4 Ergebnisse

4.1 Einkommen der selbstständigen Ärztinnen und Ärzte

4.1.1 Einkommen nach Geschlecht und Alter

2019 betrug das durchschnittliche Jahreseinkommen der selbstständigen Ärztinnen und Ärzte 237 061 Franken bei den Männern und 155 999 Franken bei den Frauen (T4 q1 = 1. Quartil (25%), q2 = 2. Quartil oder Median (50%), q3 = 3. Quartil (75%). Der Median oder Zentralwert teilt die beobachteten Werte in zwei gleich grosse Hälften. Die eine Hälfte umfasst die Werte unterhalb des Medians, die andere Hälfte die darüberliegenden Werte. Aufgrund der Gewichtung und der Rundungen können die Summen der absoluten Zahlen zwischen den einzelnen Tabellen leicht voneinander abweichen. ). Das durchschnittliche Einkommen pro geleistete Arbeitsstunde belief sich bei den Männern auf 122 Franken und bei den Frauen auf 103 Franken. Da der Beschäftigungsgrad der Männer im Schnitt höher ist als jener der Frauen, kann das Einkommen zuverlässiger verglichen werden, wenn das Jahreseinkommen ins Verhältnis zu den geleisteten Arbeitsstunden im Jahr gesetzt wird. Vorbehalten bleiben andere mögliche Einflussfaktoren (Tätigkeitsgebiet, Tätigkeit als Belegärztin bzw. Belegarzt, Praxisapotheke usw.), die weiterhin unberücksichtigt bleiben (siehe Kapitel 4.2).

Das Jahreseinkommen und der Stundenlohn sind bei den Männern in allen Altersgruppen höher (T5).

Einkommen der selbstständigen Ärzt/innen nach Geschlecht und Alter, 2019T4

Variable Anzahl
Ärzt/innen
Einkommen (in Franken) Stundenlohn (in Franken pro Stunde)
Durchschnitt q1 Median (q2) q3 Durchschnitt Median
Total 9 751 204 985 101 449 162 455 258 105 115 90
Geschlecht
Männer 5 892 237 061 121 085 192 515 298 085 122 96
Frauen 3 858 155 999 80 580 124 906 191 636 103 82
Alter
Unter 45 Jahre 1 421 188 371 94 615 151 779 233 312 114 93
45–54 Jahre 2 968 225 559 113 653 176 351 284 277 119 94
55–64 Jahre 3 850 211 077 107 645 171 196 264 863 113 88
65 Jahre und älter 1 512 164 693 69 681 118 171 211 043 111 81

Quelle: BFS – MAS

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Einkommen der selbstständigen Ärzt/innen nach Geschlecht und Alter, 2019T5

Variable Anzahl
Ärzt/innen
Einkommen (in Franken) Stundenlohn (in Franken pro Stunde)
Durchschnitt q1 Median (q2) q3 Durchschnitt Median
Männer
Unter 45 Jahre 603 238 464 133 954 192 922 279 778 121 97
45–54 Jahre 1 623 270 151 145 839 223 107 329 463 128 101
55–64 Jahre 2 514 241 692 128 004 199 174 305 175 121 95
65 Jahre und älter 1 153 179 637 79 424 129 871 232 003 117 85
Frauen
Unter 45 Jahre 818 151 448 80 633 123 003 184 666 109 90
45–54 Jahre 1 346 171 793 90 507 138 406 209 127 109 87
55–64 Jahre 1 335 153 430 84 455 123 251 189 381 97 77
65 Jahre und älter 359 116 758 48 324 76 255 133 997 93 73

Quelle: BFS – MAS

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4.1.2 Einkommen nach Beschäftigungsgrad

Je höher der Beschäftigungsgrad der Ärztinnen und Ärzte ist, desto höher fällt auch ihr Einkommen aus, unabhängig davon, ob der Beschäftigungsgrad anhand der geleisteten Arbeitsstunden im Jahr oder anhand der Anzahl Halbtage pro Woche berechnet wird (T6). Das Verhältnis zwischen Beschäftigungsgrad und Stundenlohn ist hingegen nicht linear. Die Ärztinnen und Ärzte mit dem tiefsten Beschäftigungsgrad erzielten das höchste Einkommen.

Einkommen der selbstständigen Ärzt/innen nach Beschäftigungsgrad, 2019T6

Variable Anzahl
Ärzt/innen
Einkommen (in Franken) Stundenlohn (in Franken pro Stunde)
Durchschnitt q1 Median (q2) q3 Durchschnitt Median
Geleistete Arbeitsstunden im Jahr
Weniger als 1000 1 171 97 532 42 084 71 329 121 885 176 105
1000–1499 1 771 128 700 73 788 105 903 156 225 102 85
1500–1999 2 437 189 381 108 349 153 981 220 877 108 87
2000–2499 2 512 241 700 141 758 205 355 290 870 108 91
2500–2999 1 242 285 488 170 167 240 183 357 553 105 90
3000 oder mehr 618 377 687 209 809 316 651 455 679 110 94

Quelle: BFS – MAS

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4.1.3 Einkommen nach Tätigkeitsgebiet

Selbstständige Psychiaterinnen und Psychiater erzielten 2019 mit durchschnittlich 126 633 Franken das tiefste Jahreseinkommen (T7). Ihr Stundenlohn war ebenfalls am niedrigsten. Das höchste durchschnittliche Einkommen erwirtschafteten selbstständige Ärztinnen und Ärzte mit chirurgischer Tätigkeit. Sie erzielten auch den höchsten Stundenlohn.

Einkommen der selbstständigen Ärzt/innen nach Tätigkeitsgebiet, 2019T7

Variable Anzahl
Ärzt/innen
Einkommen (in Franken) Stundenlohn (in Franken pro Stunde)
Durchschnitt q1 Median (q2) q3 Durchschnitt Median
Haupttätigkeitsgebiet
Grundversorgung 3 731 199 975 113 413 171 788 251 116 105 87
Psychiatrie 2 547 126 633 72 931 108 164 157 143 93 77
Gynäkologie und Geburtshilfe 687 258 029 134 687 219 366 349 988 143 119
Fachmedizin ohne
chirurgische Tätigkeit
911 278 574 143 517 222 112 345 480 136 104
Fachmedizin mit chirurgischer Tätigkeit 1 075 318 656 159 874 265 779 404 325 163 128
Anderes Fachgebiet 472 188 304 78 335 135 096 250 121 111 90
Anderes Tätigkeitsgebiet 329 206 579 95 651 157 079 262 867 125 87

Quelle: BFS – MAS

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4.1.4 Einkommen nach Land, in dem der Erstabschluss erworben wurde

Selbstständige Ärztinnen und Ärzte, die ihr erstes Arztdiplom in einem anderen Land als der Schweiz erworben haben, erzielten ähnliche Einkommen wie ihre in der Schweiz ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen (T8).

Einkommen der selbstständigen Ärzt/innen nach Land, in dem der Erstabschluss erworben wurde, 2019T8

Variable Anzahl
Ärzt/innen
Einkommen (in Franken) Stundenlohn (in Franken pro Stunde)
Durchschnitt q1 Median (q2) q3 Durchschnitt Median
Land, in dem der Erstabschluss erworben wurde
Schweiz 7 226 204 816 101 448 162 858 258 406 113 90
Übrige Länder 2 525 205 468 101 377 160 530 257 643 121 90

Quelle: BFS – MAS

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4.1.5 Einkommen nach Zusatztätigkeiten und Mitarbeit in einer Gruppenpraxis

Die Ausübung einer Belegarzttätigkeit in einem Spital oder einer Klinik sowie die Beteiligung an einem ärztlichen Notfalldienst gingen mit einem höheren Einkommensniveau einher (T9). Die Mitarbeit in einer Gruppenpraxis war hingegen mit einem tieferen Einkommensniveau verbunden.

Einkommen von selbstständigen Ärzt/innen nach Zusatztätigkeiten und Mitarbeit in einer Gruppenpraxis, 2019T9

Variable Anzahl
Ärzt/innen
Einkommen (in Franken) Stundenlohn (in Franken pro Stunde)
Durchschnitt q1 Median (q2) q3 Durchschnitt Median
Hausbesuche und/oder Besuche in Heimen
Nein 5 238 211 227 93 489 158 466 275 258 123 95
Ja 4 513 197 740 108 139 165 638 245 543 105 85
Beteiligung an ärztlichem Notfalldienst
Nein 4 412 187 298 85 826 141 368 235 679 112 86
Ja 5 339 219 601 114 292 177 889 278 776 117 93
Belegärzt/innen
Nein 7 954 187 974 95 321 151 619 237 057 108 86
Ja 1 797 280 266 138 876 223 051 362 862 143 113
Gruppenpraxis
Nein 6 904 211 108 101 210 165 722 266 972 117 89
Ja 2 847 190 133 102 000 156 907 235 179 109 90

Quelle: BFS – MAS

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4.1.6 Einkommen nach Merkmalen der Patientenschaft

Je grösser der Ertrag aus nicht KVG-pflichtigen Leistungen ist (Leistungen zulasten der Zusatzversicherungen gemäss VVG, der Unfallversicherung usw.), desto höher fallen der Stundenlohn und das effektive Einkommen der Ärztinnen und Ärzte aus (T10). Das Gleiche lässt sich feststellen, wenn der Anteil der KVG-Patientenkontakte betrachtet wird. Der durchschnittliche Stundenlohn der selbstständigen Ärztinnen und Ärzte, in deren Arztpraxis weniger als 60% der Patientinnen und Patienten im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung behandelt wurden, belief sich auf 132 Franken. Bei der überwiegenden Mehrheit der Arztpraxen machten die KVG-Patientenkontakte jedoch mindestens 90% der Patientenkontakte im Jahr aus. Eine grössere Anzahl von Patientenkontakten geht sowohl mit einem höheren Jahreseinkommen als auch mit einem höheren Einkommen pro geleistete Arbeitsstunde einher.

Einkommen der selbstständigen Ärzt/innen nach Merkmalen der Patientenschaft, 2019T10

Variable Anzahl
Ärzt/innen
Einkommen (in Franken) Stundenlohn (in Franken pro Stunde)
Durchschnitt q1 Median (q2) q3 Durchschnitt Median
Verhältnis Patientenkontakte KVG/Total Patientenkontakte
weniger als 60% 322 236 887 87 204 171 330 310 292 132 95
60% bis weniger als 90% 1 012 228 731 105 705 167 243 289 998 120 90
90% oder mehr 8 417 200 910 101 554 161 402 254 160 113 90
Verhältnis KVG-Ertrag/Total Ertrag (inner- und ausserhalb der Praxis)
weniger als 60% 1 043 251 909 116 758 197 988 323 955 137 105
60% bis weniger als 90% 1 143 209 481 107 589 167 245 266 908 114 90
90% oder mehr 7 565 197 836 98 111 158 234 247 344 112 88
Anzahl Kontakte
Weniger als 1000 1 840 117 221 51 573 84 446 133 683 99 74
1000 bis 1999 2 229 172 874 95 995 134 127 198 966 107 85
2000 bis 2999 1 571 209 276 111 041 168 198 259 257 113 89
3000 bis 3999 1 211 223 115 127 843 185 040 260 369 118 91
4000 oder mehr 2 900 275 442 160 286 233 600 339 507 131 107

Quelle: BFS – MAS

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4.1.7 Einkommen nach Art der Medikamentenabgabe

Selbstständige Ärztinnen und Ärzte, die direkt Medikamente abgeben (Praxisapotheke), erzielten deutlich höhere Einkommen als ihre Kolleginnen und Kollegen, die dies nicht tun oder nicht tun dürfen (T11). Die Praxisapotheke ist nur in einer beschränkten Anzahl Kantone zulässig, die alle in der Deutschschweiz liegen.

Einkommen der selbstständigen Ärzt/innen nach Art der Medikamentenabgabe, 2019T11

Variable Anzahl
Ärzt/innen
Einkommen (in Franken) Stundenlohn (in Franken pro Stunde)
Durchschnitt q1 Median (q2) q3 Durchschnitt Median
Praxisapotheke, Selbstdispensation
Ja 2 804 246 064 130 831 206 636 306 944 126 101
Nein 6 947 188 401 92 241 146 701 233 293 110 86

Quelle: BFS – MAS

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4.1.8 Einkommen nach Kanton

Das Einkommen der selbstständigen Ärztinnen und Ärzte fällt je nach Kanton unterschiedlich aus (T12). Das jährliche Durchschnitts- und Medianeinkommen der selbstständigen Ärztinnen und Ärzte war sowohl absolut als auch bezogen auf die geleisteten Arbeitsstunden im Kanton Schwyz am höchsten. Die Ärztinnen und Ärzte des Kantons Neuenburg erzielten das tiefste Jahreseinkommen. Der Taxpunktwert des für die Abrechnung von ambulanten ärztlichen Leistungen verwendeten Tarifsystems TARMED betrug 2019 im Kanton Schwyz 82 Rappen, während er im Kanton Neuenburg bei 91 Rappen lag. TARMED-Taxpunktwerte am 01.01.2019 (Quelle: newindex.ch) Im ersten Kanton war die Medikamentenabgabe in der Arztpraxis möglich und wurde praktiziert; im zweiten hingegen nicht.

In der Tabelle T12 wurden kleinere Kantone zusammengefasst, um eine ausreichend grosse Zahl an Beobachtungen zu erhalten. Die Kantone einer gleichen Gruppe weisen die gleiche Art der Medikamentenabgabe auf (siehe Kapitel 3).

Einkommen der selbstständigen Ärzt/innen nach Kanton, 2019T12

Variable Anzahl Ärzt/innen Einkommen (in Franken) Stundenlohn
(in Franken pro Stunde)
Tarmed-
Punktwert
(in Franken)
Selbstdispensation
Durch-
schnitt
q1 Median (q2) q3 Durch-
schnitt
Median
Grossregionen Kantone
Genferseeregion GE 1 049 191 440 96 222 149 437 215 195 110 88 0,96 nein
VD 1 297 184 670 102 999 149 977 223 728 118 93 0,96 nein
VS 309 168 496 81 000 137 591 218 369 97 78 0,82 nein
Espace Mittelland BE 1 080 213 388 102 315 160 979 267 716 115 87 0,86 gemischtes System
FR 285 202 342 103 728 170 449 263 026 119 94 0,91 nein
JU 74 207 985 91 469 145 784 279 126 101 85 0,97 nein
NE 264 161 440 86 104 133 242 191 745 99 75 0,91 nein
SO 215 202 108 96 077 164 696 268 552 104 90 0,85 ja
Nordwestschweiz AG 443 213 861 110 595 172 644 267 264 114 85 0,89 nein
BL 353 213 927 104 547 174 545 285 487 122 95 0,91 ja
BS 451 193 169 91 504 143 879 224 843 109 85 0,91 nein
Zürich ZH 2 004 203 764 95 169 156 435 261 441 114 88 0,89 ja
Ostschweiz AI, AR, GL 71 256 702 103 817 172 264 287 229 126 94 0,83 ja
GR 182 235 356 120 292 187 895 320 229 115 94 0,83 gemischtes System
SG 369 219 165 106 104 180 858 272 781 120 88 0,83 ja
SH 65 243 509 113 641 178 127 356 269 113 97 0,83 ja
TG 192 205 484 112 311 176 898 250 228 108 88 0,83 ja
Zentralschweiz LU 245 217 304 118 551 187 369 283 924 110 95 0,82 ja
NW, OW, UR 72 231 339 141 482 204 715 297 733 118 102 0,86 ja
SZ 95 319 541 158 524 279 627 401 688 164 145 0,82 ja
ZG 143 280 154 154 037 243 697 366 363 144 111 0,82 ja
Tessin TI 493 230 216 117 907 192 023 29 098 127 102 0,93 nein

Quelle: BFS – MAS

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4.2 Erklärungsfaktoren für das Einkommen selbstständiger Ärztinnen und Ärzte

Mittels eines linearen Regressionsmodells wird der Einfluss der verschiedenen Erklärungsfaktoren (z.B. Tätigkeitsgebiet) unabhängig von den Auswirkungen anderer Faktoren (Tätigkeitsumfang, Medikamentenabgabe, Geschlecht usw.) auf das Einkommen gemessen. Ausführliche Erläuterungen zur Methode sind im Anhang 2 enthalten.

Das gewählte Modell zeigt, dass das Einkommen der selbstständigen Psychiaterinnen und Psychiater bei sonst gleichen Bedingungen 2019 am tiefsten war; es lag 15% unter jenem der Grundversorgerinnen und Grundversorger (T13). Dieser Unterschied ist für ein Signifikanzniveau von 0,1% statistisch signifikant. Die selbstständigen Ärztinnen und Ärzte mit chirurgischer Tätigkeit erzielten hingegen das höchste durchschnittliche Einkommen, das 35% über jenem der Grundversorgerinnen und Grundversorger lag. Hier ist der Einfluss ebenfalls statistisch signifikant, auch bei den konservativsten Signifikanzniveaus. Darauf folgen die Gynäkologinnen und Gynäkologen (+30%) und Fachärztinnen und -ärzte ohne chirurgische Tätigkeit (+21%).

Wie erwartet hat das Arbeitsvolumen, das anhand der Anzahl der im Jahr geleisteten Arbeitsstunden dargestellt wird, einen deutlich positiven und statistisch signifikanten Einfluss auf das Einkommen. Ein Anstieg von 10% der Anzahl geleisteter Arbeitsstunden geht mit einer Einkommenszunahme von 6% einher. Das Gleiche trifft auf den dem TARMED-Taxpunktwert zugeordneten Koeffizienten zu, da der Taxpunktwert direkt den Betrag bestimmt, der für KVG-pflichtige Leistungen verrechnet wird. Gemäss dem geschätzten Modell geht eine Zunahme des Taxpunktwertes um 10 Rappen mit einem Einkommensanstieg von 7% einher.

Einfluss ausgewählter Merkmale auf das Einkommen, 2019T13

Merkmal Interpretation Einfluss auf Einkommen (%) Standardfehler
Tätigkeitsgebiet Psychiatrie vs. medizinische Grundversorgung –14,84*** 1,00
Gynäkologie und Geburtshilfe vs. medizinische Grundversorgung 30,22*** 2,80
Fachmedizin ohne chirurgische Tätigkeit vs. medizinische Grundversorgung 21,41*** 2,14
Fachmedizin mit chirurgischer Tätigkeit vs. medizinische Grundversorgung 35,46*** 2,65
Anderes Fachgebiet vs. medizinische Grundversorgung –0,05 2,29
Anderes Tätigkeitsgebiet vs. medizinische Grundversorgung 2,54 2,61
Wirtschaftliche Aspekte Arbeitsvolumen pro % Arbeitsvolumen 0,62*** 0,01
Anteil KVG-Ertrag pro Prozentpunkt des KVG-Anteils –0,08*** 0,02
Tarmed-Taxpunktwert pro Rappen des Tarmed-Punktwerts 0,72*** 0,11
Leistungen Belegärztin/Belegarzt vs. keine Tätigkeit als Belegärztin/Belegarzt 11,31*** 1,53
Hausbesuche vs. keine Hausbesuche –2,60*** 0,98
Notfalldienst vs. kein Notfalldienst 5,25*** 1,00
Medikamentenabgabe vs. keine Selbstdispensation 18,11*** 1,18
Geschlecht Mann vs. Frau 25,14*** 1,19
Weitere Schweizer Diplom vs. ausländisches Diplom –4,24*** 0,95
Gemeindetyp: städtisch vs. nicht städtisch –1,85 1,24
R2 0,43
N (Teilnehmer) 6 472
N (Population) 9 751
Anmerkungen: * p-value<0.1 ** p-value<0.05 *** p-value<0.01. Einfluss berechnet anhand der im Referenzmodell geschätzten Koeffizienten (Anhang 2, Tabelle T15, Spalte I), wie folgt: [exp(Regressionskoeffizient)–1]x100. Standardfehler gemäss Delta-Methode. Der Schätzer zum Arbeitsvolumen wird ohne Transformation übernommen. Hier wird nur eine Auswahl der erklärenden Variablen der Regression gezeigt. Das vollständige Ergebnis ist in Anhang 2 zu finden.Lesebeispiel: Bei ansonsten unveränderten Bedingungen ist das Einkommen eines selbstständigen Arztes in der Psychiatrie durchschnittlich um 14,84% tiefer als jenes eines selbstständigen Arztes in der medizinischen Grundversorgung.

Quelle: BFS – MAS

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Der Anteil des Ertrags aus KVG-pflichtigen Leistungen hat einen negativen Einfluss auf das Einkommen. Konkret senkt ein Anstieg des KVG-Ertrags um einen Prozentpunkt das Einkommen um 0,08%.

Die selbstständigen Ärztinnen und Ärzte, die eine Belegarzttätigkeit ausüben, erzielten ein um 11% höheres Einkommen als ihre Kolleginnen und Kollegen ohne solche Tätigkeit. Die Medikamentenabgabe wiederum ging mit einem statistisch signifikant höheren Einkommen von rund 18% einher, verglichen mit den Ärztinnen und Ärzten, die keine Medikamente abgaben.

Bei den demografischen Merkmalen hat das Geschlecht einen statistisch signifikanten und quantitativ erheblichen Einfluss auf das Einkommen. Unabhängig von den anderen Erklärungsfaktoren des Einkommens erzielten Ärzte im Durchschnitt ein um 25% höheres Einkommen als Ärztinnen.

Das Alter wird im Regressionsmodell in quadratischer Form dargestellt. Damit wird der nichtlinearen Beziehung zwischen Alter und Einkommen Rechnung getragen. Bis zum Alter von 49 Jahren lässt sich ein positiver Einfluss des Alters auf das Einkommen beobachten (G5). Anschliessend zeigt sich eine Abnahme.

Wird die Herkunft des Erstabschlusses betrachtet, lässt sich ein leicht negativer Einfluss von 4% auf das Einkommen zulasten der Inhaberinnen und Inhaber eines in der Schweiz erworbenen Erstabschlusses feststellen. Der Standort der ärztlichen Tätigkeit (städtische oder nichtstädtische Gemeinde) hat im Referenzmodell keinen statistisch signifikanten Einfluss auf das Einkommen.

E4 Vergleich der Ergebnisse mit zwei früheren Studien

Vor Kurzem wurden zwei Studien zum Einkommen der Ärztinnen und Ärzte veröffentlicht: eine vom Büro BASS 2018 [1] im Auftrag des BAG und eine von der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) 2019 [2] im Auftrag der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) und der Ärztekasse.

Die vorliegende Studie unterscheidet sich von den beiden früheren Studien in vielen Punkten: verwendete Datenquellen, Referenzjahre der Daten, Definition der Grundgesamtheit («Ärzt/innen» und «selbstständige Ärzt/innen») mit Anführungsstrichen und Art des betrachteten Einkommens (Netto- oder Bruttoeinkommen, effektives oder auf Vollzeit standardisiertes Einkommen).

Vergleicht man das mit den Daten der Erhebung MAS (Daten 2019) berechnete und auf Vollzeit standardisierte Bruttoeinkommens der selbstständigen Ärztinnen und Ärzte mit den Ergebnissen der BASS-Studie (Daten 2014), so liegen sowohl der Median als auch der Durchschnitt ca. 11% tiefer. Teilweise kann dieser Unterschied darauf zurückgeführt werden, dass in der vorliegenden Studie nur die Tätigkeit der selbstständigen Ärztinnen und Ärzte berücksichtigt wurde, während in die BASS-Studie auch die Einkommen aus anderen Tätigkeiten einbezogen wurden. Im Vergleich zu den Ergebnissen der ZHAW-Studie (Daten 2014–2017) ist hingegen das mit den Daten der Erhebung MAS (Daten 2019) berechnete auf Vollzeit standardisierte mediane Bruttoeinkommen um mehr als 18% höher. Das Durchschnittseinkommen liegt gar um 25% höher. Da die ZHAW-Studie lediglich auf einer kleinen Stichprobe von 605 Ärztinnen und Ärzte basiert, besteht nur eine beschränkte Vergleichbarkeit mit der vorliegenden Publikation.