4 Paarbeziehungen

Die Institution Ehe wird zunehmend durch andere Lebensformen wie Konsensualpartnerschaft, Partnerschaft mit getrennten Haushalten oder eingetragene Partnerschaft abgelöst. Diese Lebensformen können eine Vorstufe der Ehe darstellen oder letztere dauerhaft ersetzen. 

Ehe für alle 

Die Vorlage «Ehe für alle» basiert auf einer parlamentarischen Initiative, die im Jahr 2013 eingereicht und am 18. Dezember 2020 von der Bundesversammlung angenommen wurde.

Die Gegnerinnen und Gegner der «Ehe für alle» reichten bis zum Ablauf der Frist am 10. April 2021 genügend gültige Unterschriften ein, damit das Referendum gegen die Gesetzesrevision zustande kam.

Die Schweizer Stimmbevölkerung hat sich am 26. September 2021 für die Ehe für alle ausgesprochen. Diese wird voraussichtlich am 1. Juli 2022 eingeführt.

4.1 Eheschliessungen

Im Jahr 2020 ist die Ehe das Bündnis zwischen einem Mann und einer Frau unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen. Sie ist im Unterschied zur Konsensualpartnerschaft und zu sonstigen Partnerschaftsformen eine rechtlich anerkannte Lebensgemeinschaft. In der offiziellen Statistik wird nur die standesamtliche Hochzeit erfasst, die kirchliche Zeremonie wird nicht berücksichtigt. Im Jahr 2020 gaben sich 35 200 Paare das Ja-Wort, 25% weniger als 1990 (46 600). 

Covid-19-Pandemie

Zwischen 2019 und 2020 ist die Zahl der Eheschliessungen um 9,8% von 39 000 auf 35 200 gesunken. Vermutlich waren die pandemiebedingten Einschränkungen, insbesondere für Veranstaltungen mit mehreren Personen, mitverantwortlich für die rückläufige Zahl der Eheschliessungen im Jahr 2020. Diese Entwicklung schlägt sich auch auf die Indikatoren der Heiratshäufigkeit nieder. Die Monats- und Jahreszahlen zu den Eheschliessungen sind hier zu finden:

Bundesamt für Statistik → Statistiken finden → Bevölkerung

Bezieht man die Anzahl Eheschliessungen auf 1000 Einwohnerinnen und Einwohner, so zeigt sich, dass die Heiratshäufigkeit 1947 mit neun Eheschliessungen pro 1000 Personen einen historischen Höchststand erreichte. Im Jahr 2020 waren es nur noch 4‰ (vgl. Grafik G21).    

Aktuelle Daten

Beziehungsformen

Die Beziehungsformen sind vielfältiger und komplizierter geworden. Neben der klassischen Ehe gibt es Paare, die ohne Trauschein zusammenleben, gleichgeschlechtliche Partnerschaften sowie Paare, die nicht zusammenwohnen (living apart together, kurz LAT).

Gemäss der Erhebung zu Familien und Generationen 2018 sind gut drei Viertel (76%) der 18- bis 80-Jährigen in der Schweiz in einer Paarbeziehung. Der Grossteil wohnt mit der Partnerin oder dem Partner im gleichen Haushalt. Lediglich ein Sechstel wohnt nicht zusammen. 1,2% der Paare sind gleichgeschlechtlich. Davon leben 23% in getrennten Wohnungen, gegenüber lediglich 16% der heterosexuellen Paare.

Die Ehe ist bei Paaren weiterhin sehr verbreitet. Neben dem Alter und der Dauer der Beziehung beeinflusst insbesondere das Vorhandensein gemeinsamer Kinder die Entscheidung für eine Heirat oder aber ein Zusammenleben ohne Trauschein. Der Anteil Verheirateter ist bei den Paaren mit gemeinsamen Kindern besonders hoch (93%), auch wenn die Zahl der Konkubinatspaare mit Kindern in den jüngeren Generationen leicht zugenommen hat.

Weitere Informationen zu den Formen des Zusammenlebens unter:

Bundesamt für Statistik → Statistiken finden → Bevölkerung → Familien → Erhebung zu Familien und Generationen 2018

Bundesamt für Statistik → Statistiken finden → Bevölkerung → Familien → Paare. Erhebung zu Familien und Generationen 2013

Der Anteil junger Erwachsener unter 30 Jahren, die heiraten, sinkt im Zeitverlauf – unabhängig vom Geschlecht –, während die Eheschliessungen älterer Personen zunehmen (siehe Grafik G22).  

Aktuelle Daten

4.1.1 Erstheirat und Wiederverheiratung

In der öffentlichen Statistik wird bei den Eheschliessungen zwischen Erstheirat und Wiederverheiratung unterschieden. Erstheiraten, d.h. Eheschliessungen zwischen einem ledigen Mann und einer ledigen Frau, machten 2020 insgesamt 73% aller Eheschliessungen aus, im Vergleich zu 75% im Jahr 1990. Im Jahr 2020 wurden 25 700 Erstheiraten verzeichnet, gegenüber 35 100 im Jahr 1990. Die Entwicklung der Erstheiraten im 20. Jahrhundert war geprägt durch die beiden Weltkriege und die Wirtschaftslage in der Schweiz und verlief entsprechend uneinheitlich (vgl. Grafik G23). Seit 1970 ist die Zahl der Erstheiraten trotz des anhaltenden Bevölkerungsanstiegs rückläufig. Selbst während des markanten Wirtschaftsaufschwungs im Jahr 1978 wurde der Rekordwert von 1969 (40 000 Erstheiraten) nicht mehr erreicht. Für diesen Rückgang gibt es verschiedene Erklärungen, u.a. die Entwicklung des Heiratsalters, das veränderte Heiratsverhalten, die Liberalisierung der Scheidung und der Konsensualpartnerschaften sowie der sozioökonomische Kontext (z.B. die Ölkrise).   

Aktuelle Daten

Als Wiederverheiratung gilt eine Eheschliessung, bei der mindestens einer der beiden Ehepartner zum Zeitpunkt der Heirat nicht ledig war (geschieden, unverheiratet, verwitwet oder in aufgelöster Partnerschaft). Im Jahr 2020 wurden 9400 Wiederverheiratungen verzeichnet, gegenüber 11 500 im Jahr 1990. Die Wiederverheiratungen machen aktuell etwa vier von zehn Eheschliessungen aus. Ihre Entwicklung verläuft anders als jene der Erstheiraten. Absolut betrachtet blieb die Anzahl der Wiederverheiratungen zwischen 1940 und 1976 mehr oder weniger stabil (durchschnittlich 6600 Wiederverheiratungen pro Jahr). Anschliessend stieg sie stark an und erreichte 2008 einen Höchstwert (14 000 Wiederverheiratungen).

Betrachtet man den Zivilstand der sich erneut vermählenden Personen, ist festzustellen, dass Geschiedene und Unverheiratete Der Zivilstand «unverheiratet» kann als Folge einer Ungültigerklärung der letz-ten Ehe oder als Folge einer Verschollenerklärung der letzten Ehepartnerin bzw. des letzten Ehepartners entstehen. bei den Wiederverheiratungen stärker vertreten sind als Verwitwete.

4.1.2 Eheschliessungen nach Staatsangehörigkeit

Bei den Eheschliessungen wird zudem unterschieden zwischen Ehen, die zwischen zwei Schweizer Staatsangehörigen (2020: 17 800), zwischen zwei ausländischen Staatsangehörigen (5300) oder zwischen einer schweizerischen und einer ausländischen Person (12 000) geschlossen werden.

Grafik G24 zeigt die Entwicklung dieser verschiedenen Arten von Eheschliessungen. Während und unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg erreichten die «Schweizer» Eheschliessungen einen Höchststand, bevor sie zwischen 1949 und 1961 abnahmen. Die gemischt-nationalen Eheschliessungen und die Eheschliessungen zwischen ausländischen Staatsangehörigen verzeichneten hingegen während der Kriegszeit einen Rückgang und ab 1945 einen Anstieg, wodurch sich die Gesamtzahl der Eheschliessungen bis Ende der 1960er-Jahre erhöhte.   

Aktuelle Daten

Zu Beginn der 1970er-Jahre gingen die Eheschliessungen zurück. Die Abnahme war bei Schweizer Paaren wesentlich ausgeprägter als bei Paaren, bei denen mindestens einer der beiden Eheleute ausländischer Staatsangehörigkeit ist. Ab 1976 zeigte die Kurve dank der 25-jährigen und älteren Personen, die sich das Ja-Wort gaben, wieder aufwärts. Ab 1988 begann die Anzahl der «Schweizer» Eheschliessungen erneut zu sinken. Seit den 2000er-Jahren werden jährlich rund 20 500 solcher Eheschliessungen registriert. Die Zahl der gemischt-nationalen Eheschliessungen und der Eheschliessungen zwischen ausländischen Staatsangehörigen nimmt seit den späten 1970er-Jahren stetig zu. 

Gemischt-nationale Ehen und Integration

Gemischt-nationale Ehepaare zeugen von der gesellschaftlichen Integration der Personen aus anderen Kulturen und sind ein Zeichen der Verbundenheit mit der Aufnahmegesellschaft.

Gemischt-nationale Paare und Familien entstehen im Zuge internationaler Migrationsbewegungen. Anhand solcher Ehen lässt sich im Kleinen beobachten, wie das Zusammenspiel von Akzeptanz, Empathie, Objektivität und Offenheit für den interkulturellen Dialog funktioniert. Gemischt-nationale Ehen geben Aufschluss über den Integrationsprozess der ausländischen Partnerinnen und Partner in der Schweiz.

Durch die im Laufe der Jahre geschlossenen Ehen zwischen Personen unterschiedlicher Staatsangehörigkeit ist die Zahl der in der Schweiz verheirateten Personen gestiegen. In der Schweiz leben rund 10% der verheirateten Personen in einer gemischt-nationalen Partnerschaft oder Familie. Rund 6% der in der Schweiz geborenen Schweizerinnen und Schweizer sind mit einer Person ausländischer Staatsangehörigkeit verheiratet. Bei den im Ausland geborenen Schweizerinnen und Schweizern ist dieser Anteil doppelt so hoch (13%). Bei den im Ausland geborenen Personen schweizerischer bzw. ausländischer Staatsangehörigkeit ist die Differenz geringer (13% gegenüber 19%) als bei jenen, die in der Schweiz geboren wurden (6% gegenüber 18%).

Im Jahr 2020 wurden 12 000 gemischt-nationale Eheschliessungen verzeichnet, was 34,2% aller Eheschliessungen entspricht. Die Neigung der Schweizerinnen und Schweizer zu einer gemischt-nationalen Eheschliessung variiert stark nach Geburtsort. Die im Ausland geborenen Schweizerinnen und Schweizer heiraten mehr als doppelt so häufig eine Person ausländischer Staatsangehörigkeit als ihre in der Schweiz geborenen Landsleute (51% gegenüber 22%). Mehr als die Hälfte der Eheschliessungen von ausländischen Staatsangehörigen (unabhängig davon, ob sie im Ausland oder in der Schweiz geboren wurden) wurden mit einer Schweizerin oder einem Schweizer geschlossen (zwischen 53% und 55%).

Im Jahr 2020 wurden die meisten gemischt-nationalen Eheschliessungen in den jüngsten Altersklassen, insbesondere bei den unter 20-Jährigen (56%) und den 20- bis 24-Jährigen (47%) registriert, die wenigsten hingegen bei den 30- bis 34-Jährigen (28%). Der Geburtsort und das Alter spielen dabei eine Rolle. Der Anteil der im Ausland geborenen Personen liegt bei den gemischt-nationalen Ehen in allen Altersklassen bei mindestens 50%. Einzige Ausnahme bilden hier die 40- bis 44-Jährigen (49%). Bei den in der Schweiz geborenen Personen sind die Anteile bei den Jungen höher – 57% bei den unter 20-Jährigen und 40% bei den 20- bis 24-Jährigen.

Ausländische Ehegattinnen und Ehegatten von Schweizer Staatsangehörigen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf erleichterte Einbürgerung stellen.

4.1.3 Endogamie oder Exogamie

In den meisten gemischt-nationalen Ehen ist der Mann Schweizer und die Frau Ausländerin. Dass eine Schweizerin einen Ausländer heiratet, kommt seltener vor, obwohl sie durch die Eheschliessung mit einem Ausländer nicht mehr das Schweizer Bürgerrecht verlieren würde.

Generell ist festzustellen, dass Schweizerinnen und Schweizer mehrheitlich Europäerinnen und Europäer heiraten. 2020 heirateten Schweizer am häufigsten Deutsche, Italienerinnen, Französinnen, Kosovarinnen und Thailänderinnen. Im Jahr 1990 war die Rangfolge nach der Staatsangehörigkeit der Ehegattin leicht unterschiedlich; damals lagen Deutsche, Italienerinnen, Französinnen, Österreicherinnen und Portugiesinnen (in dieser Reihenfolge) vorne. Schweizerinnen vermählten sich 2020 vorwiegend mit Deutschen, Italienern, Kosovaren, Franzosen oder Türken. Auch die Rangfolge nach der Staatsangehörigkeit des Ehegatten war 1990 etwas anders: An der Spitze lagen Italiener, gefolgt von Deutschen, Türken, Spaniern und Franzosen.

Gemischt-nationalen Eheschliessungen kann eine gewisse kulturelle bzw. religiöse Endogamie zugrunde liegen. Die Entscheidung zu einer solchen Ehe kann jedoch auch Ausdruck der Emanzipation einer ausländischen Person gegenüber ihrer Ursprungskultur sein.

4.2 Heiratshäufigkeit

Die Untersuchung der Heiratshäufigkeit zeigt einerseits, wie oft innerhalb einer bestimmten Bevölkerung geheiratet wird, und gibt andererseits Auskunft über das Durchschnittsalter bei der Eheschliessung. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Werte der verschiedenen Indikatoren der Heiratshäufigkeit – rohe Heiratsziffer, zusammengefasste Heiratsziffer, Durchschnittsalter – für heterogene soziale Gruppen ungeachtet ihrer teilweise unterschiedlichen Einstellungen gegenüber der Eheschliessung ausgewiesen werden.

Die zusammengefasste Erstheiratsziffer (ZEHZ) misst den Beitrag der ledigen Männer bzw. Frauen zur gesamten Heiratshäufigkeit. Im Jahr 2020 belief sich die Wahrscheinlichkeit, jemals zu heiraten, bei ledigen Frauen unter 50 Jahren auf 50%, bei ledigen Männern auf 45%. Die Erstheiratsziffer ist seit 1990, als sie bei den Frauen 75% und bei den Männern 70% betrug, um 25 Prozentpunkte zurückgegangen.

Verwandte Indikatoren, die die Häufigkeit der Wiederverheiratungen von geschiedenen und verwitweten Personen messen, zeigen ebenfalls einen Rückgang zwischen 1990 und 2020. Bei den Geschiedenen sank die Wiederverheiratungsziffer der Männer um 28 und jene der Frauen um 25 Prozentpunkte. Im Jahr 2020 belief sich die Wahrscheinlichkeit einer Wiederverheiratung auf 34% bei den geschiedenen Frauen, gegenüber 38% bei den geschiedenen Männern. Bei den verwitweten Personen fiel der Rückgang zwischen 1990 und 2020 schwächer aus. Die Wahrscheinlichkeit, dass Witwer wieder heiraten, ist jedoch nach wie vor höher als bei den Witwen (5% gegenüber 1%).

Wie bereits erwähnt wird in der Schweiz immer später geheiratet. Das Durchschnittsalter bei der Erstheirat ist bei Frauen von 26,7 Jahren im Jahr 1990 auf 30,2 Jahre im Jahr 2020 gestiegen. Im gleichen Zeitraum erhöhte sich das Durchschnittsalter bei der Erstheirat der Männer von 29,1 Jahren auf 32,2 Jahre.

4.2.1 Kantonale Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Seit 2010 ist die Heiratshäufigkeit in fast allen Kantonen mit Ausnahme von Uri, Schaffhausen und Thurgau rückläufig (vgl. Grafik G25).   

Aktuelle Daten

Die Neigung zu heiraten ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. 2020 war die ZEHZ der Frauen wie auch der Männer im Kanton Tessin am niedrigsten (TI: 35% bzw. 32%; CH: 50% bzw. 45%) und im Kanton Uri am höchsten (Frauen: 69%, Männer: 62%). Das tiefste Durchschnittsalter bei der Erstheirat war 2020 bei den Frauen im Kanton Uri (29 Jahren) und bei den Männern im Kanton Glarus (31 Jahre) zu beobachten. Am höchsten fiel es bei den Frauen im Kanton Tessin (31 Jahre) und bei den Männern im Kanton Obwalden (33 Jahre) aus. Das nationale Mittel beträgt bei den Frauen 30 Jahre und bei den Männern 32 Jahre.

4.3 Eingetragene Partnerschaften

In der Schweiz können gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft erst seit 2007 eintragen lassen. Die Einzelheiten sind im Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft (PartG) geregelt.

Die Zahl der neu eingetragenen Partnerschaften war 2007 am höchsten (insgesamt 2004). Anschliessend sank sie deutlich auf einen Durchschnittswert von 700 pro Jahr; 2020 wurden 651 eingetragene Partnerschaften registriert. Männerpaare entscheiden sich häufiger für eine eingetragene Partnerschaft. Sie machen rund drei Fünftel der eingetragenen Partnerschaften aus.    

Aktuelle Daten

Männer- wie auch Frauenpaare lassen ihre Beziehung überwiegend ab dem 40. Altersjahr eintragen (vgl. Grafik G26). Die Amtlichmachung der Partnerschaft mittels Eintragung erfolgt somit später als bei Eheschliessungen.

Wie bei den Eheschliessungen wird bei den Partnerschaften unterschieden zwischen Schweizer Paaren, ausländischen Paaren und gemischt-nationalen Paaren. Je nach Geschlecht des Paares zeigt sich ein anderes Bild. Bei Männerpaaren sind gemischt-nationale Partnerschaften anteilig häufiger (50% und mehr), während sich dieser Anteil bei Frauenpaaren auf rund ein Drittel beläuft. Frauenpaare bestehen mehrheitlich aus zwei Schweizerinnen. In Bezug auf die Staatsangehörigkeit ist die Partnerwahl relativ gesehen vergleichbar mit jener bei den Eheschliessungen. Schweizer Paare bzw. Ehepaare sind in der Mehrheit, gefolgt von gemischt-nationalen Paaren bzw. Ehen (ein Drittel). Der Anteil der ausländischen Paare bzw. Ehepaare ist hingegen gering.

2020 wurden in der Schweiz zwischen zwei und 16 Partnerschaften pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner eingetragen. In den städtischen Kantonen Basel-Stadt, Zürich, Genf und Waadt liegt ihr Anteil seit 2007 über dem nationalen Mittel. 

Kantonale Gesetzgebung zu Partnerschaften

Je nach Kanton bestehen zudem unterschiedliche Gesetzgebungen für heterosexuelle Paare. Genf und Neuenburg haben bei der Einführung des PartG ihre geltenden kantonalen Partnerschaftsgesetze beibehalten. In einem kantonalen Register eingetragene Partnerschaften sind nur im jeweiligen Kanton rechtskräftig. Die entsprechenden Daten sind in BEVNAT nicht verfügbar.

Zahlen seit 1990 im Überblick

   

Heiraten und HeiratshäufigkeitT4

1990 2000 2010 2020
Total 46 603 39 758 43 257 35 160
Erstheirat 35 067 26 560 29 298 25 735
Wiederverheiratung 11 536 13 198 10 083 9 425
Männer
davon ledig 38 316 30 467 33 160 28 389
verwitwet 795 618 496 360
geschieden1 7 492 8 673 9 601 6 411
Frauen
davon ledig 39 624 31 531 34 367 29 007
verwitwet 436 432 329 258
geschieden1 6 543 7 795 8 561 5 895
Durchschnittsalter bei
Erstheirat (in Jahren)
Männer 29,1 30,3 31,6 32
Frauen 26,7 27,9 29,4 30
Zusammengefasste
Erstheiratsziffer
Männer 70,0 58,0 59,1 45,5
Frauen 75,0 64,0 64,2 49,9

1 inkl. andere Zivilstände

Quellen: BFS – BEVNAT, ESPOP, STATPOP

© BFS 2022

Eingetragene PartnerschaftenT5

1990 2000 2010 2020
Total 720 651
Männliche
Partnerschaften
499 386
Schweizer mit Schweizer 130 105
Schweizer mit Ausländer 280 212
Ausländer mit Ausländer 89 69
Weibliche
Partnerschaften
221 265
Schweizerin
mit Schweizerin
133 135
Schweizerin
mit Ausländerin
67 98
Ausländerin
mit Ausländerin
21 32
Durchschnittsalter
bei der Partnerschaft
Männer 43,3 43,6
Frauen 43,6 38,8
... Zahl unbekannt, weil (noch) nicht erhoben oder (noch) nicht berechnet

Quelle: BFS – BEVNAT, STATPOP

© BFS 2022

Themenglossar:

Die rohe Heiratsziffer bezieht die in einem Kalenderjahr geschlossenen Ehen auf die mittlere Wohnbevölkerung des entsprechenden Jahres. Das Ergebnis wird normalerweise in Promille angegeben.

Eine gemischt-nationale Ehe ist eine rechtlich anerkannte Verbindung zwischen einer Person mit schweizerischer und einer Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit.

Die zusammengefasste Erstheiratsziffer (ZEHZ) weist den durchschnittlichen Prozentanteil der ledigen Personen aus, die vor dem Erreichen des 50. Altersjahrs zum ersten Mal heiraten würden, wenn ihr Heiratsverhalten während ihres ganzen Lebens demjenigen der Ledigen des betrachteten Kalenderjahrs entsprechen würde.