3 Entwicklung der Jugendkriminalität, 1999–2019

3.1 Entwicklung der Jugendurteile

Zwischen 1999 und 2019 wurden insgesamt 272 180 Jugendurteile ausgesprochen. Dies entspricht einem Jahresdurchschnitt von 12 961 Urteilen. Die JUSUS beschränkt sich auf die Urteile mit einer Straftat gemäss StGB, BetmG, AIG und SVG (Vergehen und Verbrechen).

Ab dem Jahr 2000 nahm die Zahl der Jugendurteile kontinuierlich zu und erreichte 2010 einen Höchststand. Danach ging sie während zwei Jahren sehr stark zurück und war anschliessend stabil. Nur das letzte Jahr zeigt einen leichten Anstieg (G1). 

3.1.1 Entwicklung nach Geschlecht

Wie bei den verurteilten Erwachsenen sind auch bei den Jugendlichen männliche Straftäter in der Überzahl (G2). Zwischen 1999 und 2019 waren 21% der straffälligen Minderjährigen Mädchen und 79% Jungen. Die Entwicklungen der Verurteiltenzahlen sind bei Jungen und Mädchen hingegen sehr ähnlich. 

3.1.2 Entwicklung nach Alter

Zwischen 1999 und 2019 wurden durchschnittlich 11 834 Minderjährige pro Jahr verurteilt. Mehr als 72% der verurteilten Minderjährigen waren bei der Straftatbegehung mindestens 15 Jahre alt, 28% jünger als 15 Jahre. Da nur 7% aller straffälligen und verurteilten Jugendlichen nicht zur ständigen Wohnbevölkerung gehören (G4), macht es in diesem Zusammenhang Sinn, Belastungsraten zu berechnen. Die Belastungsrate gibt an, wie viele Jugendliche pro 10 000 Personen derselben Altersklasse eine Straftat begehen, die zu einem Jugendurteil führt. Bei diesen Berechnungen können nur Personen mit schweizerischer Nationalität und ausländische Personen mit B- oder C-Ausweis berücksichtigt werden, da bei den Personen ohne Aufenthaltsbewilligung nicht bekannt ist, wie viele sich jeweils in der Schweiz aufhalten. Zudem muss hier das Alter bei der Straftatbegehung berücksichtigt werden, da nicht alle Jugendlichen vor Vollendung des 18. Lebensjahrs für die Straftaten verurteilt werden, die sie als Minderjährige begangen haben.

Die Belastungsraten nach Alter bei der Tatbegehung zeigen, dass die Anzahl straffälliger und deshalb verurteilter Jugendlicher pro 10 000 gleichaltrige Personen mit steigendem Alter zunimmt (G3). Liegt die durchschnittliche Belastungsrate bei den 10-Jährigen bei 13 verurteilten Straffälligen pro 10 000 Personen der gleichen Altersklasse, steigt diese bei den 17-Jährigen auf 352, d. h. die Belastungsrate ist 27-mal höher. 

3.1.3 Entwicklung nach Nationalität, Aufenthaltsstatus und Geburtsort

Die Minderjährigen wurden drei Nationalitätengruppen zugeordnet: schweizerische Staatsangehörige, ausländische Staatsangehörige mit B- oder C-Ausweis sowie andere Ausländerinnen und Ausländer (z. B. Asylsuchende und nicht in der Schweiz wohnhafte Minderjährige).

In den 21 von der JUSUS abgedeckten Jahren waren zwei von drei verurteilten Minderjährigen (66%) schweizerische Staatsangehörige und 26% ausländische Staatsangehörige mit B- oder C-Ausweis (G4). Ausländische Jugendliche ohne Aufenthaltsbewilligung machten 7% der untersuchten Population aus. 

Zwischen 1999 und 2019 stieg die Zahl der verurteilten Minderjährigen mit schweizerischer Nationalität. 2010 erreichte sie mit 9683 Personen einen Höchststand und nahm dann ab 2011 wieder ab. Die Kurve der verurteilten ausländischen Jugendlichen mit B- oder C-Ausweis ist flacher, mit einem leichten Anstieg im Jahr 2004 (3880 verurteilte Jugendliche). Allerdings hatte sie 1999 mit 3450 Verurteilten auf einem relativ hohen Niveau begonnen. Nach 2004 ging die Zahl der verurteilten ausländischen Jugendlichen mit B- oder C-Ausweis ziemlich deutlich zurück (–8%). Umgekehrt nahm die Zahl der verurteilten ausländischen Jugendlichen ohne B- oder C-Ausweis ab 1999 zu (+28% in 21 Jahren).

Um die Entwicklung bei den schweizerischen und ausländischen Jugendlichen besser vergleichen zu können, wurden auch hier Belastungsraten berechnet. Die Kategorie «andere ausländische Jugendliche» konnte dabei aus den oben genannten Gründen nicht berücksichtigt werden.

Die Belastungsraten zeigen, dass insbesondere in den ersten Jahren der JUSUS (1999–2006) minderjährige Ausländerinnen und Ausländer mit B- und C-Ausweis sehr viel häufiger verurteilt wurden als minderjährige Schweizerinnen und Schweizer (G5, G5a, G5b). Im Jahr 1999 waren es mit 244 Verurteilten pro 10 000 Jugendliche der ständigen Wohnbevölkerung doppelt so viele ausländische wie schweizerische Jugendliche. Der Unterschied zwischen Jugendlichen mit schweizerischer und ausländischer Staatsangehörigkeit verringert sich im Zeitverlauf, da bei den minderjährigen Schweizerinnen und Schweizern ab 2003 ein Anstieg und bei den minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern ab 2007 ein Rückgang der Verurteilten pro 10 000 Jugendliche verzeichnet wurde. Ab 2010 wurden die ausländischen Jugendlichen nur noch 1,2-mal so häufig verurteilt. Diese Entwicklung ist bei beiden Geschlechtern zu beobachten, fällt bei den männlichen Jugendlichen aber besonders deutlich aus. 

Unterscheidet man bei den ausländischen Jugendlichen mit B- oder C-Ausweis danach, ob sie in der Schweiz oder im Ausland geboren wurden, zeigen sich in den ersten Jahren der Statistik sehr unterschiedliche Belastungsraten (G6). Im Ausland geborene ausländische Jugendliche wurden bis 2006 sehr viel häufiger verurteilt als Schweizer Jugendliche und in der Schweiz geborene ausländische Jugendliche. Bis 2006 liegt die Belastungsrate 2,5-mal höher als bei den Schweizer Jugendlichen. 

Ab 2010 gleichen sich die Belastungsraten der im Ausland geborenen ausländischen Minderjährigen jenen der Schweizer Minderjährigen und der in der Schweiz geborenen ausländischen Minderjährigen an. Ausländische Jugendliche, die in der Schweiz geboren wurden, sowie Schweizer Jugendliche weisen über die gesamte Zeitreihe sehr ähnliche Belastungsraten aus. Die Belastungsrate der in der Schweiz geborenen ausländischen Jugendlichen ist im Durchschnitt über die gesamte Zeitreihe hinweg 1,2-mal höher als die der Schweizer Jugendlichen.

Die hier aufgezeigte Entwicklung sollte näher untersucht werden, um zu erfahren, was sich in Bezug auf die im Ausland geborenen ausländischen Personen seit 2006 verändert hat. Der grosse Unterschied bei den Belastungsraten könnte bei der Identifikation von Faktoren, die eine Straffälligkeit wahrscheinlicher machen, helfen. Eine solche Analyse würde aber den Rahmen dieser Publikation sprengen.

3.2 Entwicklung nach Gesetz

Zwischen 1999 und 2019 wurden 167 639 Jugendurteile gemäss StGB, 102 809 gemäss BetmG und 30 027 gemäss SVG ausgesprochen.

Die Urteile wegen Straftaten gemäss StGB haben sich zwischen 1999 und 2010 nahezu verdoppelt (der Höchststand wurde 2010 mit 10 719 Urteilen erreicht). Ab 2010 ging ihre Zahl dann kontinuierlich zurück, bevor sie ab 2017 erneut anstieg. 2019 erreichte sie wieder den Stand von 1999 (G7). 

Jugendurteile aufgrund einer Straftat gemäss SVG nahmen zwischen 1999 und 2006 um 43% zu. Ab 2006 verringerte sich ihre Anzahl konstant. Es ist aber nicht wirklich möglich, beim SVG eine Zeitreihe zu beurteilen, da für dieses Gesetz nur Vergehen und Verbrechen in der Statistik geführt werden. Seit dem Jahr 2005 ist das Fahren ohne Berechtigung keine Übertretung mehr, sondern wird als Vergehen eingestuft. Somit werden Urteile aufgrund dieser Straftat erst seit 2005 statistisch erfasst.

Jugendurteile aufgrund von Straftaten gemäss BetmG sind deutlich seltener als solche aufgrund von Straftaten gemäss StGB. Die Kurven der nach diesen beiden Gesetzen ergangenen Urteile zeigen eine praktisch entgegengesetzte Entwicklung. Während Urteile mit einer Straftat gemäss StGB von 2000 bis 2010 stetig zugenommen haben und anschliessend zurückgegangen sind, verringerten sich die Urteile mit einer Straftat gemäss BetmG von 2000 bis 2007 stark und verzeichneten dann bis 2019 eine stetige Zunahme. Ein Grund für die gegensätzliche Entwicklung der Anzahl Jugendurteile könnte sein, dass den Urteilen nach StGB eine polizeiliche Verzeigung zugrunde liegt, während jene nach BetmG von der Arbeit und Kontrolltätigkeit der Polizei abhängig sind (beim Betäubungsmittelkonsum und -handel). Diese Trends lassen also nicht darauf schliessen, dass der Betäubungsmittelkonsum oder -handel zeitweise stark zurückgegangen ist.

3.2.1 Entwicklung der Straftaten des Strafgesetzbuches

Bei den Verurteilungen aufgrund des StGB sind die zugrundeliegenden Straftaten sehr heterogen. Aus diesem Grund wurden für diese Publikation die zwei wichtigsten Teilbereiche Die Gewaltstraftaten wurden ausgewählt, weil das Interesse daran am grössten ist, die Vermögensstraftaten, weil es sich um die häufigsten Straftaten gemäss StGB handelt – die Gewaltstraftaten und die Vermögensstraftaten – zwecks Darstellung ausgewählt.

Grafik G8 zeigt, dass Urteile aufgrund von Vermögensdelikten dreimal häufiger sind als solche wegen Gewaltstraftaten. In der Entwicklung verlaufen die beiden Kurven relativ parallel und weisen jeweils einen Höchststand im Jahr 2010 auf. Allerdings ist der im Jahr 2011 einsetzende Rückgang der Verurteilungen bei Vermögensstraftaten ausgeprägter. So liegt denn auch der Wert für das Jahr 2019 für die Jugendurteile aufgrund von Vermögensdelikten unter dem Niveau von 1999, während er bei den Gewaltdelikten im Jahr 2019 leicht höher ausfällt als 1999. 

3.2.1.1 Entwicklung der Jugendurteile aufgrund
einer Gewaltstraftat

Im Bereich der Gewaltstraftaten unterscheidet das BFS zwischen schwerer und minderschwerer Gewalt. Bei der Kategorie minderschwere Gewalt werden zudem die Straftaten, die sich ausschliesslich auf die Androhung von Gewalt beschränken, gesondert ausgewiesen. Es zeigt sich, dass Urteile aufgrund von schwerer Gewalt sehr selten sind. Über die ganze Zeitreihe hinweg liegt ihr Anteil an allen Urteilen mit einem Gewaltdelikt bei 1,5% (G9). 

Die Anzahl Verurteilungen aufgrund von schweren Gewaltstraftaten ist aber in der gesamten Zeitreihe gestiegen. Damit die Entwicklung sichtbar wird, sind in Grafik G10 nur die Urteile dieser Kategorie aufgeführt. 

Aufgrund einer Gewaltstraftat verurteilte Minderjährige nach Geschlecht

Zwischen 1999 und 2019 wurden pro Jahr durchschnittlich 1736 Minderjährige wegen einer Gewaltstraftat verurteilt. 88% waren Jungen, 12% Mädchen (G11). 

Die Kurven beider Geschlechter verlaufen – jeweils auf unterschiedlichem Niveau – nahezu parallel. In der Grafik ist dies aufgrund der kleinen Zahlen bei den Mädchen nicht klar ersichtlich.

Aufgrund einer Gewaltstraftat verurteilte Minderjährige
nach Alter

Von den durchschnittlich 1736 aufgrund einer Gewaltstraftat verurteilten Minderjährigen pro Jahr waren 69% bei der Straftatbegehung älter als 14 Jahre (20% waren 15 Jahre alt, 22% 16 Jahre und 27% 17 Jahre).

Auch hier macht eine Darstellung anhand von Belastungsraten Sinn. Wobei hier das Alter bei der Straftatbegehung zu berücksichtigen ist und sich die Ergebnisse auf die verurteilten Jugendlichen der ständigen Wohnbevölkerung beschränken. Diese zeigen wie erwartet, dass die Zahl der Jugendlichen, die pro 10 000 gleichaltrige Jugendliche straffällig und deshalb verurteilt wurden (Belastungsrate), mit dem Alter ansteigt (G12). Ab dem vollendeten 15. Lebensjahr sind die Belastungsraten der einzelnen Altersklassen sehr ähnlich. Auch ist bei allen Altersklassen eine sehr ähnliche Entwicklung mit einem Höchststand um das Jahr 2010 gefolgt von einem abrupten Rückgang zu beobachten. In einigen Altersklassen liegen die Belastungsraten danach sogar tiefer als im Jahr 1999.

In fast allen Altersklassen gehen die Belastungsraten bei Gewaltstraftaten aber in den letzten Jahren wieder nach oben. 

Aufgrund einer Gewaltstraftat verurteilte Minderjährige
nach Nationalität, Aufenthaltsstatus und Geburtsort

51% der zwischen 1999 und 2019 aufgrund einer Gewaltstraftat verurteilten Minderjährigen waren schweizerische Staatsan­ge­hörige, 43% ausländische Staatsangehörige mit B- oder ­C-Aus­weis und 6%, andere Ausländerinnen und Ausländer (G13). 

Im Zeitraum 1999–2006 wurden jedes Jahr mehr Jugendliche mit B- oder C-Ausweis verurteilt als Schweizer Minderjährige. 2006 trat eine Kehrtwende ein: Die Zahl der verurteilten Schweizer Jugendlichen fiel höher aus als jene der ausländischen Jugend­lichen mit B- oder C-Ausweis.

Da die ständige ausländische Wohnbevölkerung kleiner ist als die schweizerische, werden in den Grafiken G14, G14a und G14b die Zahlen ins Verhältnis zur jeweiligen Wohnbevölkerung gesetzt. Dabei wird deutlich, dass die ausländische Wohnbevölkerung über die ganze Zeitreihe hinweg eine höhere Belastungsrate aufweist als die schweize­rische. 

Schaut man sich die Belastungsraten im Detail an, zeigt sich, dass insbesondere in den ersten Jahren der JUSUS (1999–2006) ausländische Minderjährige mit B- und C-Ausweis sehr viel häufi­ger verurteilt wurden als schweizerische Minderjährige. Im Jahr 1999 waren es mit 49 Verurteilten pro 10 000 Jugendliche der ständigen Wohnbevölkerung knapp sechsmal so viele ausländische wie schweizerische Jugendliche. Der Unterschied zwischen Personen schweizerischer und ausländischer Nationalität ver­ringert sich im Zeitverlauf, da bei den ausländischen Jugendlichen ab 2006 ein starker Rückgang verzeichnet wird, während die Belastungsrate bei den Schweizer Jugendlichen erst ab 2010 rückläufig ist. Ab 2010 wurden ausländische Jugendliche nur noch zweimal so häufig aufgrund eines Gewaltdelikts verurteilt. Bei den Jungen fiel diese Entwicklung deutlicher aus als bei den Mädchen.

Unterscheidet man bei den ausländischen Jugendlichen mit B- oder C-Ausweis auch hier danach, ob die Jugendlichen in der Schweiz oder im Ausland geboren wurden, zeigen sich in den ­ersten Jahren der Statistik sehr unterschiedliche Belastungsraten (G15). Im Ausland geborene ausländische Minderjährige wurden bis 2006 sehr viel häufiger verurteilt als Schweizer Minderjährige oder in der Schweiz geborene ausländische Minderjährige. Im Jahr 2006, in dem die Belastungsrate der im Ausland geborenen ausländischen Jugendlichen mit B- oder C-Ausweis ihren Höchststand erreichte, lag diese mit 108 Verurteilten pro 10 000 Jugendliche der Wohnbevölkerung siebenmal höher als bei den Schweizer Jugendlichen. Ausländische Jugendliche, die in der Schweiz geboren wurden, wiesen im selben Jahr eine um 3,6-mal höhere Belastungsrate auf als Schweizer Jugendliche. Ab 2010 unterscheiden sich die Belastungsraten der beiden Ausländergruppen nicht mehr und sind bis 2019 im Durchschnitt gut doppelt so hoch wie bei den Schweizer Jugendlichen. 

3.2.1.2 Entwicklung der Jugendurteile aufgrund
einer Vermögensstraftat

Aufgrund einer Vermögensstraftat verurteilte Minderjährige nach Geschlecht

Zwischen 1999 und 2019 wurden durchschnittlich 5258 Jugendliche pro Jahr wegen einer Vermögensstraftat verurteilt. 74% davon waren Jungen (G16). Bei beiden Geschlechtern wurden 2019 weniger Jugendliche wegen Vermögensstraftaten verurteilt als 1999. 2010 wurde mit 4927 verurteilten Jungen und 2096 verurteilten Mädchen ein Spitzenwert verzeichnet.

Der Unterschied zwischen Mädchen und Jungen verringert sich ab 2010. 

Aufgrund einer Vermögensstraftat verurteilte Minderjährige nach Alter

Aufgrund einer Vermögensstraftat verurteilte Jugendliche waren bei der Tatbegehung zu 63% mindestens 15 Jahre alt. 37% der Vermögensstraftaten wurden von 14-Jährigen und Jüngeren be­gangen.

Setzt man die Zahlen ins Verhältnis zur ständigen Wohnbevöl­ke­rung Wobei hier das Alter bei der Straftatbegehung zu berücksichtigen ist und sich die Ergebnisse auf die verurteilten Jugendlichen der ständigen Wohnbevölkerung beschränken. , zeigt sich, dass die Belastungsraten bei den Straftaten gegen das Vermögen ab der Vollendung des 14. Lebensjahrs am höchsten sind und sich sehr stark gleichen (G17). Überraschenderweise weisen bei den Vermögensdelikten meist die 15-Jährigen die höchsten Belastungsraten auf. Bei den unter 13-Jährigen sind die Raten sehr klein. In allen Altersklassen fällt die Entwicklung über die gesamte Zeit­reihe hinweg aber – auf unterschiedlichem Niveau – sehr ähnlich aus. 

Aufgrund einer Vermögensstraftat verurteilte Minderjährige nach Nationalität, Aufenthaltsstatus und Geburtsort

Zwischen 1999 und 2019 waren 59% der Jugendlichen, die aufgrund einer Vermögensstraftat verurteilt wurden, Schweizer Jugendliche, 31% ausländische Jugendliche mit B- oder C-Ausweis und 9% ausländische Jugendliche ohne Aufenthaltsbewilligung (G18). 

Da die ständige ausländische Wohnbevölkerung kleiner ist als die schweizerische, werden in Grafik G19, G19a und G19b die Zahlen zur jeweiligen Wohnbevölkerung ins Verhältnis gesetzt. Dabei wird deutlich, dass die ausländische Wohnbevölkerung über die ganze Zeitreihe hinweg eine höhere Belastungsrate ­aufweist als die schweizerische. 

Ausländische Minderjährige mit B- und C-Ausweis wurden insbesondere in den ersten Jahren der JUSUS (1999–2006) sehr viel häufiger verurteilt als Schweizer Minderjährige. Im Jahr 1999 waren es mit 156 Verurteilten pro 10 000 Jugendliche der ständigen Wohnbevölkerung dreimal so viele ausländische wie schweizerische Jugendliche. Der Unterschied zwischen schweizerischen und ausländischen Jugendlichen verringert sich im Zeitverlauf, da ab 2003 bei den Schweizer Minderjährigen ein Anstieg und bei den ausländischen ein Rückgang verzeichnet wird. Ab 2010 wurden die ausländischen Jugendlichen nur noch ­1,6-mal so häufig verurteilt. Diese Entwicklung ist bei den Jungen etwas ausgeprägter als bei den Mädchen.

Unterscheidet man bei den ausländischen Jugendlichen mit B- oder C-Ausweis auch hier danach, ob sie in der Schweiz oder im Ausland geboren wurden, zeigen sich in den ersten Jahren der Statistik sehr unterschiedliche Belastungsraten (G20). Im Ausland geborene ausländische Jugendliche wurden bis 2006 sehr viel häufiger verurteilt als Schweizer Jugendliche oder in der Schweiz geborene ausländische Jugendliche. In diesen Jahren liegt die Belastungsrate mit 183 Verurteilten pro 10 000 Jugendliche der im Ausland geborenen ständigen Wohnbevölkerung 3,5-mal höher als bei den Schweizer Staatsangehörigen. Ausländische Jugendliche, die in der Schweiz geboren wurden, weisen in der gleichen Zeitspanne um 1,7-mal höhere Belastungsraten auf als Schweizer Jugendliche. Ab 2010 unterschieden sich die Belastungsraten der beiden Ausländergruppen kaum noch. 

3.2.2 Entwicklung der Jugendurteile aufgrund einer Straftat des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG)

Der allergrösste Teil der Jugendurteile im Zusammenhang mit dem (BetmG) ergeht aufgrund von Konsum von Betäubungsmitteln (G21). Nur in 20% aller Urteile gemäss BetmG geht es (auch) um Handel mit Betäubungsmitteln. Bis ins Jahr 2004 war der Anteil Urteile mit Handel besonders gross (36%). In den Jahren danach lag er bei 16%. Dies liegt hauptsächlich daran, dass die Urteile aufgrund von Konsum nach einem starken Rückgang wieder kontinuierlich angestiegen sind. Die Urteile aufgrund von Handel mit Betäubungsmittel blieben nach einem starken Rückgang im Jahr 2005 relativ konstant. 

3.2.2.1 Entwicklung der Zahl der aufgrund von Betäubungsmittelhandel verurteilten Minderjährigen

Aufgrund von Betäubungsmittelhandel verurteilte Minderjährige nach Geschlecht

Zwischen 1999 und 2019 wurden durchschnittlich 934 Jugend­liche pro Jahr wegen Betäubungsmittelhandel verurteilt. 87% davon waren Jungen (G22). 

Bei den Jungen schwankt die Kurve der verurteilten Minderjährigen aufgrund von Betäubungsmittelhandel im Zeitraum von 1999–2019 stark. In den Jahren 2000 bis 2004 nahm die Zahl der Verurteilten um insgesamt 70% zu, bevor sie 2005 um mehr als 70% einbrach. Der Tiefststand wurde 2011 mit lediglich 453 verurteilten Jungen erreicht. Von 2011 bis 2019 zeigt die Kurve wieder nach oben. Sie befindet sich praktisch auf dem gleichen Stand wie 1999. Bei den Mädchen lässt sich eine sehr ähnliche Entwicklung beobachten, allerdings auf tieferem Niveau. Die Schwankungen bei den verurteilten Minderjährigen aufgrund von Betäubungsmittelhandel könnten darauf zurückzuführen sein, dass der Polizei in bestimmten Jahren mehr Ressourcen für Ermittlungen und/oder Kontrollen zur Verfügung standen.

Aufgrund von Betäubungsmittelhandel verurteilte
Minderjährige nach Alter

Gut 90% der wegen Betäubungsmittelhandel verurteilten Jugendlichen waren bei der Straftatbegehung mindestens 15 Jahre alt, 10% waren 14 oder jünger.

Setzt man die Zahlen ins Verhältnis zur Wohnbevölkerung Wobei hier das Alter bei der Straftatbegehung zu berücksichtigen ist und sich die Ergebnisse auf die verurteilten Jugendlichen der ständigen Wohnbevölkerung beschränken. , zeigt sich, dass die Belastungsraten bei den Jugendurteilen aufgrund von Handel mit Betäubungsmitteln mit dem Alter kontinuierlich ansteigen (G23). Lag die Belastungsrate bei den unter 12-Jährigen im Spitzenjahr 2004 bei weniger als 1, belief sie sich bei den 15-Jährigen auf 29 und bei den 17-Jährigen auf 74 verurteilte Jugendliche pro 10 000 gleichaltrige Jugendliche. In allen Altersklassen ist die Entwicklung aber über die gesamte Zeitreihe hinweg – auf unterschiedlichem Niveau – sehr ähnlich. 

Aufgrund von Betäubungsmittelhandel verurteilte Minder­jährige nach Nationalität, Aufenthaltsstatus und Geburtsort

Zwischen 1999 und 2019 waren 71% der wegen Betäubungsmittelhandel verurteilten Minderjährigen Schweizer Staatsangehörige, 19% ausländische Staatsangehörige mit B- oder C-Ausweis und 11% andere Ausländerinnen und Ausländer. Während des gesamten Beobachtungszeitraums wurden weniger ausländische Jugendliche aufgrund von Betäubungsmittelhandel verurteilt als Schweizer Jugendliche (G24). 

Da die ausländische Wohnbevölkerung kleiner ist als die schweiz­erische, werden in den Grafiken G25, G25a und G25b die Zahlen ins Verhältnis zur jeweiligen Wohnbevölkerung gesetzt. Dabei wird deutlich, dass die ausländische und die schweizerische Wohnbevölkerung über die ganze Zeitreihe hinweg dieselben Belastungsraten aufweisen. Dies gilt sowohl für die männlichen als auch für die weiblichen Jugendlichen. 

Unterscheidet man bei den ausländischen Jugendlichen mit B- oder C-Ausweis auch hier danach, ob die Jugendlichen in der Schweiz oder im Ausland geboren wurden, zeigen sich in den ersten Jahren der Statistik unterschiedliche Belastungs­raten (G26). Im Ausland geborenen ausländische Minderjährige wurden bis 2006 häufiger aufgrund von Betäubungsmittel­handel verurteilt als Schweizer Minderjährige oder in der Schweiz geborene ausländische Minderjährige. Die niedrigsten Belastungsraten weisen in diesen Jahren die in der Schweiz geborenen ausländischen Minderjährigen mit zehn Verurteilten pro 10 000 Jugendliche der ständigen Wohnbevölkerung aus. Die Belastungsrate der schweizerischen Jugendlichen ist mit 16 Verurteilten pro 10 000 Jugendliche 1,5-mal höher und die der im Ausland geborenen ausländischen Jugendlichen mit 23 Verurteilten pro 10 000 gleichaltrige Jugendliche 2,3-mal höher. Ab 2008 unterschieden sich die Belastungsraten der drei Gruppen kaum noch, da der Rückgang bei den am stärksten belasteten Gruppen auch am deutlichsten ausfällt. 

3.2.2.2 Entwicklung der Zahl der aufgrund von Betäubungsmittelkonsum verurteilten Minderjährigen

Aufgrund von Betäubungsmittelkonsum verurteilte
Minderjährige nach Geschlecht

Zwischen 1999 und 2019 wurden pro Jahr im Durchschnitt 4149 Jugendliche wegen Betäubungsmittelkonsum verurteilt. 84% davon waren Jungen (G27). 

Die Zahl der aufgrund von Betäubungsmittelkonsum ver­urteilten Jugendlichen nahm trotz eines starken Rückgangs im Jahr 2006 von 1999–2019 zu. Ab 2006 stieg die Zahl der verurteilten Jungen ebenso kontinuierlich an wie jene der verurteilten Mädchen.

Aufgrund von Betäubungsmittelkonsum verurteilte
Minderjährige nach Alter

89% der Jugendlichen, die im 21-jährigen Beobachtungszeitraum wegen Betäubungsmittelkonsum verurteilt wurden, waren bei der Straftatbegehung mindestens 15 Jahre alt, lediglich 11% waren 14 oder jünger.

Setzt man die Zahlen ins Verhältnis zur ständigen Wohnbevölkerung Wobei hier das Alter bei der Straftatbegehung zu berücksichtigen ist und sich die Ergebnisse auf die verurteilten Jugendlichen der ständigen Wohnbevölkerung beschränken. , zeigt sich, dass die Belastungsraten bei den Jugendurteilen aufgrund von Betäubungsmittelkonsum mit dem Alter kontinuierlich ansteigen (G28). Liegt die Belastungsrate bei den unter 12-Jährigen im Spitzenjahr 2017 bei weniger als 1, beläuft sie sich bei den 15-Jährigen auf 103 und bei den 17-Jährigen auf 222 verurteilte Jugendliche pro 10 000 Jugendliche derselben Altersklasse. In allen Altersklassen ist die Entwicklung aber über die gesamte Zeitreihe – auf unterschiedlichem Niveau – sehr ähnlich. 

Aufgrund von Betäubungsmittelkonsum verurteilte
Minderjährige nach Nationalität und Aufenthaltsstatus

Schweizer Jugendliche sind bei den aufgrund von Betäubungsmittelkonsum verurteilten Jugendlichen von 1999 bis 2019 in der Mehrheit (durchschnittlich 79% bzw. 3271 Verurteilte pro Jahr).

17% der verurteilten Jugendlichen sind ausländische Staatsangehörige mit B- oder C-Ausweis und 4% ausländische Staatsangehörige ohne B- oder C-Ausweis (G29). 

Da die ausländische Wohnbevölkerung kleiner ist als die schweizerische, werden in den Grafiken G30, G30a und G30b die Zahlen ins Verhältnis zur jeweiligen Wohnbevölkerung gesetzt. Dabei wird deutlich, dass die Jugendlichen der ständigen schweizerischen Wohnbevölkerung über die ganze Zeitreihe hinweg ­1,3-mal höhere Belastungsraten aufweist als die der Jugend­lichen der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung. Dies gilt sowohl für die männlichen als auch für die weiblichen Jugend­lichen. 

Unterscheidet man bei den ausländischen Jugendlichen mit B- oder C-Ausweis auch hier danach, ob die Jugendlichen in der Schweiz oder im Ausland geboren wurden, zeigt sich, dass die Belastungsraten der schweizerischen Jugendlichen konstant höher liegen als die der in der Schweiz geborenen ausländischen Jugendlichen (über sämtliche Jahre hinweg 1,4-mal höher) (G31). Es handelt sich um zwei sehr parallel verlaufende Entwicklungen. Bei den im Ausland geborenen ausländischen Jugendlichen sieht die Entwicklung anders aus. In den ersten Jahren der Statistik liegen die Belastungsraten leicht unter oder leicht über den­jenigen der Schweizer Jugendlichen. Ab 2008 fallen sie auf das ­Niveau der in der Schweiz geborenen ausländischen Jugend­lichen, bevor sie ab 2013 wieder ansteigen und nach und nach das Niveau der Schweizer Jugendlichen erreichen.