Produzenten- und Importpreisindex

Was ist der Produzenten- und Importpreisindex?

Der Produzentenpreisindex (PPI) misst die Entwicklung der Preise auf der ersten Vermarktungsstufe für Waren und Dienstleistungen, die von den im Inland tätigen Unternehmen produziert und verkauft werden. Dabei werden die Preise für den Inlandmarkt ab Produzent beziehungsweise ab Werk erfasst, die Exportpreise zum fob-Wert («free on board»). Der Importindex (IPI) misst die Preisentwicklung bei den aus dem Ausland bezogenen Produkten (exkl. MwSt, Verbrauchssteuern und Einfuhrzölle).

Der Produzentenpreisindex und der Importpreisindex werden unabhängig voneinander erhoben und berechnet. In einem zweiten Schritt werden die beiden Indizes zum Preisindex des Gesamt­angebots (PGA) zusammengefasst. Der Importpreisindex wird ­zudem mit dem Produzentenpreisindex der im Inland abgesetzten Produktion zum Gesamtangebot im Inland (PGAI) zusammen­gefasst.

Der Produzenten- und Importpreisindex
als Konjunkturindikator

Der Produzenten- und Importpreisindex ist ein wichtiger Konjunkturindikator, der die zeitliche Entwicklung der Angebots- und Nachfragesituation auf dem Gütermarkt widerspiegelt. Er resultiert aus dem Zusammenspiel zahlreicher Faktoren, darunter die Entwicklung der Marktstrukturen und deren Rahmen­bedingungen (z. B. Liberalisierung), die Änderungen der Produktivität, die Entwicklung der Wechselkurse und internationalen Wirtschaftsverflechtungen. Seine Ergebnisse können sowohl für gesamtwirtschaftliche Analysen als auch für Untersuchungen einzelner Branchen verwendet werden. Zusammen mit dem Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) und dem Baupreisindex (BAP) bildet der Produzenten- und Importpreisindex das preisstatistische System der Schweiz, das ein Gesamtbild der Preisentwicklungen in der Schweiz bietet.

Weitere Anwendungen

Preisbereinigung: Preisbereinigung (Deflationierung) verschiedener nomineller Wertgrössen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sowie der Produktions- und Umsatzstatistiken zur Bestimmung der realen Vorgänge in der Volkswirtschaft
Indexierung: Anpassung von Kostenvoranschlägen, Budgets und Verträgen an die im Laufe der Zeit eingetretene Preisentwicklung

Information über die Preisentwicklung einzelner Produktgruppen


Wer erstellt den Produzenten-
und Importpreisindex?

Der Produzenten- und Importpreisindex wird monatlich vom Bundesamt für Statistik (BFS) berechnet. Die Datengrundlage bilden rund 17 000 Einzelpreismeldungen, von denen die meisten periodisch von rund 2800 Firmen, hauptsächlich mittels Formularen gemeldet ­werden. Weitere Datenquellen sind im Internet publizierte Preise, die Aussenhandelsstatistik und von Branchenverbänden erhobene Daten.

Was ist ein Preisindex?

Ein Preisindex misst die Entwicklung der Preise im Laufe der Zeit in Form einer Messzahl, die in einem bestimmten Verhältnis zum Wert der Basisperiode (= 100 Indexpunkte) steht (z. B. 101.6 im ­Januar 2021 im Vergleich zu 100.0 im Basismonat Dezember 2020). Ein Preisindex zeigt somit nicht das absolute Preisniveau in Franken an, sondern um wie viel Prozent sich die Preise im Durchschnitt ­gegenüber der Basisperiode, der Vorjahresperiode, dem Vormonat oder anderen Vergleichsperioden verändert haben.

Es wird nur die reine Preisbewegung gemessen. Eine Verbesserung oder Verschlechterung der Produktqualität fliesst nicht in die Berechnungen ein; dem Preisvergleich zwischen zwei Perioden liegen stets exakt die gleichen Produkte zugrunde.

Wie wird die Preisentwicklung gemessen?

Zur Messung der Preisentwicklung wird ein Schema («Warenkorb») definiert, in dem die als repräsentativ erachteten Produktgruppen enthalten sind. Deren prozentuales Gewicht widerspiegelt die wirtschaftliche Bedeutung einer Produktgruppe (Anteil an der gesamten im Index erfassten Produktion bzw. am gesamten Import). Für die einzelnen Positionen werden anschliessend monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich die Preise erhoben und die Veränderungen gegenüber den Vorerhebungen festgestellt. Auf der Grundlage dieser Informationen wird ein Index für die Untergruppen und schliesslich für das Total berechnet. Den preismeldenden Unternehmen werden zusätzlich Gewichte zugeteilt, die ihre Bedeutung auf den jeweiligen Gütermärkten reflektieren.

Wie werden die Resultate publiziert?

Die Resultate des Produzenten- und Importpreisindexes werden ­monatlich um den 15. des Folgemonats des Erhebungsmonats in Form einer Pressemitteilung und im Internet publiziert.

Zusätzlich zu den Totalindizes werden diverse Teilindizes aus­gewiesen, nämlich

– Preisindizes für Inlandabsatz und Export;
– Preisindizes für einzelne Wirtschaftszweige und Produktgruppen;
– Preisindizes gemäss Verwendungszweck und Verarbeitungsgrad der Produkte (land- und forstwirtschaftliche Produkte, Vorleistungsgüter, Investitionsgüter, Gebrauchsgüter, Verbrauchsgüter, Energie sowie Abwasserentsorgung/Rückgewinnung/Recycling);
– Preisindizes für die «Kerninflation» (Ausschluss von Rohstoffen und von rohstoffnahen und schwankungsintensiven Produkt­gruppen sowie administrierte Preise);
– Preisindizes für Landwirtschaft und Holzwirtschaft;
– Preisindizes für Baumaterialien;
– Preisindizes für ausgewählte Dienstleistungen.

Zum Internet-Angebot des BFS gelangen Sie über www.statistik.ch . Der direkte Weg zum Bereich «Produzenten- und Importpreise» führt über www.ppi.bfs.admin.ch .

Dort finden Sie neben vielen Ergebnissen auch weiterführende Informationen zum Thema Produzenten- und Importpreise.

Darüber hinaus werden Anfragen beantwortet, die Angaben zu einzelnen Indexwerten verschiedener Produktgruppen sowie längere Indexreihen oder Umbasierungen betreffen. Häufig ist damit auch eine Beratung verbunden, insbesondere bei der Interpretation und weiteren Verwendung der Indexreihen (Klärung der Fragestellung, Wahl geeigneter Indexpositionen, Aspekte der Indexstruktur und der Methodologie, Entwicklung differenzierter Indexmodelle).


Periodische Revisionen

Der Produzenten- und Importpreisindex wird periodisch einer Totalrevision unterzogen, die darin besteht, die Erhebungs- und Berechnungsmethoden zu überprüfen, die Produktschemas an strukturelle Veränderungen in der Wirtschaft und den Märkten anzupassen und die Gewichtungsschemas zu aktualisieren. Zudem wird jeweils auch der Kreis der Berichterstattenden komplettiert bzw. erneuert.

Die letzten Revisionen des Produzenten- und Importpreisindexes fanden 1993, 2003, 2010, 2015 und 2020 statt. Im Rahmen der Revision von 2020 wurden die Preiserhebungen im Dienstleistungssektor ausgeweitet, der Zugang zu den Sekundärdaten erweitert, die Stichproben auf den neuesten Stand gebracht, die Erhebungstechnik verbessert und das Diffusionsangebot vervollständigt.

Ausdehnung der Produzentenpreiserhebungen auf den Dienstleistungssektor

Ursprünglich umfasste der Produzentenpreisindex nur Waren. Im Verlauf des 20. Jahrhunderts gewann jedoch der dritte Sektor auf Kosten des ersten und zweiten zusehends an Gewicht. Gegenwärtig entfallen rund drei Viertel der in der Schweiz erwirtschafteten Brutto­wertschöpfung auf Dienstleistungen.

Die ersten Produzentenpreiserhebungen im Dienstleistungssektor fanden 2001 und 2002 statt. Sie betrafen den Güterverkehr auf der Schiene und auf der Strasse sowie die Architekt- und Ingenieursleistungen.

In jüngerer Zeit konnten die Preiserhebungen im Dienstleistungs­sektor auf eine Reihe weiterer Branchen ausgedehnt werden:

– Personentransport auf Seen und Flüssen
– Gütertransport auf Seen und Flüssen (Rheinschifffahrt)
– Personentransport im Luftverkehr
– Gütertransport im Luftverkehr
– Postdienste
– Telekommunikationsdienste
– Informationstechnologie und -dienstleistungen
– Rechtsberatung: Advokatur
– Rechtsberatung: Notariat
– Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Buchführung
– Public-Relations-Beratung
– Unternehmensberatung
– Technische Untersuchung: Fahrzeugprüfungen
– Vermarktung und Vermittlung von Werbung
– Markt- und Meinungsforschung
– Vermietung von Automobilen
– Arbeitsverleih
– Private Wach- und Sicherheitsdienste
– Hausmeisterdienste
– Gebäudereinigung

Neue Preiserhebungen sind in Vorbereitung oder Planung. Es handelt sich dabei um folgende Branchen:

– Beherbergung: Hotelübernachtungen
– Vermietung von Baumaschinen und Baugeräten
– Gärtnerische Dienstleistungen
– Copy Shops
– Call Centers
– Inkassobüros und Auskunfteien

Längerfristig ist vorgesehen, weitere Branchen preisstatistisch zu erfassen und einen Gesamtindex für den Dienstleistung Sektor zu erstellen.

Rechtliche Grundlagen und Datenschutz

Die rechtliche Grundlage des Produzenten- und Importpreisindexes bildet das Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992. Dazu gehören die Verordnung vom 30. Juni 1993 über die Organisation der Bundesstatistik und die Verordnung vom 30. Juni 1993 über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes, in deren Anhang die Erhebung über Produzenten- und Importpreise aufgeführt ist. Für die angefragten Unternehmen ist die Teilnahme an der Erhebung obligatorisch.

Das BFS hält sich an die restriktiven Datenschutzvorschriften des Bundes, wie sie im erwähnten Bundesstatistikgesetz sowie im Bundesgesetz über den Datenschutz vom 19. Juni 1992 festgelegt sind. Die von den Berichterstattern gelieferten Informationen werden vertraulich behandelt und ausschliesslich für statistische Zwecke verwendet. Die publizierten Resultate sind Durchschnittswerte und lassen keine Rückschlüsse auf Einzelangaben zu.

Um die Vergleichbarkeit der schweizerischen Statistiken mit den Ländern der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) zu gewährleisten, gibt es ein bilaterales Abkommen zwischen der EU und der Schweiz über die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik. Für den Produzenten- und Importpreisindex sind dadurch die Bestimmungen der EU-Verordnung (EG) Nr. 1165/98 über Konjunkturstatistiken verbindlich.