Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE)
Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE)

Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE)

Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung in der Schweiz und im europäischen Vergleich 2019

Zusammenfassung

Die vorliegende Publikation behandelt eine Auswahl an Indikatoren zu den Arbeitsbedingungen und zur Arbeitszeitorganisation in der Schweiz. Zusammenfassend sind folgende Ergebnisse hervorzuheben: Im Jahr 2019 profitierte ein wichtiger Anteil der Erwerbstätigen über flexible Arbeitszeiten. Jede zweite erwerbstätige Person konnte selber über Anfang und Ende ihres Arbeitstags bestimmen, 39,8% konnten sehr einfach kurzfristig freie Stunden und 24,1% sehr einfach spontan ein bis zwei freie Tage nehmen. Die erwartete Flexibilität (von Arbeitgeber oder Kunden verlangt) betrifft rund ein Viertel der Erwerbstätigen, d. h. diese Personen müssen regelmässig ihre Arbeitszeit anpassen oder in ihrer Freizeit für die Arbeit verfügbar sein. Bezüglich Arbeitsautonomie ist zu erwähnen, dass drei von fünf Erwerbstätigen einen gewissen oder grossen Einfluss sowohl auf die Reihenfolge als auch den Inhalt ihrer Aufgaben haben.

Allerdings bestehen nach soziodemografischen Merkmalen oder nach Erwerbssituation beachtliche Differenzen, und auch der Vergleich mit den EU- und EFTA-Staaten zeigt ein sehr heterogenes Bild. Allgemein betrachtet steht die Schweiz im europäischen Vergleich gut da. So sind die flexiblen Arbeitszeiten (Möglichkeit, freizunehmen) sowie die Arbeitsautonomie hierzulande stärker verbreitet. Dafür ist die erwartete Flexibilität (Anpassung der Arbeitszeiten, Verfügbarkeit in der Freizeit) etwas höher als in der Europäischen Union (EU).

1 Einleitung

Die bezahlte Erwerbsarbeit und deren diverse Formen können die Work-Life-Balance in erheblichem Ausmass beeinflussen. Die Arbeitsbedingungen, aber auch die Schnittstelle zwischen Arbeit und Freizeit wirken sich auf die Lebensqualität der Erwerbstätigen aus. Die vorliegende Publikation geht einem Teil dieser Fragestellungen nach. In einem ersten Analysekapitel wird die Flexibilität der Arbeitszeit untersucht, zum einen aus der Per­spektive der Arbeitnehmenden und der Selbstständigerwerbenden (Arbeitszeitenregelung und Möglichkeiten, spontan freizunehmen) und zum anderen von Arbeitgeber- und Kundenseite her verlangt (Anpassungen der Arbeitszeit und Verfügbarkeit in der Freizeit). Das zweite Analysekapitel behandelt die Bedingungen am Arbeitsplatz in Bezug auf die Erfassung der Arbeitszeit und die Arbeitsautonomie, und im dritten Analysekapitel wird die Wegzeit vom Wohnsitz zur Arbeit kommentiert.

Die Analysen basieren auf dem Modul «Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung», das 2019 im Rahmen der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) durchgeführt wurde und sich auf die Vorgaben von Eurostat stützt Als Quelle für die europäischen Vergleiche dienen die Ad-hoc-Module der europäischen Arbeitskräfteerhebungen (Labour Force Survey, LFS). Die entsprechenden Daten für die Schweiz sind mit den Ergebnissen des Schweizer Moduls identisch. .

2 Flexibilität der Arbeitszeit

Die Hälfte der Erwerbstätigen entscheidet nicht selber über ihre Arbeitszeit

In der Schweiz konnten im Jahr 2019 ingesamt 14,0% der Erwerbstätigen Anfang und Ende des Arbeitstags vollständig selber bestimmen und weitere 36,8% konnten mit gewissen Einschränkungen selber darüber entscheiden Die Prozentangaben beziehen sich im Allgemeinen auf das Total ohne Antwortkategorien «weiss nicht»/«keine Antwort». (vgl. G1). Bei der Hälfte der Erwerbstätigen (49,2%) werden die Arbeitszeiten vom Arbeitgeber oder Kunden vorgegeben. Über eine hohe Flexibilität in Bezug auf die Arbeitszeit verfügen Erwerbstätige im Rentenalter (56,2% können vollständig selber über Beginn und Ende des Arbeitstags bestimmen), Selbstständigerwerbende (46,4%), Arbeitnehmende in Unternehmensleitung (24,1%) sowie Teilzeiterwerbstätige mit einem Beschäftigungsgrad von weniger als 50% (28,4%). Personen mit tertiärer Ausbildung profitieren doppelt so oft von flexiblen Arbeitszeiten wie Personen ohne nachobligatorische Ausbildung (17,0% gegenüber 9,5%), und bei Männern ist diese Form von Arbeitszeit stärker verbreitet als bei Frauen (15,8% verglichen mit 11,9%). Im Gegenzug sind die Arbeitszeiten bei 15- bis 24-Jährigen (65,8%) bzw. Lehrlingen (63,5%) sowie bei Personen ohne nachobligatorische Ausbildung (72,7%) vergleichsweise oft vom Arbeitgeber oder Kunden vorgegeben.

Arbeitszeiten sind im Gastgewerbe und im Gesundheits- und Sozialwesen sehr oft vorgegeben

Überdurchschnittlich oft vollständig frei über ihre Arbeitszeit bestimmen können mit Anteilen von mehr als 20% Erwerbstätige in den Wirtschaftsabschnitten «Land- und Forstwirtschaft» (31,7%), «freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen» (25,2%) und «Kunst, Unterhaltung, private Haushalte, sonstige Dienstleistungen (22,2%). In der öffentlichen Verwaltung, in der Branche «Verkehr und Lagerei» sowie im Gesundheits- und Sozialwesen sind es dagegen weniger als 10% (vgl. G2). Letzterer Wirtschaftsabschnitt verzeichnet dafür zusammen mit dem Gastgewerbe mit 72% einen sehr hohen Anteil an Erwerbstätigen, deren Arbeitszeit vom Arbeitgeber vorgegeben wird.

In Finnland und Schweden sind die Arbeitszeiten selten vorgegeben

Im europäischen Vergleich fällt auf, dass die Erwerbstätigen in der Schweiz weniger oft über eine vollständig flexible Bestimmung der Arbeitszeit verfügen (14,0% gegenüber 18,6% in der EU; vgl. G3), gleichzeitig sind aber die Arbeitszeiten seltener vorgeschrieben als in der EU (49,2% gegenüber 60,1%). In der Schweiz können die Erwerbstätigen Anfang und Ende ihres Arbeitstags häufiger mit gewissen Einschränkungen bestimmen als in der EU (36,8% verglichen mit 21,3%).

Länderspezifisch sind bedeutende Differenzen hinsichtlich der Flexibilität der Arbeitszeit zu beobachten. So haben die Erwerbstätigen in Island, Finnland, Belgien und Rumänien mit Anteilen zwischen 22 und 23 Prozent am häufigsten die Möglichkeit, vollständig über Beginn und Ende ihrer Arbeitszeit zu bestimmen. Auf der Gegenseite ist es in Zypern (8,7%) und in der Slowakei (9,3%) weniger als jede zehnte Person. Die nordischen Länder und insbesondere Finnland (29,9%) und Schweden (34,7%) verzeichnen vergleichsweise selten vorgegebene Arbeitszeiten. Demgegenüber sind es in Ungarn, Litauen und Bulgarien knapp 80%.

Selbstständigerwerbende und Arbeitnehmende in Unternehmensleitung können häufiger sehr einfach kurzfristig freinehmen

In der Schweiz gaben im Jahr 2019 zwei von fünf Erwerbstätigen an, sehr einfach spontan eine oder zwei Stunden freinehmen zu können, und 24,1% hatten die Möglichkeit, kurzfristig ein oder zwei Tage freizunehmen Fragestellung bzgl. freie Stunden: «Wie einfach oder schwierig ist es für Sie, aus familiären oder persönlichen Gründen spontan, also innerhalb von einem Arbeitstag, ein oder zwei Stunden freizunehmen?»Fragestellung bzgl. freie Tage: «Abgesehen von Krankheitsabwesenheiten, wie einfach oder schwierig ist es für Sie, ein oder zwei Tage freizunehmen, wenn Sie das höchstens drei Arbeitstage vorher ankündigen?»Antwortkategorien für beide Fragen: sehr einfach/eher einfach/eher schwierig/sehr schwierig/weiss nicht/keine Antwort. Die Frage zu den freien Stunden wird nicht an Personen gestellt, die vollständig selbst über ihre Arbeitszeit bestimmen können. Bei der Berechnung der Anteile sind diese Personen im Nenner ausgeschlossen. . Auf der Gegenseite ist es für rund eine von zehn erwerbstätigen Personen sehr schwierig, freie Stunden (7,7%) oder Tage zu beziehen (11,4%).

Selbstständigerwerbende und Arbeitnehmende in Unternehmensleitung verfügen über deutlich mehr Flexibilität bezüglich Freinehmen als Arbeitnehmende ohne Vorgesetztenfunktion oder Lehrlinge, sei es betreffend freier Stunden oder freier Tage (vgl. G4). Ähnliches gilt für Teilzeiterwerbstätige mit niedrigem Beschäftigungsgrad (weniger als 50%), die gegenüber Vollzeit­erwerbstätigen oder Teilzeiterwerbstätigen mit einem Beschäftigungsgrad zwischen 50 und 89% öfter spontan freinehmen können (freie Stunden: 50,7% gegenüber 39,2% bzw. 34,7%; freie Tage: 35,3% gegenüber 23,0% bzw. 19,9%).

Männer profitieren von besseren Möglichkeiten als Frauen, kurzfristig freizunehmen: 44,5% der erwerbstätigen Männer können sehr einfach freie Stunden und 26,6% sehr einfach freie Tage beziehen verglichen mit 34,5% bzw. 21,2% der erwerbstätigen Frauen, und dies unabhängig des Erwerbsstatus oder des Beschäftigungsgrads.

Tendenziell nimmt die Flexibilität bezüglich Freinehmen mit dem Alter und dem Bildungsniveau zu. Während von den 15- bis 24-jährigen Erwerbstätigen 29,7% angeben, sehr leicht freie Stunden beziehen zu können, und 19,6% sehr leicht freie Tage, belaufen sich die entsprechenden Werte bei den 55- bis 64-Jährigen auf 44,7% bzw. 25,4% und bei Erwerbstätigen im Rentenalter gar auf 80,2% bzw. 60,2%. Personen mit Ausbildung auf Tertiärstufe profitieren hinsichtlich der freien Stunden ebenfalls öfter von flexiblen Bedingungen als Personen mit Ausbildung auf Sekundarstufe I oder II (freie Stunden: 44,3% gegenüber 36,4% bzw. 36,5%; freie Tage: 24,9% gegenüber 24,2% bzw. 23,2%).

Hohe Flexibilität bezüglich Freinehmen
in den nordeuropäischen Ländern

Im europäischen Durchschnitt ist es für 34,9% der Erwerbstätigen sehr einfach, spontan ein bis zwei Stunden freizunehmen, und für 20,0% ist es sehr einfach, kurzfristig freie Tage zu beziehen. In der Schweiz verfügen die Erwerbstätigen folglich über flexiblere Möglichkeiten, um freizunehmen (Stunden: 39,8%; Tage: 24,1%).

Nach einzelnen Ländern betrachtet fällt auf, dass diese Formen von Flexibilität in Bulgarien und der Slowakei vergleichsweise schwach verbreitet sind (freie Stunden: 13,7% bzw. 14,2%; freie Tage: 8,1% bzw. 8,7%). In den nordeuropäischen Ländern hingegen profitieren die Erwerbstätigen von einer hohen Flexibilität und dies insbesondere, was die freien Stunden anbelangt (vgl. G5). Auch Slowenien und Malta weisen hohe Anteile auf, sowohl in Bezug auf freie Stunden (48,4% bzw. 47,8%) als auch auf freie Tage (48,1% bzw. 41,4%).

Rund die Hälfte der Arbeitnehmenden in Unternehmens­leitung müssen regelmässig ihre Arbeitszeiten anpassen und in der Freizeit verfügbar sein

Neben der Flexibilität der Arbeitszeit aus Sicht der erwerbstätigen Person kann auch die von Seiten des Arbeitgebers oder des Kunden verlangte Flexibilität untersucht werden. Im vorliegenden Kapitel handelt es sich diesbezüglich um regelmässige unvorhergesehene Anpassungen der Arbeitszeit und um häufige Kontakte durch die Arbeit in der Freizeit.

Zwar wurden 2019 in der Schweiz bei knapp der Hälfte der Erwerbstätigen selten oder gar nie Änderungen der Arbeitszeit verlangt (47,8%), bei 25,5% geschieht dies aber mindestens einmal pro Monat und bei 26,6% mindestens einmal pro Woche. In ähnlichem Rahmen verhält es sich mit der Verfügbarkeit für die Arbeit in der Freizeit: 45,3% der Erwerbstätigen wurden in den letzten zwei Monaten in ihrer Freizeit nicht kontaktiert, 28,1% wurden ein- bis zweimal und die restlichen 26,6% mehrmals kontaktiert (davon mussten 71,2% vor dem nächsten Arbeitstag handeln, d. h. auf Arbeitgeber- oder Kundenwunsch eine Tätigkeit erledigen).

Diese Formen von verlangter Flexibilität kommen bei Männern häufiger vor als bei Frauen (vgl. G6). 30,9% der erwerbstätigen Männer müssen mindestens einmal pro Woche ihre Arbeitszeit anpassen und 29,8% wurden die letzten zwei Monate mehrmals in ihrer Freizeit kontaktiert. Bei den erwerbstätigen Frauen belaufen sich die entsprechenden Werte auf 21,8% bzw. 22,9%. Männer müssen auch etwas häufiger als Frauen auf Arbeitgeber- oder Kundenwunsch entsprechend vor dem nächsten Arbeitstag eine Tätigkeit erledigen (72,8% der Männer, die mehrmals für die Arbeit in ihrer Freizeit kontaktiert werden, verglichen mit 69,0% bei den Frauen in derselben Situation).

Mit steigendem Qualifikationsniveau nimmt die verlangte Flexibilität der Erwerbstätigen zu. So geben 13,2% der Erwerbstätigen mit Ausbildung auf Sekundarstufe I an, dass sie mindestens einmal pro Woche unvorhergesehene Änderungen der Arbeitszeit erleben und 10,8%, dass sie die letzten zwei Monate mehrmals in ihrer Freizeit für die Arbeit kontaktiert wurden. Bei Erwerbstätigen mit Tertiärausbildung sind die Anteile rund dreimal höher (33,6% für die Arbeitszeit und 34,9% für die Verfügbarkeit in der Freizeit). Nach ausgeübtem Beruf betrachtet sind die Unterschiede zumindest für die Anzahl Kontakte in der Freizeit noch wesentlich höher. Während 6,3% Extrapolation aufgrund von weniger als 50 Beobachtungen. Das Resultat ist mit grosser Vorsicht zu interpretieren. der Hilfsarbeitskräfte mehrmals für die Arbeit kontaktiert werden, sind es von den Hochqualifizierten nach Schweizer Berufsnomenklatur CH-ISCO-19. Als hochqualifiziert gelten Personen folgender Berufshauptgruppen: Führungskräfte, intellektuelle und wissenschaftliche Berufe, Techniker/innen und gleichrangige nichttechnische Berufe. 33,8%.

Bei Arbeitnehmenden in Unternehmensleitung, aber auch bei Selbstständigerwerbenden, erfolgen häufige Änderungen der Arbeitszeit (46,6% bzw. 38,9%), und eine von zwei Personen dieser beiden Erwerbstätigengruppen wird in der Freizeit für die Arbeit kontaktiert (51,0% bzw. 51,3%). Diese müssen auch überdurchschnittlich oft vor dem nächsten Arbeitstag reagieren (80,4% bzw. 73,7% derjenigen, die mehrmals kontaktiert wurden). Im Vergleich dazu beläuft sich die erwartete Flexibilität bei Arbeitnehmenden ohne Vorgesetztenfunktion auf knapp 20% (Anpassung der Arbeitszeit: 19,6%; Verfügbarkeit in der Freizeit: 18,7%).

Mit steigendem Alter werden Erwerbstätige häufiger mehrmals in ihrer Freizeit kontaktiert: Bei den 15- bis 24-Jährigen sind es 14,7%, bei den 65- bis 74-Jährigen 31,9%. Die Notwendigkeit der mindestens wöchentlichen Anpassung der Arbeitszeiten ist in den Altersklassen zwischen 25 und 64 Jahren mit knapp 30% am stärksten verbreitet.

Nach Wirtschaftsabschnitt betrachtet unterscheidet sich die verlangte Flexibilität ebenfalls deutlich. Während ein Drittel der Erwerbstätigen im «Kredit- und Versicherungsgewerbe» (33,9%) und in den «freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen» (33,6%) mindestens einmal pro Woche ihre Arbeitszeiten ändern muss, sind es in den Branchen «öffentliche Verwaltung, exterritoriale Körperschaften» (20,8%) sowie «Erziehung und Unterricht» (18,4%) markant weniger. Dafür werden Letztere wesentlich häufiger in ihrer Freizeit für die Arbeit kontaktiert, und zusammen mit den Erwerbstätigen aus der «Land- und Forstwirtschaft» weisen sie den höchsten entsprechenden Anteil auf (je 37,8% wurden in den letzten zwei Monaten mehrmals kontaktiert). Demgegenüber werden Erwerbstätige in den Branchen «öffentliche Verwaltung, exterritoriale Körperschaften» (19,2%) und «verarbeitendes Gewerbe, Energieversorgung» (19,5%) am seltensten in ihrer Freizeit kontaktiert.

Häufige Anpassung der Arbeitszeit in Luxemburg und Finnland stark verbreitet

Europaweit beläuft sich die verlangte Arbeitszeitflexibilität auf etwas tieferem Niveau als in der Schweiz. 21,3% der Erwerbstätigen geben an, mindestens einmal pro Woche ihre Arbeitszeit anpassen zu müssen, und weitere 18,9% mindestens einmal pro Monat (Schweiz: 26,6% bzw. 25,5%). In den Nachbarländern der Schweiz liegt die verlangte Flexibilität ebenfalls über dem gesamteuropäischen Durchschnitt. So müssen in Frankreich 27,4%, in Österreich 27,1%, in Italien 26,4% und in Deutschland 23,0% der Erwerbstätigen ihre Arbeitszeit aufgrund von unvorhergesehenen Änderungen mindestens einmal pro Woche anpassen. In Bulgarien (8,1%), Ungarn (9,0%) und Litauen (9,4%) ist es weniger als jede zehnte erwerbstätige Person, in Luxemburg (36,7%) und Finnland (31,0%) sind es dagegen mehr als 30 Prozent (vgl. G7).

In den nordeuropäischen Ländern und der Schweiz werden die Erwerbstätigen oft in der Freizeit
für die Arbeit kontaktiert

Erwerbstätige in Nordeuropa werden vergleichsweise oft in ihrer Freizeit kontaktiert. Dies geschieht am häufigsten in Finnland, wo innerhalb der letzten zwei Monate 35,9% der Erwerbstätigen mehrmals ausserhalb der Arbeitszeit für die Arbeit kontaktiert wurden. Es folgen Schweden (32,7%), Norwegen (32,4%), die Niederlande (30,4%) und Island (28,3%). Die Schweiz steht somit an sechster Stelle (26,6%). Im gesamteuropäischen Schnitt sind es 18,2%; in Litauen (4,0%), Rumänien (5,0%) und Tschechien (7,7%) ist es weniger als jede zehnte Person (vgl. G7).

3 Methoden am Arbeitsplatz

In der Schweiz erfassen knapp drei Viertel
der Arbeitnehmenden ihre Arbeitsstunden

In der Schweiz wurden im Jahr 2019 bei 73,9% der Arbeitnehmenden die Arbeitszeiten registriert, bei weiteren 6,9% lediglich die Anwesenheit und bei den restlichen 19,1% gar nichts (vgl. G8). Die Mehrheit derjenigen mit Erfassung der Arbeitsstunden erledigen es manuell selber (53,1% der Arbeitnehmenden). Bei 13,4% geschieht dies automatisch und bei 5,4% durch die vorgesetzte Person (andere Methode: 2,1%).

Je nach Betriebsgrösse profitieren die Arbeitnehmenden von unterschiedlichen Bedingungen. Während in kleinen Betrieben kleiner Betrieb: 1 bis 10 Personen; mittlerer Betrieb: 11 bis 49 Personen; grosser Betrieb: 50 Personen und mehr häufiger keine Registrierung stattfindet als in mittleren und gros­sen Betrieben (24,7% gegenüber 16,6% bzw. 17,2%), werden in mittleren Betrieben öfter die Stunden selber manuell eingegeben (57,7%; kleine Betriebe: 50,4%; grosse Betriebe: 52,5%) und in grösseren Betrieben ist die automatische Erfassung stärker verbreitet (15,9% gegenüber 11,0% in den kleinen und 11,9% in den mittleren Betrieben). Die manuelle Eingabe der Arbeitszeiten durch die vorgesetzte Person geschieht vergleichsweise oft bei Niedrigqualifizierten (Hilfsarbeitskräfte: 12,2% Extrapolation aufgrund von weniger als 50 Beobachtungen. Das Resultat ist mit grosser Vorsicht zu interpretieren. ; ohne nachobligatorische Ausbildung: 10,6%) sowie bei Teilzeiterwerbstätigen mit einem Beschäftigungsgrad von weniger als 50% (7,9%).

In der EU erfassen knapp 60% der Arbeitnehmenden ihre Arbeitsstunden

Im europäischen Vergleich unterscheidet sich die Verteilung der Arbeitnehmenden nach Art der Registrierung der Arbeitsstunden stark von der Schweiz. So werden europaweit die Arbeitsstunden bei knapp drei von fünf Arbeitnehmenden registriert, d. h. bei 32,8% der Arbeitnehmenden automatisch (Schweiz: 13,4%), bei 7,7% manuell durch die vorgesetzte Person (Schweiz: 5,4%), bei 15,8% manuell selber (Schweiz: 53,1%) und bei weiteren 2,0% durch eine andere Methode (Schweiz: 2,1%; vgl. G9). Im europäischen Schnitt wird viel häufiger als in der Schweiz lediglich die Anwesenheit erfasst (19,6% verglichen mit 6,9%). Der Anteil derjenigen ohne jegliche Erfassung beläuft sich mit rund 20% auf ähnlichem Niveau.

Zwischen den verschiedenen Ländern besteht ein grosses Gefälle in Bezug auf die Erfassung der Arbeitsstunden oder Anwesenheit. In Österreich, Finnland, der Slowakei, Slowenien und Island werden die Arbeitsstunden bei mehr als 80% der Arbeitnehmenden erfasst, gegenüber weniger als ein Viertel in Lettland. Die Registrierung der Anwesenheit geschieht bei mindestens 40% der Arbeitnehmenden in Dänemark und Polen, während es in Österreich und Island weniger als 5% sind. Mehr als die Hälfte der Arbeitnehmenden in Lettland und Zypern schliesslich erfassen gar nichts, gegenüber 2,5% in der Slowakei.

Hohe Arbeitsautonomie bei Selbstständigerwerbenden und Arbeitnehmenden in Unternehmensleitung

Die Autonomie bei der Arbeit kann anhand von zwei Merkmalen untersucht werden: den eigenen Einfluss auf die Reihenfolge der Ausführung der Aufgaben und den Einfluss auf den Inhalt der Aufgaben. Der Einfluss auf die Reihenfolge der Aufgaben ist stärker verbreitet als jener auf den Inhalt. Einen grossen Einfluss hatten 2019 insgesamt 48,9% der Erwerbstätigen in der Schweiz auf die Reihenfolge und 32,2% auf den Inhalt ihrer Aufgaben, und einen gewissen Einfluss hatten 31,4% auf die Reihenfolge und 35,2% auf den Inhalt ihrer Aufgaben.

Insgesamt geben 60,4% der Erwerbstätigen an, einen gewissen oder grossen Einfluss sowohl auf die Reihenfolge als auch auf den Inhalt ihrer Aufgaben zu haben. Auf der Gegenseite verfügen 13,5% der Erwerbstätigen über wenig oder gar keinen Einfluss auf die Aufgaben bei der Arbeit (vgl. G10).

Männer profitieren von einer höheren Arbeitsautonomie als Frauen (63,3% haben einen gewissen oder grossen Einfluss auf beide Merkmale gegenüber 57,2% der Frauen). Die Arbeitsautonomie steigt mit dem Alter (15- bis 24-Jährige: 41,5%; 25- bis 64-Jährige: über 60%; 65- bis 74-Jährige: 71,3%) und mit dem Qualifikationsniveau, sei es in Bezug auf die Ausbildung (Sekundarstufe I: 39,6%; Tertiärstufe: 71,9%) oder den ausgeübten Beruf (Hilfsarbeitskräfte: 36,8%; Hochqualifizierte: 70,0%). Vollzeiterwerbstätige können ihre Arbeit häufiger in grossem oder gewissem Ausmass beeinflussen als Teilzeiterwerbstätige mit einem Beschäftigungsgrad von weniger als 50% (62,4% gegenüber 52,6%). Selbstständigerwerbende (78,1%) sowie Arbeitnehmende in Unternehmensleitung (83,2%) verfügen über die höchste Arbeitsautonomie (Arbeitnehmende mit Vorgesetztenfunktion: 68,8%; ohne Vorgesetztenfunktion: 51,8%; Lehrlinge: 37,9%).

Je nach Wirtschaftsbranche gestaltet sich der Einfluss auf Inhalt und Reihenfolge der Aufgaben sehr unterschiedlich. In den Branchen «Erziehung und Unterricht» sowie «Information und Kommunikation» haben drei Viertel der Erwerbstätigen einen grossen oder gewissen Einfluss sowohl auf den Inhalt als auch auf die Reihenfolge ihrer Arbeit. Ebenfalls hohe Anteile an Arbeitsautonomie haben Erwerbstätige in der «Land- und Forstwirtschaft» (71,9%) sowie in den «freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen» (68,6%). Demgegenüber ist es in der Branche «Verkehr und Lagerei» weniger als die Hälfte.

Hohe Arbeitsautonomie in Island, Portugal
und Luxemburg

Europaweit verfügt jede zweite erwerbstätige Person über einen gewissen oder grossen Einfluss sowohl auf den Inhalt als auch die Reihenfolge der Aufgaben bei der Arbeit, und auf der Gegenseite hat knapp ein Drittel wenig oder gar keinen Einfluss weder auf die Reihenfolge noch auf den Inhalt der Aufgaben (vgl. G11). Dementsprechend liegt die Arbeitsautonomie in der Schweiz über dem europäischen Mittel (grossen oder gewissen Einfluss: 60,4%; wenig oder keinen Einfluss: 13,5%). Eine hohe Arbeits­autonomie ist mit Anteilen über 70% für Island (76,4%), Portugal (75,5%) und Luxemburg (73,3%) zu verzeichnen. Demgegenüber profitieren in Zypern und in der Slowakei lediglich 19,8% bzw. 23,2% der Erwerbstätigen von einer hohen Arbeitsautonomie. In den Nachbarländern der Schweiz ist die Situation sehr unterschiedlich. Während in Italien 61,7% der Erwerbstätigen einen gros­sen oder gewissen Einfluss auf die Reihenfolge und den Inhalt der Aufgaben aufweisen, ist der Anteil in Österreich nur halb so gross (29,8%).

4 Wegzeit zur Arbeit

Durchschnittliche Wegzeit der Erwerbstätigen beläuft sich auf 26 Minuten

Als Wegzeit wird die Dauer des Wegs vom Wohnsitz zur Arbeit bezeichnet. Dabei zählt eine einfache Wegstrecke ohne Heimweg oder Umwege. Personen, die normalerweise zuhause arbeiten, sind von der Berechnung ausgeschlossen.

In der Schweiz belief sich die durchschnittliche Wegzeit im Jahr 2019 auf 26 Minuten. Die Wegzeit nimmt mit dem Alter ab: 15- bis 39-Jährige sind im Schnitt 28 Minuten auf ihrem Arbeitsweg unterwegs, während es bei den 40- bis 64-Jährigen 25 Minuten und bei den Personen im Rentenalter noch 22 Minuten sind (vgl. G12). Auch nach Ausbildungsniveau sind Differenzen hervorzuheben. Erwerbstätige mit tertiärem Bildungsabschluss sind auf ihrem Arbeitsweg durchschnittlich 6 Minuten länger unterwegs als Erwerbstätige mit Ausbildung auf Sekundarstufe I oder II (30 Minuten verglichen mit je 24 Minuten). Ebenfalls scheint der Beschäftigungsgrad die Fahrtzeit zur Arbeit zu beeinflussen. So sind Vollzeiterwerbstätige (27 Minuten) und Teilzeiterwerbstätige mit einem Beschäftigungsgrad zwischen 50 und 89% (26 Minuten) länger unterwegs als Teilzeiterwerbstätige mit einem geringeren Beschäftigungsgrad (22 Minuten). Erwerbstätige, die in einem grösseren Betrieb tätig sind, nehmen einen längeren Arbeitsweg in Kauf als Personen in einem kleinen oder mittleren Betrieb (30 Minuten gegenüber 22 bzw. 25 Minuten). Selbstständigerwerbende – ohne Heimarbeit – sind mit 19 Minuten deutlich weniger lange unterwegs als Arbeitnehmende, deren Wegzeit je nach Status bei 27 bis 28 Minuten liegt, wobei Lehrlinge mit 31 Minuten die höchste Pendeldauer aufweisen.

Lange Wegzeiten bei Lehrlingen überdurchschnittlich verbreitet

Entsprechend der durchschnittlichen Wegzeit verhält es sich mit dem Anteil Erwerbstätiger mit langen Wegzeiten von einer Stunde oder mehr: Während insgesamt 10,1% der Erwerbstätigen für einen einfachen Arbeitsweg 60 Minuten oder mehr aufwenden, sind lange Wegzeiten insbesondere bei Lehrlingen (15,6%) und parallel dazu bei 15- bis 24-Jährigen besonders verbreitet (12,1%). Auch Hochqualifizierte weisen einen hohen Anteil an langen Pendelzeiten auf (mit tertiärer Ausbildung: 12,6%; in hochqualifiziertem Beruf tätig: 12,3%). Auf ähnlichem Niveau beläuft sich der Anteil der Personen, die in einem grossen Betrieb arbeiten (12,4%).

Bei 60% der Erwerbstätigen in Island dauert
der Arbeitsweg weniger als 15 Minuten

Schweizerische Arbeitskräfteerhebung

Die SAKE ist eine telefonische Stichprobenerhebung bei den Haushalten, die seit 1991 jährlich vom Bundesamt für Statistik (BFS) durchgeführt wird. Sie beschreibt die Struktur und die Entwicklung der Erwerbsbevölkerung sowie das Erwerbsverhalten in der Schweiz. Im Hinblick auf die internationale Vergleichbarkeit stützt sich das BFS auf die Empfehlungen des ILO und auf die Normen von Eurostat zu den Arbeitskräfteerhebungen. Von 1991 bis 2009 wurde die Befragung nur im 2. Quartal durchgeführt. Gemäss dem bilateralen Statistikabkommen zwischen der Schweiz und der EU wird die SAKE heute kontinuierlich geführt mit dem Ziel, Quartalsindikatoren zum Arbeitsangebot zu produzieren. Die SAKE wird von einem privaten Marktforschungsinstitut im Auftrag des BFS durchgeführt. Die jährliche Basisstichprobe umfasst seit 2010 rund 100 000 Interviews pro Jahr. Sie wird ergänzt durch eine Spezialstichprobe von rund 20 000 Interviews mit Ausländerinnen und Ausländern. Grundgesamtheit der SAKE ist die ständige Wohnbevölkerung ab 15 Jahren. Dank eines rotierenden Panels können dieselben Personen innerhalb von 15 aufeinanderfolgenden Monaten vier Mal befragt werden.

Modul «Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung»

Das europäische Modul «Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung» wurde 2019 im Rahmen der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung durchgeführt. Die Ergebnisse basieren auf einer Stichprobe von etwas mehr als 7000 erwerbstätigen Personen im Alter von 15 bis 89 Jahren. Das Modul deckt folgende Themen ab:

– Flexibilität der Arbeitszeit: variable Arbeitszeiten; Möglichkeit, kurzfristig freie Stunden oder freie Tage zu nehmen; erwartete Flexibilität der Arbeitszeit; Verfügbarkeit für die Arbeit in der Freizeit

– Methoden am Arbeitsplatz: Erfassung der Anwesenheit oder der Arbeitszeit; Arbeit unter Zeitdruck; Arbeitsautonomie (bzgl. Reihenfolge und Inhalte der Aufgaben)

– Arbeitsort und Wegzeit: Hauptarbeitsplatz; Wegzeit vom Wohnsitz zur Arbeit; Arbeit an mehreren Arbeitsplätzen

Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) hat die Ergebnisse für die EU- und EFTA-Staaten bereits im Herbst 2020 publiziert. Da die europäischen Vergleiche in der vorliegenden Publikation auf der Datenbank von Eurostat basieren, decken sich gewisse Ergebnisse mit den bereits publizierten Analysen von Eurostat.

Daten und Veröffentlichungen von Eurostat zum Modul «Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung» sind auf folgenden Links abrufbar:

– Medienmitteilung:
https://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/11384718/3-29092020-AP-DE.pdf/04ace584-3c54-90d4-6945-1301c66eb14a

– Statistics explained, Flexibilität der Arbeitszeit:
https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Flexibility_at_work_-_statistics

– Statistics explained, Methoden am Arbeitsplatz:
https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Job_autonomy_and_pressure_at_work_-_statistics

– Statistics explained, Arbeitsort und Wegzeit:
https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Main_place_of_work_and_commuting_time_-_statistics

– EU-Datenbank zum Ergebnissen zum Modul:
Datenbank – Beschäftigung und Arbeitslosigkeit (LFS/AKE – Erhebung über Arbeitskräfte) → LFS ad-hoc Module → 2019. Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung

Definitionen im Bereich des Arbeitsmarkts

Erwerbstätige

Als Erwerbstätige gelten Personen im Alter von mindestens 15 Jahren, die während der Referenzwoche

– mindestens eine Stunde gegen Entlöhnung gearbeitet haben; oder

– trotz zeitweiliger Abwesenheit von ihrem Arbeitsplatz (wegen Krankheit, Ferien, Mutterschaftsurlaub, Militärdienst usw.) weiterhin eine Arbeitsstelle als Selbstständigerwerbende oder Arbeitnehmende hatten; oder

– unentgeltlich im Familienbetrieb mitgearbeitet haben.

Teilzeiterwerbstätige

Als Teilzeiterwerbstätige gelten alle Erwerbstätigen mit einem Beschäftigungsgrad von weniger als 90% (schweizerische Definition). Es wird zwischen Teilzeit I und Teilzeit II unterschieden:

– Teilzeit I: Beschäftigungsgrad von 50–89%

– Teilzeit II: Beschäftigungsgrad von <50%< /p>

Bei der internationalen Definition liegt die Schwelle zur Teilzeiterwerbstätigkeit bei 99% statt 89%.

Gruppierung der EU-/EFTA-Staaten

Die analysierten Daten entsprechen dem Referenzjahr 2019. Die Gruppierung der EU-Staaten bezieht sich somit auf die EU28: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Vereinigtes Königreich, Ungarn, Zypern. Zu den EFTA-Staaten zählen die Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen.

Im Durchschnitt dauert die Wegzeit in der EU bei 29,4% der Erwerbstätigen weniger als 15 Minuten, bei 33,7% zwischen 15 und 29 Minuten, bei 27,7% zwischen 30 und 59 Minuten und bei 9,2% eine Stunde oder länger. Die Schweiz weist eine sehr ähnliche Verteilung auf (1–14 Minuten: 31,2%; 15–29 Minuten: 30,9%; 30–59 Minuten: 27,8%; 60 Minuten oder mehr: 10,1%; vgl. G13). Ein verhältnismässig hoher Anteil an langen Wegzeiten von einer Stunde oder mehr ist im Vereinigten Königreich (14,1%) und in Lettland vorzufinden (13,9%), während dieser Anteil in den Nachbarländern der Schweiz weniger als 10% beträgt und in Zypern und Island gar weniger als 3%. Island weist dafür mit 59,8% einen bemerkenswerten Anteil an kurzen Wegzeiten von weniger als einer Viertelstunde auf, gefolgt von Portugal (41,9%), Italien (41,4%) und Griechenland (40,3%).