monate.

Durchschnittlicher Monatsbestand, jährliche
Anzahl Beziehende und durchschnittliche Anzahl
Bezugsmonate nach Leistungssystem, 2021T3

Durchschnittlicher Monatsbestand Jährliche
Anzahl
Beziehende
Durchschnittliche Anzahl Bezugs­monate pro Jahr
Gesamtsystem SHIVALV 508 170 713 747 8,5
ALV-Taggeld 156 113 311 610 6,0
IV-Rente 210 308 219 388 11,5
Sozialhilfe 130 773 150 905 10,4

Quelle: BFS – Verläufe im System der sozialen Sicherheit (SHIVALV)

© BFS 2023

Die Erwerbssituation wird anhand der Daten der Individuellen Konten (IK) bestimmt. Eine Person gilt als erwerbstätig, wenn ihr monatliches Erwerbseinkommen 191.66 Schweizer Franken oder mehr beträgt (2300 Fr. jährlich geteilt durch 12 Monate). Ab einem Einkommen von 2300 Franken werden AHV/IV/EO-Beiträge erhoben. Dies gilt gleichermassen für Angestellte und Selbstständigerwerbende.

ALV-Taggelder, IV-Renten und Sozialhilfe werden manchmal parallel und ergänzend zu einem Erwerbseinkommen bezogen. Da sich die Beschäftigungssituation – gemessen am Erwerbseinkommen – und die Inanspruchnahme von Leistungen im Laufe des Jahres ändern können, ist es präziser, die parallel zum Erwerbseinkommen bezogenen Leistungen auf monatlicher Basis, d. h. anhand des durchschnittlichen Monatsbestands zu erfassen.

Etwas mehr als ein Viertel (27,8%) der monatlichen Leistungen werden zusätzlich zu einem Erwerbseinkommen bezogen. Dies bedeutet, dass im Jahr 2020 im Monatsdurchschnitt 141 025 der Personen in SHIVALV erwerbstätig und 367 146 nichterwerbstätig waren. Unter den Personen, die Leistungen aus einem einzigen Leistungssystem beanspruchten, ist dieser Anteil bei den ALV-Taggeldbeziehenden am höchsten (32,5%). Ein ähnlich grosser Prozentsatz der Personen mit ALV-Taggeldern hat 2020 einen Zwischenverdienst erzielt (31,9%). Etwas niedriger ist der Anteil der parallel zu einem Erwerbseinkommen bezogenen Leistungen bei den IV-Rentenbeziehenden (26,5%). In diesem Zusammenhang ist erwähnenswert, dass 75% der IV-Renten im Dezember 2021 Vollrenten und 25% Teilrenten waren (IV-Statistik, Stand Dezember 2021). Noch etwas tiefer ist der Anteil der Leistungen, die zusätzlich zu einem Erwerbseinkommen bezogen werden, in der Sozialhilfe (24,8%). Das deckt sich mit den Ergebnissen der Sozialhilfestatistik, gemäss der 35,7% der Sozialhilfebeziehenden im Jahr 2021 nichterwerbstätig und 32,7% erwerbslos waren Zu beachten ist, dass sich die Referenzbevölkerung der Sozialhilfestatistik leicht von derjenigen der Statistik Soziale Verlaufsmuster unterscheidet, da sie Personen zwischen 15 und 64 Jahren berücksichtigt. . Der Anteil der Monate, in denen mehrere Leistungen zusätzlich zu einem Erwerbseinkommen bezogen wurden, ist in der Invalidenversicherung und in der Sozialhilfe am niedrigsten (9,8%) Wird zur Definition der Kategorie «mit Erwerbseinkommen» anstelle des Schwellenwerts von 191.66 Franken ein Schwellenwert von 2000 Franken verwendet, sinkt der durchschnittliche Monatsbestand in dieser Kategorie auf 11,2% im Gesamtsystem SHIVALV, respektive auf 17,3% beim ALV-Taggeld­bezug, 8,9% bei den IV-Renten und 8,4% in der Sozialhilfe. .


Die drei Leistungssysteme weisen bei den Ein- und Austritten unterschiedliche Dynamiken auf

Rund ein Viertel (174 273) der ALV-Taggeld-, IV-Renten- und So­zialhilfebeziehenden sind 2021 in das SHIVALV-Leistungssystem eingetreten, d. h. diese Personen haben 2021 eine Leistung bezogen, nachdem sie im Vorjahr keine Leistung in Anspruch genommen hatten. Aufgrund der unterschiedlichen Personenflüsse unterscheidet sich der Anteil der Eintritte je nach Leistungssystem stark: So betrug der Anteil der Eintritte bei den Personen mit ALV-Taggeldbezug 44,0% (137 038 Eintritte), mit Sozialhilfebezug 22,7% (34 182 Eintritte) und mit IV-Rentenbezug lediglich 8,1% (17 855 Eintritte).

Der Anteil der Eintritte an der Gesamtzahl der Beziehenden war 2021 bei Männern und Frauen in allen drei Leistungssystemen insgesamt sehr ähnlich. Einige Unterschiede sind nach der Nationalität zu beobachten: Der Anteil der Eintritte der Schweizer Beziehenden war im Vergleich zu den ausländischen Beziehenden bei den ALV-Taggeldern höher (45,7% gegenüber 42,1%), aber in der Sozialhilfe (21,0% gegenüber 24,3%) und bei den IV-Renten (7,5% gegenüber 10,5%) niedriger. In allen drei Leistungssystemen war der Anteil der Eintritte bei den Jüngsten am höchsten und nahm dann mit zunehmendem Alter ab. Der Anteil der Eintritte in das Gesamtsystem SHIVALV betrug 41,8% für die 18- bis 24-Jährigen, 30,2% für die 25- bis 39-Jährigen, 21,5% für die 40- bis 54-Jährigen und 14,2% für die 55- bis 65-Jährigen.

Im Jahr 2020 lag für rund ein Viertel der Beziehenden ein Austritt vor (172 704), d. h. diese Personen bezogen während mindestens zwölf Monaten keine Leistungen mehr. Auch hier gibt es allerdings Unterschiede zwischen den einzelnen Leistungssystemen: So betrug der Anteil der Austritte aus der Arbeitslosenversicherung 42,5% (132 136 Austritte), aus der Sozialhilfe 25,7% (40 093) und aus der Invalidenversicherung 7,6% (16 516).

Ein Austritt wird als 12-Monatszeitraum ohne Leistungsbezug definiert. Deshalb kann die Zahl der Austritte erst mit einem Jahr Verzögerung berechnet werden. So werden beispielsweise die Daten von 2021 benötigt, um die Austritte im Jahr 2020 zu bestimmen, und die Zahl der Austritte im Jahr 2021 kann erst anhand der Daten von 2022 gemessen werden.

Beim Anteil der Austritte zeigen sich 2020 keine grossen Unterschiede nach Geschlecht. Hingegen sind Unterschiede nach Nationalität zu beobachten. Der Anteil der Austritte der Schweizer Beziehenden war im Vergleich zu jenem der ausländischen Beziehenden bei den ALV-Taggeldern höher (46,4% gegenüber 38,1%), bei der Sozialhilfe geringfügig höher (26,1% gegenüber 25,2%), hingegen bei den IV-Renten tiefer (7,1% gegenüber 9,2%). Wie bei den Eintritten war auch der Anteil der Austritte bei den jüngsten Personen am höchsten: Der Anteil der Austritte aus dem Gesamtsystem SHIVALV betrug 34,0% für die 18- bis 24-Jährigen, 28,5% für die 25- bis 39-Jährigen, 19,6% für die 40- bis 54-Jährigen und 20,1% für die 55- bis 65-Jährigen. Besonders ausgeprägt war dieser Trend bei den ALV-Taggeldern mit Austrittsanteilen von 52,9%, 44,1%, 39,4% bzw. 35,8% für die vier Altersgruppen.

Im Jahr 2020 war der Anteil der Eintritte bei den Personen mit ALV-Taggeldbezug (59,6%) höher als der Anteil der Austritte (42,5%). Dies ist auf die Covid-19-Pandemie zurückzuführen, die einen deutlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit zur Folge hatte. In der Sozialhilfe und bei den IV-Renten lagen die Anteile der Ein- und Austritte auf ähnlichem Niveau (Sozialhilfe: 25,1% und 25,7%; IV-Renten: 7,4% und 7,6%).


Verbleib und Wiedereintritt in die Leistungs­systeme

Hohe Verbleibsquote in der Invalidenversicherung, mehr Fluktuation bei der Sozialhilfe und Arbeitslosenversicherung

Zur Beobachtung der dynamischen Prozesse rund um den Verbleib in und die Austritte aus den einzelnen Leistungssystemen werden Verbleibskurven herangezogen, die zeigen, welcher Anteil der Personen während einer gewissen Zeitspanne nach dem Eintritt noch Leistungen bezieht. Die folgende Abbildung zeigt auf Monatsbasis den Anteil der Personen, die im Leistungssystem verbleiben. Der Monat 1 entspricht dem Monat des Eintritts in das Leistungssystem. Alle Personen, die im Laufe eines Jahres in ein Leistungssystem eingetreten sind, bilden eine Analysegruppe oder Kohorte, deren Entwicklung über 24 Monate hinweg beobachtet wird.

60,8% der Personen, die 2018 in die Arbeitslosenversicherung eingetreten sind, bezogen sechs Monate nach ihrem Eintritt noch ALV-Taggelder. Dieser Anteil ist niedriger als bei den beiden anderen Leistungssystemen: Bei den Sozialhilfebeziehenden waren es 74,6% und bei den IV-Rentenbeziehenden 95,5%. Ein Jahr nach Systemeintritt beträgt die Verbleibsquote bei ALV-Taggeldbeziehenden 40,1%, bei Sozialhilfebeziehenden 59,4% und bei IV-Rentenbeziehenden 91,2%. Nach zwei Jahren ist die Verbleibsquote bei Personen mit ALV-Taggeldbezug tief (16,5%), was mit dem häufig vorübergehenden Charakter der Erwerbslosigkeit und der gesetzlichen Begrenzung der Bezugsdauer (begrenzte Anzahl von Taggeldern innerhalb einer zweijährigen Rahmenfrist) zusammenhängt. Für die Sozialhilfe, die keine Grenze für den Leistungsbezug vorsieht, beträgt die Verbleibsquote nach zwei Jahren 41,8%. Bei IV-Renten liegt sie bei 83,6%.

Die Ergebnisse des Indikators «Verbleib» können erst mit ­einer Verzögerung von drei Jahren gegenüber den Bestandszahlen veröffentlicht werden. Dies hat folgenden Grund: Nach dem Eintritt in ein Sozialleistungssystem werden die Personen drei Jahre lang beobachtet: Der Analysezeitraum beträgt zwei Jahre und ein weiteres Jahr wird benötigt, um festzustellen, ob ein Leistungsunterbruch einem Austritt nach der verwendeten Definition (12 Monate ohne Leistungsbezug) entspricht.

Ein Teil der Abgänge ist auf veränderte Umstände zurückzuführen, die einem weiteren Leistungsbezug aus dem SHIVALV-System entgegenstehen. Dabei handelt es sich um Todesfälle, das Erreichen des AHV-Alters (mit dem der Wechsel in ein anderes Sozialsystem erfolgt) und Wegzüge ins Ausland. Bei einem Wegzug ins Ausland besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung und der Sozialhilfe, hingegen können IV-Renten ins Ausland ausbezahlt werden. Die entsprechende Personengruppe gehört jedoch nicht mehr zur Referenzpopulation der SHIVALV-Analysen.

Der Anteil der Personen, die von solchen Abgängen betroffen waren, ist bei ALV-Taggeldbeziehenden und in der Sozialhilfe eher tief (ALV: 2,7% nach einem Jahr und 4,2% nach zwei Jahren für Eintritte im Jahr 2018); (SH: 2,1% nach einem Jahr und 3,3% nach zwei Jahren), bei IV-Rentenbeziehenden hingegen etwas höher (6,6% nach einem Jahr und 12,5% nach zwei Jahren).

Die Unterschiede zwischen Frauen und Männern der Eintrittskohorte 2018 in Bezug auf den Verbleib im SHIVALV-System sind gering. Ausländische Personen haben eine höhere Verbleibsquote beim ALV-Taggeldbezug als Schweizerinnen und Schweizer (45,0% gegenüber 36,2% nach 12 Monaten und 18,8% gegenüber 14,6% nach 24 Monaten). Bei IV-Rentenbeziehenden und der Sozialhilfe sind in Bezug auf den Verbleib keine wesentlichen Differenzen zwischen den beiden Gruppen festzustellen.

Grössere Unterschiede zeigen sich zwischen den Altersgruppen: So weisen insbesondere die ALV-Taggeldbeziehenden mit zunehmendem Alter höhere Verbleibsquoten auf. Die höhere Verbleibsquote der 55- bis 65-Jährigen spiegelt die höhere maximale Bezugsdauer für Arbeitslosengelder in dieser Altersgruppe wider. Im Gegensatz dazu sinkt die Verbleibsquote der IV-Rentenbeziehenden mit zunehmendem Alter. Austritte der IV-Rentenbeziehenden sind zu einem überwiegenden Teil Abgänge in die AHV, wie im Abschnitt «Situation nach dem Austritt aus dem IV-Leistungssystem» gezeigt wird. Bei den Sozialhilfebeziehenden ist die Verbleibsquote nach 24 Monaten in der obersten Altersgruppe niedriger.


Mehr als 20% der ALV-Taggeldbeziehenden kehren ­mindestens einmal in das Leistungssystem zurück

Die Verläufe im System der sozialen Sicherheit zeigen, dass es zu Aus- und Wiedereintritten ins gleiche Leistungssystem kommt. Betrachtet man die Personen, bei denen im Jahr 2020 ein «kurzer Austritt» (Definition: siehe Kasten) festgestellt wurde, zeigt sich, dass 16,7% der Personen mit ALV-Taggeldbezug diese Leistung innerhalb von sechs Monaten erneut beanspruchten. In den ­allermeisten Fällen handelte es sich um einmalige Wiedereintritte (16,6%): Lediglich 0,1% kehrten zweimal in das Leistungssystem zurück. Wird der Beobachtungszeitraum von sechs auf zwölf ­Monate nach Austritt verlängert, weisen 22,5% einen Wiedereintritt, 2,5% zwei Wiedereintritte und 0,1% drei oder mehr Wiedereintritte auf. Die Rückkehrquote der Sozialhilfebeziehenden ist niedriger: 5,9% kehrten innerhalb von sechs Monaten und 14,5% innerhalb von zwölf Monaten einmal in das Leistungssystem zurück. Zweimalige Wiedereintritte innerhalb von sechs Monaten sind äusserst selten (weniger als sechs Fälle); innerhalb von zwölf Monaten beträgt ihr Anteil nur 0,1%. Sehr selten sind schliesslich auch Wiedereintritte für IV-Rentenbeziehende: Bei den Austritten des Jahres 2020 betrug die Rückkehrquote nach sechs Monaten 0,9% und nach 12 Monaten 2,0%. In allen Fällen handelte es sich um einmalige Wiedereintritte.

Ein Wiedereintritt in ein Leistungssystem liegt vor, wenn der Leistungsbezug während mindestens zweier Monate unterbrochen wurde (kurzer Austritt) und die Leistung im betreffenden Beobachtungszeitraum (6 oder 12 Monate) in der Folge wieder beansprucht wurde.

Bezüglich der Rückkehr in die drei SHIVALV-Leistungssysteme sind keine nennenswerten Unterschiede nach Geschlecht auszumachen. Hingegen ist ein Unterschied nach Nationalität zu beobachten: Schweizerinnen und Schweizer mit ALV-Taggeldbezug kehrten nach einem Austritt im Jahr 2020 seltener in die Arbeitslosenversicherung zurück als ausländische ALV-Taggeldbeziehende (21,6% gegenüber 29,7% Wiedereintritte nach 12 Monaten). Ein Grund dafür ist, dass ausländische Arbeitnehmende häufiger in unsicheren Beschäftigungsverhältnissen (z. B. Saisonstellen) tätig sind. Bei den Sozialhilfebeziehenden lassen sich zudem Unterschiede nach Altersgruppe feststellen: Die Rückkehrquote betrug hier 17,7% für die 18- bis 24-Jährigen, 16,3% für die 25- bis 39-Jährigen, 14,8% für die 40- bis 54-Jährigen und 8,3% für die 55- bis 65-Jährigen. Die tiefe Rückkehrquote der 55- bis 65-Jährigen in allen drei Leistungssystemen ist zum Teil auf Abgänge aufgrund des Eintritts ins AHV-Alter zurückzuführen, ab dem eine Rückkehr in die Leistungssysteme aus institutionellen Gründen nicht mehr möglich ist (Sozialleistungen für Personen im Rentenalter fallen nicht unter das SHIVALV-System).

Situation vor dem Eintritt und nach dem Austritt aus einem Leistungssystem

Eine Mehrheit der Leistungsbeziehenden bezog vor dem Eintritt in ein Leistungssystem keine andere Leistung

In den sechs Monaten vor Eintritt in die Arbeitslosenversicherung, die Invalidenversicherung oder die Sozialhilfe bezog die Mehrheit der Personen keine Leistungen aus den beiden anderen Leistungssystemen. Die Situation vor Eintritt ist je nach Leistungssystem unterschiedlich.

Ein Eintritt wird definiert als Leistungsbezug während mindestens eines Monats ohne Leistungsbezug in den zwölf Vormonaten.


Art des Übergangs

Werden zwei Leistungen oder eine Leistung und ein Erwerbseinkommen nacheinander oder höchstens während eines Monats gleichzeitig bezogen, wird der Übergang als «Übertritt» bezeichnet.

Werden zwei Leistungen oder eine Leistung und ein Erwerbseinkommen mindestens während der ersten beiden Monate gleichzeitig bezogen, wird der Übergang als «Überlappung» bezeichnet.

Vor Eintritt in das ALV-Leistungssystem

Im Jahr 2020 traten 191 149 Personen in das ALV-Leistungssystem ein. Eine überwiegende Mehrheit unter ihnen hatte in den sechs Monaten vor dem Eintritt während mindestens ­eines Monats eine bezahlte Beschäftigung ausgeübt, ohne eine Leistung aus dem SHIVALV-System zu beziehen (168 873 Personen bzw. 88,3% der Eintritte im Jahr 2020 Die Ergebnisse für das Jahr 2021 konnten noch nicht berechnet werden. Da sich die Unterscheidung zwischen Übertritt und Überlappung (siehe Kasten) auf die Beobachtung der ersten beiden Monate jeder Bezugsperiode abstützt, müssen für die Bezugsperiode mit Beginn im Dezember 2021 die Daten des Jahres 2022 abgewartet werden. ). In 66,4% dieser Fälle (112 159 Personen) erfolgte der Übergang in Form eines Übertritts, d. h. das Erwerbseinkommen und die ALV-Taggelder wurden nacheinander oder höchstens während eines Monats gleichzeitig bezogen. In den übrigen 33,6% der Fälle erfolgte der Übergang in überlappender Form, d. h. die Personen bezogen mindestens während der ersten beiden Monate nach Eintritt in das ALV-Leistungssystem noch ein Erwerbseinkommen (56 714 Personen). 82,4% der Personen, die in den sechs Monaten vor Eintritt in das ALV-Leistungssystem erwerbstätig waren, übten diese Erwerbstätigkeit während des gesamten 6-Monatszeitraums vor Eintritt aus (139 093 Personen) und 17,6% (29 780 Personen) waren lediglich während eines Teils dieses Zeitraums (zwischen 1 und 5 Monaten) erwerbstätig. Weitere 2,7% der Eintritte betrafen Personen, die in den sechs Monaten vor dem ALV-Eintritt ebenfalls während mindestens eines Monats erwerbstätig waren, aber während mindestens eines Monats auch eine IV-Rente, eine Leistung der Sozialhilfe oder eine Leistung aus beiden Systemen bezogen hatten (5094 Personen).

Der Anteil der Personen, die vor Eintritt in das ALV-Leistungs­system eine Leistung bezogen haben, ohne erwerbstätig gewesen zu sein, ist gering: 0,6% der Personen, die 2020 in das ALV-Leistungssystem eintraten, bezogen vorher Sozialhilfe (1132 Personen) und 0,1% (183 Personen) eine IV-Rente. Die ­übrigen Prozentanteile entfallen auf Personen, die sich vorher nicht in der Schweiz aufhielten (0,4% der Eintritte, 751 Personen), noch nicht volljährig waren (0,4% der Eintritte, 804 Personen) oder sich in einer anderen Situation In die Kategorie «Andere Situation» fallen Personen, die weder einer bezahlten Tätigkeit nachgegangen sind noch Leistungen aus einem der drei Leistungssysteme bezogen haben. Dazu gehören beispielsweise Personen, die in den sechs Monaten vor Eintritt in Ausbildung oder im Haushalt tätig waren, eine mehrmonatige Auszeit (Sabbatical) nahmen, oder aus freien Stücken oder aus Not von ihren Ersparnissen lebten. befanden (7,5% der Eintritte, 14 295 Personen). Aufgrund des Verhältnisses zwischen Beitragspflicht und Leistungsanspruch sind Personen, die vor Eintritt in das ALV-Leistungssystem der Kategorie «Andere Situation» angehörten, seltener zu beobachten als in den anderen Leistungssystemen. Personen, die vor ALV-Eintritt in einer ­Kategorie ohne Einkommen angehörten, haben möglicherweise in einem Zeitraum vor dem Beobachtungszeitraum Beiträge bezahlt oder waren von der Beitragspflicht ausgenommen, z. B. weil sie zuvor in Ausbildung waren.

Vor Eintritt in das IV-Leistungssystem Aufgrund des Prinzips «Eingliederung vor Rente» hat ein erheblicher Teil der IV-Rentenbeziehenden vor Beginn des Rentenbezugs andere Massnahmen der Invalidenversicherung (z. B. Eingliederungsmassnahmen oder Hilflosenentschädigungen) in Anspruch genommen. Diese Massnahmen sind nicht Teil der Statistik Soziale Verlaufsmuster (SHIVALV), daher können diese Situationen in den vorgelegten Ergebnissen nicht berücksichtigt werden.

Im Jahr 2020 traten 17 237 Personen in das IV-Leistungssystem ein. 29,7% davon (5124 Personen) waren in den sechs Monaten vor Beginn des Leistungsbezugs während mindestens eines Monats erwerbstätig gewesen, ohne eine Leistung aus dem SHIVALV-System zu beziehen. Ein Viertel dieser Personen bezog in den sechs Monaten vor Eintritt in das IV-Leistungssystem während mindestens eines Monats eine Leistung der Sozialhilfe, ohne ein Erwerbseinkommen zu erzielen (25,3% der Eintritte, 4365 Personen). Lediglich 3,2% der Personen, die 2020 neu eine IV-Rente bezogen, hatten vor dem Eintritt einzig ALV-Taggelder in Anspruch genommen (553 Personen). Auch die Zahl der Personen, die vor dem Eintritt in das IV-Leistungssystem eine Leistung zusätzlich zu einem Erwerbseinkommen bezogen, ist gering: 3,2% bezogen vorher Sozialhilfe und ein Erwerbseinkommen (543 Personen), 2,1% ALV-Taggelder und ein Erwerbseinkommen (359 Personen) und 0,1% kombinierte Leistungen aus beiden Systemen und ein Erwerbseinkommen (25 Personen). Schliesslich befand sich ein Drittel der Personen (32,6%), die 2020 neu eine IV-Rente erhielten, in den sechs Monaten vor Beginn des IV-Rentenbezugs in einer anderen Situation (5617 Personen), d. h. sie bezogen weder ein Erwerbseinkommen noch eine Leistung aus dem SHIVALV-System.

Vor Eintritt in die Sozialhilfe

Im Jahr 2020 traten 45 108 Personen in das Sozialhilfesystem ein. Mehr als ein Drittel davon (35,5% bzw. 16 016 Personen) ­waren in den sechs Monaten vor dem Eintritt während mindestens eines Monats erwerbstätig und bezogen weder ALV-Taggelder noch eine IV-Rente. Der Übergang von der Erwerbstätigkeit in den Sozialhilfebezug erfolgte bei 61,1% der Betroffenen (9787 Personen) in überlappender Form und bei 38,9% (6229 Personen) in Form eines Übertritts. Etwas mehr als die Hälfte der vormals Erwerbstätigen (56,9% bzw. 9110 Personen) gingen während des gesamten 6-Monatszeitraums vor Beginn des Sozialhilfebezugs einer Beschäftigung nach, die übrigen 43,1% (6906 Personen) waren zwischen 1 und 5 Monaten erwerbstätig.

10,8% der Eintritte betrafen Personen, die in den sechs Monaten vor Eintritt in das Sozialhilfesystem während eines Monats ALV-Taggelder und ein Erwerbseinkommen bezogen hatten (4872 Personen), und weitere 6,7% betrafen Personen, die einzig ALV-Taggelder beansprucht hatten (3005 Personen). Für die überwiegende Mehrheit der Personen in dieser letzten Gruppe (70,3% bzw. 2114 Personen) erfolgte der Übergang zwischen den beiden Leistungssystemen in Form eines Übertritts. Etwas weniger als die Hälfte der Personen, die in den sechs Monaten vor Eintritt in das Sozialhilfesystem einzig ALV-Taggelder in Anspruch genommen hatten, wurden in diesem Zeitraum ausgesteuert (40,6% bzw. 1220 Personen). Deutlich geringer war dieser Anteil bei den Personen, die vor Eintritt in das Sozialhilfesystem sowohl ALV-Taggelder als auch ein Erwerbseinkommen bezogen hatten (17,5% bzw. 855 Personen). Personen, die in den sechs Monaten vor Eintritt in die Sozialhilfe ihren Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung ausgeschöpft hatten, machten 4,6% aller Eintritte im Jahr 2020 aus. Dieser Anteil ist tiefer als in den Vorjahren (2019: 8,2%; 2018: 10,4%). Grund dafür ist die im Rahmen der Covid-19-Pandemie beschlossene Erhöhung der maximalen Anzahl Taggelder, mit der ein möglicher Anstieg der Zahl der Sozialhilfebeziehenden verhindert werden sollte.

Der Anteil der Personen, die vor Eintritt in das Sozialhilfesystem eine IV-Rente bezogen haben, ist sehr klein. 1,7% der Betroffenen (761 Personen) erhielten einzig eine IV-Rente und 0,3% (156 Personen) bezogen während mindestens je eines Monats eine IV-Rente und ein Erwerbseinkommen. Einige Personen befanden sich vor dem Eintritt in einer Situation, in der sie keinen Anspruch auf Sozialhilfe hatten oder von der Statistik nicht erfasst wurden: Sie waren entweder nicht volljährig (5,0% der Eintritte, 2239 Personen) oder wohnten im Ausland (5,1% der Eintritte Von diesen 2294 Personen waren 64,6% Schweizer Staatsangehörige. Bei den Personen mit ausländischer Nationalität kann es sich beispielweise um Personen aus dem Familiennachzug handeln. , 2294 Personen). Schliesslich fielen etwas mehr als ein Drittel der Personen, die 2020 in das Sozialhilfesystem eintraten, in die Kategorie «Andere Situation» (34,8%, 15 708 Personen).

Auf den Bezug von ALV-Taggeldern folgt der Wieder­eintritt in den Arbeitsmarkt, auf den IV-Rentenbezug der Übertritt in die AHV

Nach Austritt aus dem ALV-Leistungssystem

Im Jahr 2020 traten 135 510 Personen aus dem ALV-Leistungssystem aus. In den sechs Monaten nach diesem Austritt Ein Austritt wird als 12-Monatszeitraum ohne Leistungsbezug definiert. Die ­Situation nach dem Austritt kann deshalb erst mit einem Jahr Verzöge­rung berechnet werden. So werden beispielsweise die Daten von 2021 benötigt, um die Situation nach den Austritten 2020 zu bestimmen, und wie sich die Situation nach den Austritten 2021 präsentiert, kann erst anhand der Daten von 2022 ermittelt werden. erzielten etwas mehr als drei Viertel der früheren ALV-Taggeldbeziehenden während mindestens eines Monats ein Erwerbseinkommen, ohne eine Leistung aus dem SHIVALV-System zu beziehen (79,5% bzw. 107 763 Personen). Der Übergang vom ALV-Taggeldbezug ins Erwerbsleben erfolgte in zwei Dritteln der Fälle (67,0% bzw. 72 149 Personen) in Form eines Übertritts (siehe Kasten oben) und in einem Drittel der Fälle (33,0% bzw. 35 614 Personen) in überlappender Form.

Lediglich ein geringer Teil der Betroffenen bezog nach dem Austritt aus dem ALV-Leistungssystem eine Leistung aus dem SHIVALV-System: 2,6% (3465 Personen) bezogen während mindestens eines Monats Sozialhilfe, ohne ein Erwerbseinkommen zu erzielen, und 2,7% (3646 Personen) bezogen während mindestens eines Monats Sozialhilfe kombiniert mit ALV-Taggeldern. 0,5% der Personen, die 2020 aus dem ALV-Leistungssystem ausgetreten sind, bezogen eine IV-Rente (613 Personen) und praktisch gleich viele eine IV-Rente kombiniert mit einem Erwerbseinkommen (797 Personen). 4,0% der Personen verliessen die Schweiz innerhalb von sechs Monaten nach dem Austritt aus dem ALV-Leistungssystem (5365 Personen) und 7,9% befanden sich in einer anderen Situation (10 668 Personen). In die Kategorie «Andere Situation» fallen Personen, die weder einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind, noch ALV-Taggeld, IV-Renten oder Sozial­hilfe bezogen haben. Dazu gehören insbesondere Personen, die in Ausbildung waren, einen Haushalt führten, eine mehrmonatige Auszeit (Sabbatical) nahmen, oder aus freien Stücken oder aus Notwendigkeit von ihren Ersparnissen lebten.

Im Jahr 2020 erfolgten 14 190 Austritte aus der Arbeitslosenversicherung wegen Aussteuerung. Das entspricht 10% der insgesamt 135 510 Austritte (Definition: siehe Kasten). 43,5% (6179 Personen) erzielten in den sechs Monaten nach Austritt während mindestens eines Monats ein Erwerbseinkommen, ohne eine Leistung aus dem SHIVALV-System zu beziehen, und 12,1% (1720 Personen) bezogen ein Erwerbseinkommen und mindestens eine Leistung aus dem SHIVALV-System. 13,7% (1937 Personen) bezogen im selben Zeitraum ausschliesslich Sozialhilfe. Der Übergang erfolgte bei fast drei Vierteln der Betroffenen in Form eines Übertritts (73,0% der Übergänge bzw. 1414 Personen) und bei einem Viertel in überlappender Form (27,0% der Übergänge bzw. 523 Personen). 25,2% der Personen, die wegen Aussteuerung aus der Arbeitslosenversicherung ausschieden, befanden sich in den sechs Monaten nach dem Austritt in einer anderen Situation (3582 Personen).

Ein Austritt wird hier definiert als Leistungsbezug während mindestens eines Monats ohne Leistungsbezug in den darauffolgenden zwölf Monaten.


Nach Austritt aus dem IV-Leistungssystem

Im Jahr 2020 traten 17 017 Personen aus dem IV-Leistungssystem aus. Bei einem überwiegenden Teil der Betroffenen war der Grund dafür das Erreichen des AHV-Alters (67,2% bzw. 11 429 Personen), 18,3% sind Todesfälle (3106 Personen) und 8,2% (1397 Personen) Wegzüge ins Ausland. 2,9 % der früheren IV-Rentenbeziehenden erzielten in den sechs Monaten nach dem Austritt während mindestens eines Monats ein Erwerbseinkommen, ohne eine Leistung aus dem SHIVALV-System zu beziehen (493 Personen).

Nach Austritt aus der Sozialhilfe

Im Jahr 2020 traten 43 554 Personen aus der Sozialhilfe aus. 45,9% davon erzielten in den sechs Monaten nach Austritt während mindestens eines Monats ein Erwerbseinkommen, ohne eine Leistung aus dem SHIVALV-System zu beziehen (19 982 Personen). Der Übergang erfolgte bei 70,6% der Betroffenen in überlappender Form (14 111 Personen) und bei 29,4% (5871 Personen) in Form eines Übertritts. 4,3% der Betroffenen bezogen in den sechs Monaten nach ihrem Austritt aus der Sozialhilfe einzig ALV-Taggelder (1868 Personen) und 7,5% (3252 Personen) bezogen während mindestens je eines Monats sowohl ALV-Taggelder als auch ein Erwerbseinkommen. Schliesslich befand sich mehr als ein Fünftel der Personen (21,8%) in den sechs Monaten nach Austritt aus der Sozialhilfe in einer anderen Situation (9515 Personen).

Muster der Verläufe im System der sozialen Sicherheit

Verlaufsprofile im SHIVALV-Leistungssystem: 2,3% der Beziehenden sind von einem «Drehtüreffekt» betroffen

Die Personen, die 2019 in das SHIVALV-System eingetreten sind, verteilen sich wie folgt auf die verschiedenen Verlaufs­typen: 72,0% der Personen bezogen während einer einzigen ­Periode Leistungen aus einem einzigen Leistungssystem. Von diesen Personen weisen 27,9% eine kurze, 13,5% eine mittlere und 30,6% eine lange Bezugsdauer auf. Ein Fünftel (20,6%) bezog ebenfalls lediglich Leistungen aus einem Leistungssystem, weist aber in dem 2-Jahreszeitraum mindestens zwei Bezugsperioden mit einem zwischenzeitlichen Aus- und Wiedereintritt auf. Bei 16,9% dieser Fälle handelte es sich um einen einzigen Wiedereintritt, bei 3,6% um zwei oder mehr Wiedereintritte. 7,4% der Verlaufs­profile betreffen Personen, die Leistungen aus mindestens zwei Leistungssystemen bezogen haben. Bei 5,1% der Profile liegt ein stetiger Mehrfachbezug und bei 2,3% der Profile ein Mehrfachbezug mit «Drehtüreffekt» vor.

Die Verläufe im SHIVALV-Leistungssystem sind von der Art der bezogenen Leistung abhängig. So betreffen die Verlaufsprofile des Typs «Einzelleistungsbezug kurz» in neun von zehn Fällen ALV-Taggeldbeziehende (90,2%), in weniger als einem Zehntel der Fälle Personen in der Sozialhilfe (8,7%) und sehr selten IV-Rentenbeziehende (1,1%). Der Anteil der ALV-Taggeldbeziehenden ist auch bei den Profilen des Typs «Einzelleistungsbezug von mittlerer Dauer» hoch, aber mit 83,3% der Fälle etwas niedriger als bei der kurzen Bezugsdauer. Der Anteil der Personen in der Sozialhilfe ist mit 14,1% etwas höher und der Anteil der IV-Rentenbeziehenden bleibt mit 2,6% sehr gering. Etwas mehr als die Hälfte der Personen mit einem Profil des Typs «Einzelleistungsbezug lang» bezieht ALV-Taggelder (57,8%), über ein Viertel erhält Sozialhilfe (26,6%) und nahezu ein Fünftel eine IV-Rente (15,7%).

Sogenannte Rückkehrer-Profile betreffen vor allem Personen in der Arbeitslosenversicherung: Diese repräsentieren 91,6% der Profile mit einem Wiedereintritt und 98,6% der Profile mit zwei oder mehr Wiedereintritten. Personen in der Sozialhilfe machen 8,3% der Profile mit einem einzigen Wiedereintritt und lediglich 1,4% der mehrfachen Wiedereintritte aus.

Bei den Profilen des Typs Mehrfachleistungsbezug ist die Kombination «ALV-Taggeld und Sozialhilfe» unter den «stetigen Profilen» (70,4%) und den «Drehtüreffekt-Profilen» (90,2%) am häufigsten zu finden. Die Kombination «ALV-Taggeld und IV-Rente» betrifft 11,5% der «stetigen Profile» und 6,7% der «Drehtüreffekt-Profile», während die Kombination «IV-Rente und Sozialhilfe» 16,2% der «stetigen Profile» und 1,8% der «Drehtür­effekt-Profile» ausmacht. Schliesslich machen die Profile der Personen, die im beobachteten 2-Jahreszeitraum Leistungen aus allen drei Systemen bezogen haben, 1,9% der «stetigen Profile» und 1,3% der «Drehtüreffekt-Profile» des Typs Mehrfachleistungsbezug aus.

Die Verlaufsprofile der Personen, die mindestens eine Leistung aus dem SHIVALV-System bezogen haben, können nach der Anzahl der beanspruchten Leistungssysteme sowie der Dauer und der Dynamik der Bezugsperioden klassifiziert werden. Beobachtet man die einzelnen Personen während zwei Jahren ab ihrem Eintritt, lassen sich folgende Verlaufskategorien bilden:

Einzelleistungsbezug:

– eine einzige Bezugsperiode, unterteilt nach der Bezugsdauer (kurz = weniger als 6 Monate, mittel = 6–12 Monate, lang = mehr als 12 Monate)

– mehrere Bezugsperioden, unterteilt nach der Anzahl Bezugsperioden bzw. Wiedereintritte (ein Wiedereintritt, zwei oder mehr Wiedereintritte)

Mehrfachleistungsbezug:

– stetig = eine einzige Bezugsperiode in jedem Leistungssystem

– Drehtüreffekt = mindestens zwei Bezugsperioden in mindestens einem Leistungssystem


Vollständige grafische Darstellung zeigt Muster von Bezugsverläufen

Nach dem Eintritt in das ALV-Leistungssystem nimmt der Anteil der Personen, die diese Leistung beziehen, rasch ab. Dies gilt insbesondere für die Gruppe der Personen, die ausschliesslich ALV-Taggelder beziehen. Die Gruppe der Personen mit ALV-Taggeldbezug, die zusätzlich ein Erwerbseinkommen erzielen, verringert sich weniger schnell. Austritte aus dem ALV-Leistungssystem sind mehrheitlich Eintritte in die Arbeitswelt: Der Anteil dieser Kategorie erhöht sich rasch und beträgt nach elf Monaten 50% für die Personen, die im Jahr 2019 in das ALV-Leistungssystem eingetreten waren. Der Anteil der Personen, die das SHIVALV-Leistungssystem verlassen, ohne ein Erwerbseinkommen zu beziehen, beträgt ab dem elften Monat etwa 6,0%. Der Anteil der Personen, die ein zweites Mal ALV-Taggelder beziehen, ohne dabei ein Erwerbseinkommen zu erzielen, liegt 16 Monate nach Eintritt bei 8,7% und nimmt danach wieder ab.

Der Anteil der Personen, die aus dem IV-Leistungssystem ausscheiden, ist deutlich geringer als beim ALV-Leistungssystem. Nach 24 Monaten beanspruchen 16,4% der Personen, die im Jahr 2019 in das IV-Leistungssystem eingetreten sind, keine IV-Rente mehr: 7,4% haben das AHV-Alter erreicht, 5,5% sind verstorben und 2,3% haben die Schweiz verlassen. Zu beachten ist, dass der Bezug einer IV-Rente ausserhalb der Schweiz gesetzlich zulässig ist. Der hier angegebene Prozentsatz bezieht sich auf Personen, die ausserhalb der Schweiz leben und keine IV-Renten beziehen.

Die Grafik zur Situation auf Monatsbasis der 2019 in die Sozialhilfe eingetretenen Personen zeigt, dass rund 30% dieser Personen nach 24 Monaten einzig eine Leistung der Sozialhilfe erhalten (erster Eintritt 24,7%, Wiedereintritt: 5,8%), während etwa 10% Sozialhilfe parallel zu einem Erwerbseinkommen beziehen (erster Eintritt: 8,6%, Wiedereintritt: 2,4%).

Der Anteil der Personen, die aus der Sozialhilfe austreten und anschliessend ein Erwerbseinkommen erzielen, steigt in den ersten zwölf Monaten auf etwas mehr als 20% an, wächst dann langsamer und erreicht nach 24 Monaten knapp 28%. Der Anteil der Personen, die aus der Sozialhilfe austreten, ohne eine andere Leistung oder ein Erwerbseinkommen zu beziehen, beträgt nach 12 Monaten etwas mehr als 10% und nach 24 Monaten knapp weniger als 13%.

State-Distribution-Plots liefern monatsgenaue Informationen zum Anteil Personen in den einzelnen Verlaufstypen im SHIVALV-Leistungssystem, zur Erwerbstätigkeit, zum Aufenthalt im In- oder Ausland usw. Die Diagramme decken die ersten 24 Monate nach dem Eintritt in die einzelnen Leistungssysteme ab und erlauben es, die wichtigsten Verlaufs­trends im System der sozialen Sicherheit zu visualisieren.



Schlussbemerkungen

Die Statistik Soziale Verlaufsmuster (SHIVALV) gibt Auskunft über die Anzahl Beziehende in den drei Leistungen ALV-Taggeld, IV-Rente und Sozialhilfe sowie über die Personenflüsse zwischen den einzelnen Leistungssystemen. Verschiedene Indikatoren geben einen genaueren Einblick in die Situation der Beziehenden und tragen zu einem möglichst vollständigen Bild bei. Sie beleuchten die wesentlichen Dynamiken innerhalb der einzelnen Leistungssysteme und dokumentieren auf besondere Weise die Wechselbeziehungen zwischen den Leistungssystemen.

Im Jahr 2021 bezogen insgesamt 713 747 Personen Leistungen aus dem SHIVALV-System: 43,7% bezogen ALV-Taggelder, 30,7% eine IV-Rente, 21,1% Sozialhilfe und 4,5% kombinierte Leistungen aus mindestens zwei dieser drei Systeme. Anhand des durchschnittlichen Monatsbestands kann der Leistungsbezug während eines Jahres mit der Anzahl Monate gewichtet werden, in denen effektiv ein Bezug erfolgte. Dadurch ändert sich das Ausmass, in dem die einzelnen Leistungssysteme am SHIVALV-System beteiligt sind: Von den 713 747 Personen im SHIVALV-System bezogen demnach 41,4% eine IV-Rente, 30,7% ALV-Taggelder, 25,7% Sozialhilfe und 2,2% kombinierte Leistungen. Der Anteil der Monate mit Leistungsbezug parallel zu einem Erwerbseinkommen liegt bei 32,5% für ALV-Taggeldbeziehende, 26,5% für IV-Rentenbeziehende und 24,8% für Sozialhilfebeziehende.

Die Eintritts- und Austrittsdynamik unterscheidet sich je nach Leistungssystem stark. Die Eintritts- und Austrittsanteile sind beim ALV-Taggeldbezug eher hoch (2020: 59,6% bzw. 42,5%). Dies bedeutet, dass es in diesem Leistungssystem eine hohe Fluktuation gibt. Eine deutlich geringere und stabile Dynamik verzeichnen demgegenüber die IV-Renten mit je 7,4% Eintritten und 7,6% Austritten. Im Mittelfeld zwischen diesen beiden Systemen liegt die Sozialhilfe mit 25,1% Eintritten und 25,7% Austritten. Diese Dynamiken lassen sich auch anhand des Verbleibs im Leistungssystem beobachten. Ein Jahr nach Eintritt beträgt der Anteil der Personen, die im Leistungssystem verbleiben, beim ALV-Taggeldbezug 40,1%, bei der Sozialhilfe 59,4% und beim IV-Rentenbezug 91,2%. Auch die Wiedereintrittsquote unterscheidet sich von einem Leistungssystem zum anderen: Der Anteil der Personen, die innerhalb von zwölf Monaten nach einer kurzen Unterbrechung wieder eine Leistung beziehen, beträgt beim ALV-Taggeldbezug 25,1% und in der Sozialhilfe 14,6%. Beim IV-Rentenbezug ist der Wiedereintritt in das Leistungssystem äus­serst selten (2,0%).

Die Indikatoren geben weiter Aufschluss über die Zusammenhänge zwischen Leistungsbezug, Erwerbsarbeit und anderen Situationen. In den sechs Monaten vor Eintritt in das ALV-Leistungssystem, das IV-Leistungssystem oder die Sozialhilfe bezog die Mehrheit der Personen keine Leistungen aus den beiden anderen Systemen. Die überwiegende Mehrheit (88,3%) der Personen, die 2020 neu ALV-Taggelder bezogen, waren zuvor erwerbstätig. Beim IV-Rentenbezug kamen 25,3% der Eintritte von der Sozialhilfe, 29,7% aus dem Erwerbsprozess und 32,6% hatten vorher weder Leistungen noch ein Einkommen bezogen. Von den Personen, die in die Sozialhilfe eintraten, waren 35,5% zuvor erwerbstätig, 34,8% bezogen weder Leistungen noch ein Einkommen und 11,2% erhielten Leistungen kombiniert mit einem Erwerbseinkommen. Betrachtet man die Situation nach dem Verlassen des Leistungssystems, so kehren die meisten Personen, die keine ALV-Taggelder mehr beziehen, in den Arbeitsmarkt zurück (79,5%). Bei den Abgängen aus der Sozialhilfe sind es mit 45,9% deutlich weniger. Bei den IV-Renten sind knapp zwei Drittel der Austritte (67,2%) Abgänge in die AHV.

Schliesslich wurde eine Typologie erstellt, um die während zweier Jahre beobachteten Verlaufsprofile der Personen, die in das SHIVALV-Leistungssystem eingetreten sind, zu klassifizieren. Die Ergebnisse zeigen, dass nahezu drei Viertel der Personen (72,0%), die 2019 in das SHIVALV-System eingetreten sind, in den zwei Jahren nach ihrem Eintritt Leistungen aus einem einzigen Leistungssystem während einer einzigen Periode bezogen haben. Ein Fünftel der Personen (20,6%) bezog ebenfalls lediglich Leistungen aus einem System, wies aber mindestens zwei Bezugs­perioden mit einem zwischenzeitlichen Aus- und Wiedereintritt auf. Die Verlaufsprofile der Personen, die Leistungen aus mehreren Leistungssystemen bezogen, lassen sich in zwei Kategorien unterteilen: Bei 5,1% der Profile liegt ein stetiger mehrfacher Leistungsbezug (eine einzige Bezugsperiode pro Leistungssystem) und bei 2,3% der Profile ein mehrfacher Leistungsbezug des Typs «Drehtüreffekt» (mindestens zwei Bezugsperioden in mindestens einem Leistungssystem) vor.