Anhang

Der Anhang enthält Definitionen und Erläuterungen zu den Einheiten und Merkmalen, die in den Statistiken des Bereichs 09 Bau- und Wohnungswesen verwendet werden, sowie einzelne Nomenklaturen der Baustatistik.

A Definition der Merkmale der Bauprojekte

Baukosten

Die Kosten beinhalten alle Vorbereitungsarbeiten, die reinen Baukosten, alle fest eingebauten Einrichtungen, die der spezialisierten Nutzung eines Bauwerkes dienen, die Umgebungsarbeiten sowie alle Erschliessungsarbeiten innerhalb der Grundstücksgrenzen und alle Baunebenkosten.

Nicht eingeschlossen sind Kosten für den Erwerb des Grundstücks, die Erschliessung ausserhalb der Grundstücksgrenzen sowie die Kosten für die Ausstattung mit mobilen Gegenständen.

Bauinvestitionen im Berichtsjahr

Baukosten für die Arbeiten, die im betreffenden Jahr realisiert worden sind. Berücksichtigt werden dabei ausschliesslich Projekte, deren Bau im betreffenden Jahr im Gang war oder abgeschlossen wurde.

Bauausgaben im Berichtsjahr

Die Bauausgaben umfassen die Bauinvestitionen plus das Total der öffentlichen Unterhaltsausgaben.

Unterhaltsarbeiten, bauliche

Als Ausgaben für Unterhaltsarbeiten gelten die Kosten für die Instandhaltung (Wahren der Funktionstüchtigkeit durch ein­fache und regelmässige Massnahmen) sowie die Instandsetzung ­(Wiederherstellen der Funktionstüchtigkeit).

Tiefbau

Tiefbauten sind Bauwerke, die in der Regel grösstenteils unter der Bodenhöhe liegen. Zu den Tiefbauten zählen auch Bauwerke, die über der Bodenhöhe liegen, jedoch keine unabhängige Nutzung zulassen und nicht zur Unterbringung von Menschen, Tieren oder Gütern bestimmt sind.

Hochbau

Hochbauten sind Bauwerke, die in der Regel grösstenteils über der Bodenhöhe liegen. Zu den Hochbauten zählen auch Bauwerke die unter der Bodenhöhe liegen jedoch eine unabhängige Nutzung zulassen, dem Menschen zugänglich und zur Unterbringung von Menschen, Tieren oder Gütern bestimmt sind.

B Definition der Gebäude und ihrer Merkmale

Gebäude

Gebäude sind auf Dauer angelegte, mit dem Boden fest verbundene Bauten, die Wohnzwecken oder Zwecken der Arbeit, der Ausbildung, der Kultur oder des Sportes dienen. Bei Doppel-, Gruppen- und Reihenhäusern zählt jedes Gebäude als selbstständig, wenn es einen eigenen Zugang von aussen hat und wenn zwischen den Gebäuden eine senkrechte vom Erdgeschoss bis zum Dach reichende tragende Trennmauer besteht.

Die Bau- und Wohnbaustatistik (BAU) umfasst sämtliche im Berichtsjahr neu erstellten Gebäude mit Wohnungen. Die ­Gebäude- und Wohnungsstatistik (GWS) bezieht sich ihrerseits auf alle am 31. Dezember des Referenzjahres in der Schweiz bestehenden Gebäude mit Wohnnutzung. Sie umfassen reine Wohngebäude (Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser), Wohngebäude mit Nebennutzung (z.B. Wohnhäuser mit Gewerbe, Bauernhäuser u.dgl.) sowie Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung (z.B. Verwaltungsgebäude oder Schulhäuser mit Abwartwohnung, aber auch Hotels, Spitäler, Heime usw.).

Anzahl Personen im Gebäude

Dabei handelt es sich um die Anzahl der Personen von Privathaushalten, die einem Gebäude zugeordnet werden. Ihre ­Gesamt­zahl entspricht nicht der Wohnbevölkerung der Schweiz, da Personen mehrfach gezählt werden können.

Bauperiode

Mit Bauperiode wird die Periode der Fertigstellung des Gebäudes beschrieben. Eventuell am Gebäude vorgenommene Veränderungen oder Umgestaltungen werden nicht berücksichtigt.

Gebäudekategorie

Es werden folgende Kategorien unterschieden (siehe auch nachstehendes Schema):

Wohngebäude umfassen die reinen Wohngebäude und die Wohngebäude mit Nebennutzung.

Reine Wohngebäude sind Gebäude, die ausschliesslich aus Wohnungen bestehen. Sie werden in zwei weitere ­Kategorien aufgegliedert:

Einfamilienhäuser: reine Wohngebäude mit einer ­Wohnung

Mehrfamilienhäuser: reine Wohngebäude mit mehr als einer Wohnung

Wohngebäude mit Nebennutzung sind Gebäude, die hauptsächlich Wohnzwecken dienen.

Gebäude mit teilweiser Wohnnutzung: Dazu gehören ­Gebäude, die hauptsächlich anderen als Wohnzwecken dienen, wie Fabriken, Verwaltungsbauten, Schulen usw., unter der Bedingung, dass diese über mindestens eine Wohnung oder separate Wohnräume verfügen. Für die Bestandsdaten (GWS) werden auch Gebäude mit Räumlichkeiten für Kollektivhaushalte bzw. gemeinschaftliches Wohnen wie Kliniken, Heime, Internate usw. dazu gezählt.

Geschosszahl

In der Berechnung der Geschosszahl ist das Parterre eingeschlossen. Dach- und Untergeschosse wurden nur gezählt, sofern sie mindestens teilweise für Wohnzwecke vorgesehen waren. Reine Kellergeschosse hingegen fallen bei der Berechnung ausser ­Betracht.


C Definition der Wohnungen
und ihrer Merkmale

Die zum Gebäude gehörenden Merkmale (Bauperiode, Gebäudekategorie usw.) werden auf die Wohnungen übertragen.

Wohnung

Unter Wohnung ist die Gesamtheit der Räume zu verstehen, die eine bauliche Einheit bilden und einen eigenen Zugang entweder von aussen oder von einem gemeinsamen Bereich innerhalb des Gebäudes (Treppenhaus) haben. Eine Wohnung im Sinne der Statistik verfügt über eine Kocheinrichtung (Küche oder Kochnische). Ein Einfamilienhaus besteht aus einer Wohnung, Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnungen werden als Mehr­familienhäuser erfasst.

Für die Bestandsdaten (GWS) werden alle Wohnungen gezählt, unabhängig davon, ob die Wohnung für Privat- oder Kollektivhaushalte bestimmt ist.

Anzahl Personen in der Wohnung

Dabei handelt es sich um die Anzahl der Personen von Privathaushalten, die einer Wohnung zugeordnet werden. Ihre ­Gesamtzahl entspricht nicht der Wohnbevölkerung der Schweiz, da Personen mehrfach gezählt werden können.

Zimmer

Als Zimmer gelten Wohnräume wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer usw., die als Gesamtes eine Wohnung bilden. Nicht gezählt werden Küche, Badezimmer, Duschen, Toiletten, Reduits, Korridore, halbe Zimmer, Veranden sowie zusätzliche separate Wohnräume ausserhalb der Wohnung.

Bewohnertyp

Der Bewohnertyp beschreibt die Bedingungen, zu denen ein Privathaushalt eine Wohnung bewohnt. Es handelt sich um ein Erhebungsmerkmal der Strukturerhebung der Volkszählung.

Ein Haushalt kann eine Wohnung als Mieter oder Eigentümer bewohnen oder einem anderen Bewohnertyp zugeordnet werden:

– Mieter: Mieter, Untermieter, Genossenschafter

– Eigentümer: Wohnungseigentümer, Stockwerkeigentümer, Eigentümer des Hauses/des Gebäudes, in dem sich die Wohnung des Haushaltes befindet

– Anderer Bewohnertyp: Wohnung, die von einer verwandten Person oder einem Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellt wird, Dienstwohnung (z. B. Hauswartwohnung), Nutzniessung, Wohnrecht, Pacht

Wohneigentumsquote

Unter Wohneigentumsquote versteht man den Anteil der vom Eigentümer selbst bewohnten Wohnungen (Eigentümerwohnungen) am Bestand der bewohnten Wohnungen.

Wohnungsfläche

Die Wohnungsfläche ist die Summe der Flächen sämtlicher ­Zimmer, Küchen, Kochnischen, Badezimmer, Toilettenräume, Reduits (Abstellräume), Gänge, Veranden usw.. Zusätzliche separate Wohnräume (z. B. Mansarden), offene Balkone und Terrassen sowie nicht bewohnbare Keller- und Dachgeschossräume fallen bei der Berechnung ausser Betracht.

Wenn die genaue Fläche nicht bekannt war, wurde ein Schätzwert (länge der Wohnung x Breite der Wohnung) berechnet. Die Resultate sind deshalb mit einer gewissen Vorsicht auszu­legen. Analysen der Flächenklassen können als unproblematisch betrachtet werden.

Leerwohnungsziffer

Prozentualer Anteil der leer stehenden Wohnungen (Stichtag: 1. Juni) am Gesamtwohnungsbestand der registerbasierten ­Gebäude- und Wohnungsstatistik (GWS) des Vorjahrs.

D Nomenklatur der Auftraggeber


E Nomenklatur der Bauwerke