Die Mehrzahl der Straftaten im häuslichen Bereich ereignet sich innerhalb einer bestehenden oder ehemaligen Partnerschaft. Frauen sind häufiger Opfer von häuslicher Gewalt als Männer. Unter den minderjährigen Opfern von häuslicher Gewalt durch die Eltern oder andere verwandte Personen sind weibliche Geschädigte ebenfalls stärker vertreten.
Im Jahr 2019 wurden in der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 19 669 Straftaten registriert. Der Anteil der häuslichen Gewalt an den polizeilich registrierten Gewaltstraftaten entsprach 40%. Insgesamt hat sich dieser Wert seit 2009 kaum verändert.
Häusliche Gewalt in der polizeilichen Kriminalstatistik
Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) definiert seit 2009 häusliche Gewalt anhand der Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person zum Zeitpunkt der Tat. Die kantonalen Polizeibehörden erfassen für eine Auswahl von Straftatbeständen die Beziehung zwischen den Personen. Handelt es sich bei der beschuldigten Person um eine(n) aktuelle(n) oder ehemalige(n) Partner(in) oder ein anderes Familienmitglied der geschädigten Personen, werden die polizeilich registrierten Straftaten dem häuslichen Bereich zugerechnet. Die PKS ist eine Hellfeldstatistik, es werden nur der Polizei zur Anzeige gebrachte Straftaten registriert.
Die Hälfte der polizeilich registrierten Straftaten im häuslichen Bereich wurden innerhalb einer bestehenden Partnerschaft begangen. Rund 28% der Straftaten ereigneten sich in einer ehemaligen Partnerschaft und die restlichen 22% erfolgten zwischen Eltern (auch Stief-/Pflegeeltern) und ihren Kindern oder zwischen weiteren Familienmitgliedern.
In den Jahren 2009 bis 2019 lag der durchschnittliche Anteil männlicher Geschädigter bei 26% gegenüber 74% weiblicher Geschädigter. Im Jahr 2019 wurden 7 949 Frauen Opfer häuslicher Gewalt, männliche Opfer wurden 3 109 polizeilich registriert. Am häufigsten wurden geschädigte Personen für die Straftatbestände Tätlichkeiten (Total: 5 876 Personen), Drohung (Total 4 136 Personen) sowie Beschimpfung (Total: 3 556 Personen) polizeilich registriert (Grafik 14.1).

In bestehenden und ehemaligen Partnerschaften machen Frauen rund drei Viertel der geschädigten Personen aus. In Eltern-Kind-Beziehungen sowie auch anderen Verwandtschaftsbeziehungen sind rund 40% der geschädigten Personen männlich (Grafik 14.2).
14.1 Tötungsdelikte im häuslichen Bereich
Im Jahr 2019 wurden 29 vollendete Tötungsdelikte im häuslichen Bereich registriert. Das entspricht 63% aller polizeilich registrierten vollendeten Tötungsdelikte. Von diesen 29 Tötungsdelikten im häuslichen Bereich ereigneten sich 15 innerhalb einer Partnerschaft.
Im Zeitraum von 2009 bis 2019 wurden durchschnittlich die Hälfte der polizeilich registrierten vollendeten Tötungsdelikte im häuslichen Bereich registriert (Grafik 14.3), davon geschahen rund die Hälfte in der Partnerschaft. Im Durchschnitt wurden in den vergangenen Jahren jährlich vier Kinder Opfer eines vollendeten Tötungsdelikts im häuslichen Bereich.

14.2 Minderjährige geschädigte Personen
Im Jahr 2019 wurden von der Polizei 1541 Geschädigte häuslicher Gewalt unter 18 Jahren registriert. Davon wurden 76% durch ihre Eltern geschädigt und 18% durch andere Mitglieder der Familie. Die restlichen Geschädigten (6%) erlitten Gewalt in einer bestehenden oder ehemaligen Paarbeziehung.
Grafik 14.4 zeigt die von der Polizei registrierten minderjährigen Personen kumuliert für die Jahre 2016 bis 2019 (Total: 5323 Geschädigte) nach Straftatbestand und Beziehungsart. Insgesamt wurden 81% der Mädchen und Jungen durch die Eltern geschädigt, die restlichen 19% durch andere Personen der Familie. Während bei versuchten Tötungsdelikten oder Tätlichkeiten der Anteil der Eltern überwiegt, sind es bei Vergewaltigung oder sexueller Nötigung andere Personen der Familie.
Weitere Informationen zu Kapitel 14:
Häusliche Gewalt