3 Lehrkörper

Bei der obligatorischen Schule, der Sekundarstufe II und den höheren Fachschulen wird als Lehrkörper jenes Personal erfasst, das direkt mit dem Unterrichten der Lernenden betraut ist – ohne Stellvertretungen, Praktika oder Sonderpädagogik (z. B. Logopädie oder Psycho­motoriktherapie). An den Hochschulen setzt sich der Lehrkörper aus den Professorinnen und Professoren (UH) bzw. Dozierenden mit Führungsverantwortung (FH/PH) und den übrigen Dozierenden (UH und FH/PH) Der Mittelbau wird in dieser Publikation generell nicht zum Lehrkörper der Hochschulen gezählt. zusammen.

Beim Schulpersonal umfasst der Lehrkörper 120 757 Personen. 16% von ihnen unterrichten auf der Primarstufe 1–2, 44% auf der Primarstufe 3–8, 28% auf der Sekundarstufe I, 10% in den allgemeinbildenden Programmen der Sekundarstufe II, 14% in der beruflichen Grundbildung und 2% an den höheren Fachschulen Da Lehrpersonen auf mehreren Bildungsstufen tätig sein können, übersteigt die Summe der angegebenen Prozentwerte 100%. . 29 067 Personen gehören dem Lehrkörper der Hochschulen an; 50% von ihnen sind an den UH, 40% an den FH und 10% an den PH tätig.

In Vollzeitäquivalenten gemessen zeigt sich, dass fast zwei Drittel des Personalvolumens (65%) für die obligatorische Schule aufgewendet werden, während 18% auf die Sekundarstufe II (8% auf die allgemeinbildenden Ausbildungen und 11% auf die berufliche Grundbildung) fallen und 17% dem Tertiärbereich zukommen (UH: 7%, FH: 6%, PH: 2%, HF: 1%). 

3.1 Lehrkörper nach Geschlecht

Frauen repräsentieren mit rund 94 000 Personen etwas über 60% des gesamten Lehrkörpers der Schweiz. Ihr Anteil variiert jedoch stark nach Bildungsstufe: Während sie auf der Primarstufe klar übervertreten sind (Primarstufe 1–2: 95%, Primarstufe 3–8: 83%), sind sie – mit Ausnahme der pädagogischen Hochschulen – ab der Sekundarstufe II untervertreten. 

3.2 Lehrkörper nach Alter

Bei der Altersstruktur zeigt sich eine klare Tendenz: Je höher die Bildungsstufe, desto stärker sind die höheren Altersklassen im Lehrkörper vertreten. Der Anteil der 50-jährigen und älteren Lehrkräfte beläuft sich an der obligatorischen Schule auf 32%, während er auf der Sekundarstufe II 43% und auf der Tertiärstufe 51% ausmacht. Der Anteil der unter 30-jährigen Lehrkräfte nimmt, im Gegensatz dazu, mit steigender Bildungsstufe tendenziell ab und fällt von 16% an der obligatorischen Schule auf 5% auf der Sekundarstufe II und 1% auf der Tertiärstufe. Dies hängt damit zusammen, dass die Ausbildungsdauer für Lehrkräfte auf den höheren Bildungsstufen länger ist – insbesondere wenn ein Doktorat benötigt wird. 

3.3 Lehrkörper nach Beschäftigungsgrad

Der Anteil der vollzeitbeschäftigten Lehrpersonen (Anstellung als Lehrkraft von 90–100%) ist über die Bildungsstufen hinweg ähnlich und reicht von 25% auf der Sekundarstufe II bis zu 30% auf der Tertiärstufe. Innerhalb der Tertiärstufe bestehen jedoch deutliche Unterschiede zwischen den Schultypen, bei denen der Anteil der vollzeitangestellten Lehrkräfte von 15% an den höheren Fachschulen (HF) über 25% an den Fachhochschulen (FH) und 28% an den pädago­gischen Hochschulen (PH) bis zu 36% an den universitären Hochschulen (UH) reicht. Zu beachten ist der hohe Anteil der Lehrkräfte, die weniger als 50% arbeiten: An der obligatorischen Schule beträgt er 27%, auf der Sekundarstufe II 30%, an den HF 59% und an den Hochschulen 52% (PH: 29%, FH: 52%, UH: 57%). 

3.4 Betreuungsverhältnisse

Die Zahl der Lernenden pro Lehrkraft (in VZÄ) auf einer bestimmten Bildungsstufe ergibt das Betreuungsverhältnis. Dieser Indikator misst folglich die Ressource Lehrkraft, die für den Unterricht und die Betreuung der Lernenden aufgewendet wird. Die Betreuungsverhältnisse hängen beim Schulpersonal mit den Bildungsstufen zusammen: Je höher die Stufe, desto geringer ist tendenziell die Anzahl der Lernenden pro Lehrkraft (18,0 auf der Primarstufe 1–2; 15,1 auf der Primarstufe 3–8; 11,6 auf der Sekundarstufe I und 11,6 bei den allgemeinbildenden Ausbildungen der Sekundarstufe II). 

Im Hochschulbereich unterscheiden sich die Betreuungsver­hältnisse – sowohl an den UH als auch an den FH/PH – stark nach Studienangebot, weshalb das Betreuungsverhältnis pro Fachbereich ausgewiesen wird. Die naturwissenschaftlichen und technischen Fachbereiche weisen im Allgemeinen tiefere Betreuungsverhältnisse auf als die Geistes- und Sozialwissenschaften oder die Wirtschaftswissenschaften und Recht (UH: 11,9 bei den Naturwissenschaften vs. 38,3 beim Recht; FH/PH: 10,2 bei Technik und IT vs. 18,3 bei Wirt­schaft und Dienstleistungen).