1 Demografisches Porträt der Bevölkerung mit Migrationsbezug

Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs hat die Migration die Bevölkerung der Schweiz beeinflusst. 2021 setzte sie sich zu 26% aus ausländischen Personen und zu 74% aus Schweizerinnen und Schweizern zusammen. Wer sind diese Ausländerinnen und Ausländer? Wie haben sie die Migration erlebt? Haben sie in den verschiedenen Lebensbereichen die gleichen Chancen wie Schweizer Staatsangehörige?

Das BFS misst die Migration und die Integration mithilfe von drei Bevölkerungstypologien:

– Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit;

– Bevölkerung nach Geburtsort;

– Bevölkerung nach Migrationsstatus.

Bei der «ausländischen Bevölkerung» handelt es sich um ein Konzept, das auf dem Prinzip der Staatsangehörigkeit beruht und zu dem Daten aus verschiedenen Verwaltungsregistern (Einwohnerregister, Zentrales Migrationsinformationssystem usw.) entnommen werden können. Das Schweizer Bürgerrecht kann entweder bei der Geburt oder durch Einbürgerung erworben werden. Es garantiert die rechtliche Gleichstellung, aber nicht die Chancengleichheit. Seit Ende des Zweiten Weltkriegs hat die Einwanderung in Europa in einem solchen Mass zugenommen und sich so stark diversifiziert, dass sie sich nicht mehr nur anhand des rechtlichen Kriteriums der Staatsangehörigkeit analysieren lässt. Dieses bildet die Realität der Migration und der Integration nicht mehr in ihrer ganzen Komplexität ab (Krekels und Poulain 1996).

Das Konzept der «im Ausland geborenen Bevölkerung» trägt dem Migrationsbezug einer Person besser Rechnung, da es nicht nur deren Staatsangehörigkeit, sondern auch deren Geburtsort berücksichtigt. Es beschränkt sich allerdings auf die eigene Migrationserfahrung.

Das Konzept des Migrationsstatus bezieht auch den Geburtsort der Eltern ein und ist somit breiter gefasst. Die «Bevölkerung mit Migrationshintergrund» – mit dem kulturellen und historischen Kontext des Landes angepasster Definition – wird deshalb in der Schweiz meist vorgezogen, sofern es die Datenlage ermöglicht. Diese Definition ersetzt zunehmend die rechtlich und administrativ geprägte Unterscheidung zwischen in- und ausländischen Staatsangehörigen, da sie nicht nur die Staatsangehörigkeit, sondern auch die Migrationserfahrung der Person sowie deren Eltern berücksichtigt (BFS 2017).

Nicht alle statistischen Datenquellen, die zur Migrations- und Integrationsmessung verwendet werden, geben jedoch Auskunft über den Migrationsstatus der Personen der ständigen Wohnbevölkerung, da die dafür notwendigen Variablen fehlen. Daher muss teilweise auf die Unterscheidung nach Staatsangehörigkeit zurückgegriffen werden und, sofern die Variable verfügbar ist, auf den Geburtsort der Person.

1.1 Definitionen und Kennzahlen 2021

1.1.1 Ausländische Bevölkerung

Zur ausländischen Bevölkerung gehören alle Personen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Schweiz wohnen, jedoch nicht über die schweizerische Staatsangehörigkeit verfügen. Die ständige ausländische Wohnbevölkerung dient in der Statistik der ausländischen Wohnbevölkerung als Referenzbevölkerung. Sie umfasst alle ausländischen Staatsangehörigen mit einer Anwesenheitsbewilligung für mindestens zwölf Monate oder mit einer Gesamtanwesenheitsdauer von zwölf Monaten (Ausweise B/C/L/F oder N oder EDA-Ausweis, d. h. internationale Funktionär/innen, Diplomat/innen und deren Familienangehörige). Die nachfolgend aufgeführten Daten zur ausländischen Bevölkerung stammen aus der Statistik der Bevölkerung und Haushalte (STATPOP) des BFS, die Bestandteil des Systems der jährlichen Volkszählung ist.

In der Schweiz leben mehr als 2 Millionen Ausländerinnen und Ausländer. Sie machen 26% der ständigen Wohnbevölkerung aus. Dieser Anteil ist auf mehrere Einwanderungswellen, eine eher restriktive Einbürgerungspolitik (siehe 2.5 Erwerb des Schweizer Bürgerrechts) sowie hohe Geburtenzahlen und eine hauptsächlich durch Einbürgerungen und die Rückkehr ins Herkunftsland erklärbare tiefe Sterberate bei der ausländischen Bevölkerung zurückzuführen.

1.1.2 Im Ausland geborene Bevölkerung

Anhand des Geburtsorts kann zwischen Migrantinnen und Migranten (foreign-born bzw. erste Generation) und den nachfolgenden, in der Schweiz geborenen Generationen mit Migrationshintergrund (native-born bzw. zweite oder höhere Generation) unterschieden werden. Der Geburtsort sowie die Anwesenheitsdauer in der Schweiz sind zudem wichtig für die Messung der Sesshaftigkeit der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung. Die hier vorgestellten Daten zur im Ausland geborenen Bevölkerung stammen ebenfalls aus STATPOP.

Nahezu ein Drittel (2 672 000 Personen) der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz ist im Ausland geboren. 68% der im Ausland geborenen Bevölkerung haben eine ausländische, 32% die schweizerische Staatsangehörigkeit. Ein Viertel der im Ausland geborenen Personen lebt seit mindestens 20 Jahren in der Schweiz.

1.1.3 Bevölkerung mit Migrationshintergrund

39% der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren haben einen Migrationshintergrund (2,9 Mio. von über 7 Mio. Personen). Mehr als ein Drittel der Personen mit Migrationshintergrund besitzt die Schweizer Staatsangehörigkeit (1 090 000 Personen). Knapp 80% dieser Bevölkerungsgruppe sind im Ausland geboren und gehören somit zur ersten Generation (2 276 000 Personen), das restliche Fünftel ist in der Schweiz geboren und zählt folglich zur zweiten Generation (615 000 Personen). In der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund sind hauptsächlich gebürtige Schwei­zerinnen und Schweizer (99,4%) vertreten, aber auch einige Eingebürgerte (0,5%) sowie Ausländerinnen und Ausländer der dritten oder einer höheren Generation (0,1%).  

In der internationalen Diskussion um Migration und Integration wird immer häufiger der Begriff «Bevölkerung mit Migrationshintergrund» verwendet. Dieses Konzept ersetzt zunehmend die ausschliesslich auf der Staatsangehörigkeit basierende Unterscheidung, die keinen Aufschluss darüber gibt, ob eine Person selbst eingewandert ist (erste Generation) oder ob ein indirekter Migrationsbezug aufgrund der Migrationserfahrung ihrer Eltern besteht (zweite Generation).

2009 hat das BFS nach dem Vorbild vieler anderer Länder basierend auf den internationalen Empfehlungen der UNECE (2006, 2015 revidiert) für die Schweiz eine Typologie der Bevölkerung nach Migrationsstatus erstellt, die die Staatsangehörigkeit und das Geburtsland einer Person sowie das Geburtsland ihrer Eltern einbezieht (BFS 2017). Die älteste Generation, die zur Bestimmung des Migrationsstatus einer Person herangezogen wird, ist diejenige der Eltern. Der Geburtsort der Grosseltern wird nicht berücksichtigt.

Zur vom BFS definierten «Bevölkerung mit Migrationshintergrund» gehören ausländische Staatsangehörige und eingebürgerte Schweizerinnen und Schweizer – für diese beiden Gruppen mit Ausnahme der in der Schweiz Geborenen, deren Eltern beide in der Schweiz geboren wurden – sowie gebürtige Schweizerinnen und Schweizer, deren Eltern beide im Ausland geboren wurden.

Seit 2012 kann anhand der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) der Migrationshintergrund einer Person eruiert und damit die Bevölkerung mit Migrationshintergrund ermittelt und nach Generation ausgewiesen werden. Die Grundgesamtheit der SAKE ist die ständige Wohnbevölkerung ab 15 Jahren.

Bevölkerungstypologie nach MigrationsstatusT1

Geburtsort Staatsangehörigkeit Geburtsort der Eltern
2 in der Schweiz 1 in der Schweiz & 1 im Ausland 2 im Ausland
In der Schweiz gebürtige/r Schweizer/in O O II
eingebürgerte/r Schweizer/in O II II
Ausländer/in O II II
Im Ausland gebürtige/r Schweizer/in O O I
eingebürgerte/r Schweizer/in I I I
Ausländer/in I I I

O: Bevölkerung ohne Migrationshintergrund
I: Bevölkerung mit Migrationshintergrund der ersten Generation
II: Bevölkerung mit Migrationshintergrund der zweiten Generation


© BFS 2022

Mit Ausnahme der gebürtigen Schweizerinnen und Schweizer mit mindestens einem in der Schweiz geborenen Elternteil zählt jede im Ausland geborene Person zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund der ersten Generation (mehr als 2,2 Millionen Personen ab 15 Jahren im Jahr 2021). Diese Bevölkerungsgruppe umfasst somit:

– die im Ausland geborenen Ausländerinnen und Ausländer (1 619 000 Personen);

– die im Ausland geborenen gebürtigen Schweizerinnen und Schweizer, deren Eltern beide im Ausland geboren wurden (21 000 Personen);

– die im Ausland geborenen eingebürgerten Schweizer
Staatsangehörigen (636 000 Personen).

Die zweite Generation, d. h. die in der Schweiz geborene Bevölkerung mit Migrationshintergrund (615 000 Personen) setzt sich zusammen aus:

– eingebürgerten Schweizer Staatsangehörigen (318 000 Personen);

– Ausländerinnen und Ausländern mit mindestens einem im Ausland geborenen Elternteil (180 000 Personen);

– gebürtigen Schweizerinnen und Schweizern, deren Eltern beide im Ausland geboren wurden (116 000 Personen).

Aktuelle Version der Grafik G2

Personen unter 15 Jahren

Der Migrationsstatus von Kindern unter 15 Jahren lässt sich anhand der SAKE nicht bestimmen, da sich diese auf Personen ab 15 Jahren (Personen im erwerbsfähigen Alter) beschränkt. Die STATPOP liefert hingegen Angaben zum Geburtsort und zur Staatsangehörigkeit.

Nahezu drei Viertel der ständigen Wohnbevölkerung unter 15 Jahren besitzen die Schweizer Staatsangehörigkeit und sind in der Schweiz geboren. Mehr als das verbleibende Viertel ist entweder im Ausland geboren (10%, davon 8% ausländische und 2% schweizerische Staatsangehörige) oder in der Schweiz geboren und ausländischer Staatsangehörigkeit (19%).

Schätzung der gesamten Bevölkerung mit Migrations­hintergrund

Werden die in der Schweiz und im Ausland geborenen Ausländerinnen und Ausländer unter 15 Jahren zur Bevölkerung unter 15 Jahren mit Migrationshintergrund gezählt, ergibt dies für das Jahr 2021 insgesamt 354 000 Personen. Hinzu kommen die 2 890 000 Personen ab 15 Jahren mit Migrationshintergrund. Folglich haben bei einer Gesamtbevölkerung von mehr als 8,7 Millionen Personen schätzungsweise mehr als 3 Millionen Personen aller Altersklassen – d. h. 37% der ständigen Wohnbevölkerung – einen Migrationshintergrund.

Grafik G3 zeigt, dass die Bevölkerung, deren Migrationserfahrung und Integration in der Schweiz gemessen werden sollen, in den drei vorgängig präsentierten Bevölkerungstypologien Bei der Bevölkerung mit Migrationshintergrund werden nur Personen ab 15 Jahren berücksichtigt. unterschiedlich eng definiert ist. Sie bestätigt, dass ein Teil der Bevölkerung fehlt, wenn nur die Staatsangehörigkeit berücksichtigt wird, da auch Personen mit Schweizer Staatsangehörigkeit direkt oder indirekt einen Migrationshintergrund haben können und folglich nach diesem Ansatz nicht erfasst werden. Im Jahr 2021 waren 26% der ständigen Wohnbevölkerung Ausländerinnen und Ausländer, davon sind 31% im Ausland geboren und 39% haben einen Migrationshintergrund. 

Aktuelle Version der Grafik G3

1.2 Vergleich der Profile nach den drei ­Bevölkerungstypologien

1.2.1 Zeitliche Entwicklung

Seit 2010 ist die ausländische Bevölkerung weniger stark ge­wach­sen als die im Ausland geborene Bevölkerung (+3,2 Prozent­punkte bzw. +4,2 Prozentpunkte). Die Bevölkerung mit Mi­gra­tionshintergrund hat seit 2012 um 4,3 Prozentpunkte zugenommen. Die Angaben nach Migrationsstatus sind erst ab 2012 verfügbar. Eine Analyse nach Generation zeigt, dass die Bevölkerung mit Migrationshintergrund der ersten Generation seit 2012 um 3,2 Prozentpunkte gestiegen ist. Bei den Angehörigen der zweiten Generation fällt die Zunahme weniger stark aus (+1,1 Prozentpunkte). Hauptgrund für den Anstieg der Bevölkerung mit Migrationshintergrund ist somit das Wachstum der im Ausland geborenen Bevölkerung (erste Generation).


1.2.2 Altersaufbau

Um die Werte der verschiedenen Bevölkerungsgruppen miteinander vergleichen zu können, bezieht sich das Durchschnittsalter in diesem Bericht auf Personen ab 15 Jahren. Die ausländische Bevölkerung hat ein Durchschnittsalter von 43 Jahren. Bei den im Ausland geborenen Personen beträgt es 47 Jahre und bei der Bevölkerung mit Migrationshintergrund 45 Jahre. In der Gesamtbevölkerung liegt das Durchschnittsalter bei 48 Jahren. Die im Ausland geborene Bevölkerung und die Bevölkerung mit Migrationshintergrund sind somit im Durchschnitt älter als die ausländische Bevölkerung.

Der Altersquotient bezeichnet das Verhältnis der in der Regel nicht erwerbstätigen Bevölkerung ab 65 Jahren zu den Personen im erwerbsfähigen Alter (20–64 Jahre). Er ist in allen drei Bevölkerungstypologien sehr ähnlich.

Den tiefsten Altersquotienten hat die ausländische Bevölkerung. Dort kommen elf Personen ab 65 Jahren auf 100 Personen im erwerbsfähigen Alter (20–64 Jahre).

Am höchsten ist der Altersquotient mit einem Verhältnis von 19 zu 100 bei der im Ausland geborenen Bevölkerung. Da zur im Ausland geborenen Bevölkerung nur Personen der ersten Generation zählen, lassen sich diese Zahlen damit erklären, dass die erste in der Schweiz lebende Generation durchschnittlich älter ist als die zweite Generation.

Der Altersquotient der Bevölkerung mit Migrationshintergrund liegt zwischen demjenigen der ausländischen Bevölkerung und demjenigen der im Ausland geborenen Bevölkerung (16 Personen ab 65 Jahren pro 100 Personen im erwerbsfähigen Alter).

Am höchsten ist der Altersquotient mit einem Verhältnis von 31 Personen ab 65 Jahren zu 100 Personen im erwerbsfähigen Alter in der Gesamtbevölkerung.

Dass die ausländische Bevölkerung im Durchschnitt jünger ist und einen tieferen Altersquotienten aufweist als die anderen Bevölkerungsgruppen, ist darauf zurückzuführen, dass die Einwanderung bei ihr überwiegend zwecks Erwerbstätigkeit erfolgt. Zudem lässt sich ein Teil der Ausländerinnen und Ausländer vor dem Rentenalter einbürgern und wechselt somit in einem höheren Alter von der ausländischen Bevölkerung zur Schweizer Bevölkerung. Andere Ausländerinnen und Ausländer verlassen die Schweiz nach mehrjähriger Erwerbstätigkeit und werden im Zuge der Migrationsbewegungen oft durch jüngere Zuwanderinnen und Zuwanderer ersetzt.


1.2.3 Geschlechterverteilung

Die Geschlechterverteilung der ständigen Wohnbevölkerung variiert je nach Bevölkerungstypologie leicht. Hierbei ist anzumerken, dass der Altersaufbau einer Bevölkerung deren Geschlechterverteilung beeinflusst. Während in jüngeren Bevölkerungsgruppen (wie der ausländischen Bevölkerung) in der Regel Männer in der Mehrzahl sind, bilden in älteren Bevölkerungsgruppen (wie der im Ausland geborenen Bevölkerung) Frauen die Mehrheit.

In der ausländischen Bevölkerung überwiegen Männer (53%): 112 Männer kommen auf 100 Frauen.

Im Ausland geborene Frauen sind etwas zahlreicher als im Ausland geborene Männer (96 Männer pro 100 Frauen, bzw. 51% gegenüber 49%).

In der Bevölkerung mit Migrationshintergrund ist die Geschlechterverteilung ausgeglichen (99 Männer pro 100 Frauen). Im Gegensatz zu den übrigen Bevölkerungsgruppen sind jedoch Männer in der Bevölkerung mit Migrationshintergrund der zweiten Generation tendenziell stärker vertreten (52% Männer gegenüber 48% Frauen). Dies lässt sich damit erklären, dass die zweite Generation durchschnittlich jünger ist als die erste und dass in jüngeren Bevölkerungsgruppen Männer im Allgemeinen überwiegen Es werden mehr Jungen als Mädchen geboren (51% Jungen gegenüber 49% Mädchen im Jahr 2021). Das Verhältnis gleicht sich ab dem Alter von 25 Jahren bis zum Alter von 60 Jahren aus, was auf eine höhere Anzahl vorzeitiger Todesfälle bei Männern zurückzuführen ist. Zu den verfrühten Todesfällen der Männer kommt hinzu, dass die Langlebigkeit bei den Frauen höher ist. .

In der Gesamtbevölkerung liegt das Geschlechterverhältnis bei 99 Männern pro 100 Frauen.


1.2.4 Verteilung nach Staatsangehörigkeit

Die meisten in der Schweiz wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer stammen aus Europa. 2021 bildeten die 1 442 000 Staatsangehörigen der EU27 und EFTA-Länder die grösste ausländische Gemeinschaft (64%). Die übrigen 803 000 Ausländerinnen und Ausländer 2400 «Fälle» (0,1%) konnten keinem Land zugeordnet werden. verteilten sich zu 18% auf andere europäische Länder Kosovo, Türkei, Nordmazedonien, Serbien, Vereinigtes Königreich, Bosnien und Herzegowina, Russland, Ukraine, Albanien, Montenegro, Belarus, Kasachstan, Georgien, Aserbaidschan, Moldawien, Armenien, Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstadt und zu 17% auf aussereuropäische Länder inkl. Staatenlose und ohne Angaben .

Von der im Ausland geborenen ausländischen Bevölkerung stammt etwas weniger als die Hälfte aus einem EU27/EFTA-Land (44%). Knapp ein Drittel hat einen Schweizer Pass. Der Rest dieser Bevölkerungsgruppe kommt aus einem europäischen Land ausserhalb der EU27/EFTA (12%) oder einem aussereuropäischen Land (13%).

Die Verteilung der Bevölkerung mit Migrationshintergrund nach Nationalitätengruppe entspricht in etwa derjenigen der im Ausland geborenen Bevölkerung. Weniger als die Hälfte der Bevölkerung mit Migrationshintergrund verfügt über einen Pass eines EU27/EFTA-Landes (42%). Mehr als ein Drittel ist schweizerischer Nationalität (38%). Der Rest stammt entweder aus einem anderen europäischen Land (11%) oder aus einem aussereuropäischen Land (9%). Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund der ersten Generation verteilt sich praktisch gleich auf die Nationalitätengruppen wie die gesamte Bevölkerung mit Migrationshintergrund. In der zweiten Generation sind mehr als zwei Drittel Schweizerinnen und Schweizer (71%) und knapp ein Viertel Staatsangehörige eines EU27/EFTA-Landes (20%).


In der ausländischen Bevölkerung am stärksten vertreten sind Italienerinnen und Italiener (15%), gefolgt von deutschen (14%) sowie portugiesischen Staatsangehörigen (11%).

In der im Ausland geborenen Bevölkerung bilden Schweizerinnen und Schweizer die Mehrheit (32%). Am zweit- und dritthäufigsten sind mit 10% bzw. 9% deutsche und italienische Staatsangehörige.

Auch in der Bevölkerung mit Migrationshintergrund sind Schweizerinnen und Schweizer am häufigsten (38%), gefolgt von italienischen (10%) und deutschen Staatsangehörigen (10%).

1.2.5 Anwesenheitsdauer

Die folgenden Analysen zeigen die Anwesenheitsdauer der Personen auf, die im Ausland geboren und später in die Schweiz eingewandert sind. Folglich sind die in der Schweiz geborenen Personen, d. h. die zweite Generation, sowie die in der Schweiz geborene Bevölkerung ohne Migrationshintergrund nicht in der Grafik G9 enthalten.

Nahezu die Hälfte der im Ausland geborenen Bevölkerung lebt seit 1 bis 15 Jahren in der Schweiz (46%). Etwas mehr als jede achte im Ausland geborene Person hält sich seit über 30 Jahren in der Schweiz auf (13%). Zwei Drittel der im Ausland geborenen Ausländerinnen und Ausländer leben seit weniger als 15 Jahren und rund 10% seit mehr als 30 Jahren in der Schweiz. Bei den im Ausland geborenen Schweizerinnen und Schweizern fehlen in knapp 50% der Fälle Informationen über die Dauer ihres Aufenthalts in der Schweiz. Die verfügbaren Daten deuten aber darauf hin, dass mehr als jede zehnte im Ausland geborene Person mit Schweizer Staatsangehörigkeit seit mindestens 30 Jahren in der Schweiz lebt. In den anderen Anwesenheitsdauer-Kategorien liegen die Werte alle unter 10%. Nahezu die Hälfte der ersten Generation im Ausland geborene Personen mit Migrationshintergrund mit Migrationshintergrund hält sich seit 1 bis 15 Jahren und ein Viertel seit über 30 Jahren in der Schweiz auf.

1.2.6 Kantonale Verteilung

Die nach den drei Typologien betrachtete Bevölkerung – ausländische Bevölkerung, im Ausland geborene Bevölkerung und Bevölkerung mit Migrationshintergrund – verteilt sich unterschiedlich auf die Kantone.

Schweizweit sind 26% der ständigen Wohnbevölkerung Ausländerinnen und Ausländer, im Kanton Genf beträgt ihr Anteil 41% und stellt den grössten Ausländeranteil dar. Den zweit- und drittgrössten Ausländeranteil haben die Kantone Basel-Stadt und Waadt mit 37% bzw. 33%. Umgekehrt ist der Anteil Ausländerinnen und Ausländer in Appenzell Innerrhoden (11%), Uri (13%) und Jura (15%) am geringsten.

Auch wenn die im Ausland geborene Bevölkerung betrachtet wird, führen Genf (51%), Basel-Stadt (43%) und Waadt (40%) die Rangliste an. Der gesamtschweizerische Wert liegt bei 31%. Ebenso befinden sich Appenzell Innerrhoden (13%), Uri (15%) und Obwalden (17%) erneut am unteren Ende der Skala, wobei die Anteile der im Ausland geborenen Personen etwas höher sind als die Ausländeranteile.

In Genf ist der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund 1,6 mal höher als der nationale Wert (63% gegenüber 39%). Basel-Stadt folgt mit 55% an zweiter, Waadt mit 52% an dritter Position. Uri (15%), Appenzell Innerrhoden (20%) und Obwalden (21%) verzeichnen die niedrigsten Anteile von Personen mit Migrationshintergrund.

Die Bevölkerung mit ausländischer Staatsangehörigkeit, Geburtsort im Ausland und Migrationshintergrund ist somit in der französischen (vor allem in der Genferseeregion) und der italienischen Schweiz tendenziell stärker vertreten als in der übrigen Schweiz, während die Bevölkerung mit Schweizer Pass, Geburtsort in der Schweiz und ohne Migrationshintergrund mehrheitlich in der Ost- und Zentralschweiz zu finden sind.