7 Familienergänzende Kinderbetreuung

Knapp zwei Drittel der Kinder unter 13 Jahren werden in der Schweiz familienergänzend betreut. Am häufigsten durch Kindertagesstätten und schulergänzende Einrich­tungen sowie durch Grosseltern, die für je ein Drittel der Kinder in Anspruch genommen werden. Der Zufriedenheitsgrad der Eltern mit der genutzten Betreuung ist hoch, es besteht aber noch ungedeckter Bedarf. Abhängig von den genutzten Betreuungsformen, dem Alter der Kinder sowie vom Haushaltseinkommen variieren die Ausgaben der Eltern für familienergänzende Kinderbetreuung erheblich.

7.1 Familienergänzend betreute Kinder

Damit Eltern von Kindern im Vorschul- sowie im schulpflichtigen Alter einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, sind sie meist auf familienergänzende Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder angewie­sen. Beim folgenden Kapitel handelt es sich um einen Auszug aus der Publikation «Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung im Jahr 2018. Grosseltern, Kindertagesstätten und schulergänzende Einrichtungen leisten den grössten Betreuungsanteil». Knapp zwei Drittel der Kinder unter 13 Jahren (64%) werden in der Schweiz familienergänzend betreut. Für diese Kinder werden in einer gewöhnlichen Woche eine oder mehrere familienergänzende Betreuungsformen in Anspruch genommen. Bei den 0- bis 3-Jährigen sind es 71% und bei den 4- bis 12-Jährigen 60%.

Für einen Fünftel der familienergänzend betreuten Kinder unter 13 Jahren wird nur institutionelle Betreuung in Anspruch genommen, dazu gehören private und öffentliche Einrichtungen wie Kindertagesstätten, schulergänzende Betreuungseinrichtungen wie Tagesschulen oder Horte und in Netzwerken zusammengeschlossene Tagesfami­lien.

Knapp 30% werden nur nicht institutionell betreut, d. h. von Privatpersonen wie Grosseltern oder andere Personen aus dem familiären und privaten Umfeld sowie von Tagesfamilien, die keiner Organisation angehören oder von Nannys. Die restlichen 14% haben sowohl institutionelle wie auch nicht institutionelle Betreuung.

Werden die einzelnen Betreuungsformen angeschaut, greifen die Eltern bei der familienergänzenden Kinderbetreuung am häufigsten auf die Grosseltern und auf Kindertagesstätten oder schulergänzende Betreuung wie zum Beispiel Tagesschulen oder Horte zurück. Diese beiden Betreuungsformen werden für je rund ein Drittel der Kinder unter 13 Jahren in Anspruch genommen (Grosseltern 33%, Kindertagesstätte oder schulergänzende Be­treuung 32%).

Je rund 60% der von den Grosseltern bzw. in einer Kinderta­gesstätte oder schulergänzenden Betreuungseinrichtung betreu­ten Kinder haben nur diese eine Form der familienergänzenden Kinderbetreuung, die übrigen haben zusätzlich eine oder mehrere andere Betreuungsformen.

Die Grosseltern sind insbesondere bei den jüngeren Kindern von grosser Bedeutung: 40% der unter 4-Jährigen werden in einer gewöhnlichen Woche von den Grosseltern betreut. Bei den 4- bis 12-Jährigen sind es 29%. Im Vergleich dazu, sind die Unter­schiede bei Kindertagesstätten und schulergänzender Betreuung klein: Bei den unter 4-Jährigen liegt der Anteil bei 34% und bei den 4- bis 12-Jährigen bei 31%.

Weniger verbreitet ist die Betreuung durch andere Personen aus dem Umfeld (ohne die Grosseltern), durch Tagesfamilien Wenn nichts Anderes erwähnt, sind alle Tagesfamilien gemeint, unabhängig davon, ob sie einem Verein oder Netzwerk angehören oder nicht. so­wie durch Nannys, Au-Pairs oder Babysitter. Knapp ein Zehntel der Kinder unter 13 Jahren (9,3%) wird von Personen aus dem Umfeld, zum Beispiel von Verwandten (ohne die Grosseltern), Freunden oder Nachbarn betreut und je 5% von einer Tagesfamilie bzw. von einer Nanny, einem Au-Pair oder einem Babysitter.

Ältere Kinder werden tendenziell etwas häufiger von Personen aus dem Umfeld (ohne die Grosseltern) betreut (9,8%; 0 bis 3 Jahre: 8,4%). Tagesfamilien sind hingegen bei den unter 4-Jährigen et­was stärker verbreitet (6,2%; 4 bis 12 Jahre: 4,8%; Grafik 7.1).

7.1.1 Einfluss des Haushaltstyps

Die Inanspruchnahme von familienergänzender Kinderbetreuung wird von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst. Neben der Ver­fügbarkeit der Betreuungsangebote und den damit verbundenen regionalen Unterschieden, auf die unter 7.4 näher eingegan­gen wird, spielen insbesondere auch die Zusammensetzung des Haushalts, die Erwerbsbeteiligung der Eltern und die Herkunft eine Rolle. Alleinlebende Eltern nehmen für ihre Kinder häufiger familienergänzende Betreuung in Anspruch als Eltern in Paarhaushalten: 77% der Kinder, die in Einelternhaushalten leben, werden familienergänzend betreut, bei den Kindern in Paarhaushalten sind es nur 62%. Alleinlebende Eltern können sich für die Kinderbetreuung nicht auf im Haushalt lebende Partner oder Partnerinnen stützen und brauchen daher eher externe Lösungen. Zudem haben sie häufig einen vergleichsweise hohen Beschäftigungsgrad.

Auch bei den genutzten Betreuungsformen zeigen sich Unterschiede: Die Anteile der Kinder, die in einer Kindertagesstätte oder einer schulergänzenden Betreuungseinrichtung (49%), von einer Person aus dem Umfeld (ohne die Grosseltern, 14%), von einer Nanny, einem Au-Pair oder einem Babysitter (8,5%) oder von einer Tagesfamilie (7,6%) betreut werden, sind bei den Einelternhaushalten höher als bei den Paarhaushalten (Kindertagesstätte, schulergänzende Betreuungseinrichtung 30%; Personen aus dem Umfeld ohne die Grosseltern 8,8%; Nanny, Au-Pair, Babysitter: 4,6%; Tagesfamilie: 5,0%).

Kinder in Paarhaushalten werden dagegen tendenziell häufiger durch die Grosseltern betreut als Kinder von alleinlebenden Eltern. Die Anteile liegen bei 33% bzw. 28% (Grafik 7.2).

Alleinlebende Eltern haben zwar etwas häufiger Hilfe von Personen aus dem Umfeld (ohne die Grosseltern) und nehmen auch vermehrt Nannys, Au-Pairs und Babysitter sowie Tagesfamilien in Anspruch, die als nicht institutionelle Betreuung gelten, wenn sie keinem Netzwerk angehören. 38% der von Tagesfamilien betreuten Kinder, haben Tagesfamilien, die keinem Netz­werk angehören. Insgesamt stützen sie sich aber etwas stärker auf institutionelle Betreuung (Kindertagesstätten, schulergänzende Betreuungseinrichtungen und Tagesfamilien, die einem Netzwerk angehören) oder auf eine Kombination von institutioneller und nicht institutioneller Betreuung als Paarhaushalte, bei denen der nicht institutionellen Betreuung insbesondere durch die Grosseltern mehr Bedeutung zukommt.

Die Inanspruchnahme von familienergänzender Kinderbetreuung wird auch von der Familiengrösse beeinflusst. Kinder ohne Geschwister oder weiterer Kinder unter 13 Jahren im Haushalt werden etwas häufiger familienergänzend betreut (66%) als Kinder, die mit einem oder mehreren anderen Kindern unter 13 Jahren zusammenleben (63%). Für Kinder von Familien mit nur einem Kind unter 13 Jahren werden häufiger Kindertages­stätten oder schulergänzende Betreuungseinrichtungen sowie Tagesfamilien in Anspruch genommen und sie werden häufiger von Personen aus dem Umfeld (ohne die Grosseltern) betreut. Bei Kindern, die mit anderen Kindern unter 13 Jahren im Haushalt leben, stützen sich die Eltern hingegen tendenziell häufiger auf die Betreuung durch die Grosseltern und greifen häufiger auf Nannys, Au-Pairs und Babysitter zurück. Letzteres hängt wohl auch damit zusammen, dass diese Betreuungsform bei mehreren Kindern finanziell attraktiver ist.

7.1.2 Erwerbsbeteiligung der Eltern

Die Inanspruchnahme von familienergänzender Kinderbetreuung ist erwartungsgemäss deutlich höher, wenn die Mutter zumindest teilzeitlich erwerbstätig ist als wenn sie nicht arbeitet. Der Anteil der familienergänzend betreuten Kinder liegt in diesen Familien bei rund drei Vierteln, wobei die Unterschiede zwischen den Erwerbsmodellen gering sind: Tendenziell werden Kinder bei denen beide Eltern Teilzeit arbeiten etwas häufiger familienergänzend betreut (77%) als Kinder, bei denen der Vater Vollzeit und die Mutter Teilzeit arbeitet (72%) bzw. bei denen beide Eltern Vollzeit erwerbstätig sind (74% 26% der Kinder, bei denen beide Elternteile Vollzeit arbeiten, haben keine familienergänzende Kinderbetreuung. Es kann sich dabei z. B. um Eltern handeln mit atypischen Arbeitszeiten (Nachtarbeit, Arbeit auf Abruf usw.), die abwechselnd zu Hause sind oder die Kinder werden von anderen, in der BFS-Statistik nicht berücksichtigten Akteuren betreut (Hausaufgabenhilfe, Freizeitangebote wie Sport oder Musikstunden u. ä.). Ferner werden die Kinder teilweise wohl auch durch ältere Geschwister betreut, ohne dass dies von den Eltern als familienergänzende Kinderbetreuung deklariert wird. Da es sich um Kinder bis 12 Jahre handelt, gibt es insbesondere bei den älteren Kindern, wohl auch solche, die alleine zu Hause sind, während die Eltern arbeiten. ; Grafik 7.3).

Wesentlich tiefer ist der Anteil der Kinder mit familienergänzender Betreuung, wenn die Mutter nicht erwerbstätig ist. Die Tatsache, dass aber auch in diesen Haushalten gut ein Drittel der Kinder familienergänzend betreut werden, deutet darauf hin, dass diese Betreuung nicht ausschliesslich durch die Erwerbstätigkeit bedingt ist. Eltern lassen ihre Kinder auch betreuen, um ausserberuflichen Aktivitäten nachgehen zu können oder um ihnen den Kontakt mit anderen Kindern und mit Familienmitgliedern, zum Beispiel den Grosseltern zu ermöglichen.

Eltern, die beide Vollzeit oder beide Teilzeit arbeiten, nutzen für ihre Kinder etwas häufiger eine Kindertagesstätte oder eine schulergänzende Betreuungseinrichtung als Paare, bei denen der Vater Vollzeit und die Mutter Teilzeit arbeitet oder nicht er­werbstätig ist. Die Anteile der Kinder, die diese Betreuungsformen nutzen liegen bei 41% bzw. 40% wenn beide Eltern Vollzeit bzw. beide Eltern Teilzeit arbeiten und bei 33% wenn die Mutter Teilzeit und der Vater Vollzeit erwerbstätig sind. Arbeitet der Vater Vollzeit und die Mutter nicht, liegt der Anteil bei 15%.

Auf Betreuung durch Grosseltern stützen sich vor allem Paare, bei denen beide Eltern Teilzeit arbeiten oder bei denen der Vater Vollzeit und die Mutter Teilzeit erwerbstätig sind. Die Anteile der durch die Grosseltern betreuten Kinder liegen in diesen Haushal­ten bei 44% bzw. 42%.

In den Haushalten in denen beide Eltern Vollzeit arbeiten, sind die Anteile der Kinder, die durch eine Nanny, ein Au-Pair oder einen Babysitter betreut werden mit 11% mehr als doppelt so hoch wie bei den anderen Erwerbsmodellen. Auch Tagesfamilien werden dort tendenziell etwas häufiger in Anspruch genommen. Das könnte insbesondere damit zusammenhängen, dass diese Eltern einen hohen Betreuungsbedarf haben und es organisato­risch oft einfacher ist, diesen durch eine Nanny, ein Au-Pair oder eine Tagesfamilie abzudecken.

7.1.3 Einfluss der Herkunft

Kinder mit schweizerischer Staatsangehörigkeit oder mit einer anderen nord- oder westeuropäischen Nationalität werden ten­denziell etwas häufiger familienergänzend betreut (65% bzw. 66%) als Kinder mit einer südeuropäischen oder sonstigen Staatsangehörigkeit (59% bzw. 49%). Als nord- und westeuropäische Nationalität gelten Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Irland, Island, Lichtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich und Schweden. Zu den südeuropäischen Nationalitäten gehören Andorra, Griechenland, Italien, Portugal, San Marino, Spanien und Vatikanstadt. Die übrigen ausländischen Nationalitäten fallen unter «übrige Länder».

Bei den einzelnen Betreuungsformen zeigen sich deutliche Unterschiede: So wird für 29% der Kinder mit Schweizer Pass eine Kindertagesstätte oder eine schulergän­zende Betreuungseinrichtung in Anspruch genommen, bei den Kindern mit einer anderen nord- oder westeuropäischen Staats­angehörigkeit liegt dieser Anteil mit 50% deutlich höher. Ander­seits werden 40% der Kinder mit Schweizer Nationalität von den Grosseltern betreut. Bei den Kindern mit einer anderen nord- oder westeuropäischen Staatsangehörigkeit beträgt dieser Anteil nur 5%. Bei den Kindern mit einer südeuropäischen oder sonstigen Nationalität liegt er je bei 14%. Das hängt natürlich auch damit zusammen, dass die Grosseltern von Kindern mit ausländischer Nationalität häufig in einem anderen Land leben (Grafik 7.4).

7.2 Anzahl Betreuungsstunden

Kinder unter 13 Jahren, die familienergänzend betreut werden, verbringen durchschnittlich 14,5 Stunden pro Woche in Betreu­ungseinrichtungen und bei betreuenden Personen. Je gut zwei Fünftel der Kinder werden 1 bis 9 Stunden (44%) so­wie 10 bis 29 Stunden (42%) pro Woche familienergänzend betreut. 14% verbringen 30 oder mehr Stunden in familienergänzenden Betreuungsstrukturen sowie bei betreuenden Personen.

Die Betreuungszeit ist bei den 0- bis 3-Jährigen mit durch­schnittlich 21,1 Stunden pro Woche deutlich höher als bei den 4- bis 12-Jährigen mit durchschnittlich 10,7 Stunden. Bei den unter 4-Jährigen werden 23% der Kinder 1 bis 9 Stun­den pro Woche familienergänzend betreut, 50% nutzen während 10 bis 29 Stunden pro Woche familienergänzende Kinderbetreuung und 27% während 30 Stunden oder mehr. Demgegenüber wird bei den 4- bis 12-Jährigen über die Hälfte, nämlich 57% während 1 bis 9 Stunden pro Woche familienergän­zend betreut. 38% haben eine wöchentliche Betreuungszeit von 10 bis 29 Stunden und nur 5,9% von 30 Stunden oder mehr (Grafik 7.5).

Das hängt insbesondere damit zusammen, dass die älteren Kinder den Kindergarten oder die obligatorische Schule besuchen und während dieser Zeit keine familienergänzende Betreuung brauchen.

Werden die einzelnen Betreuungsformen angeschaut Da die Kinder teilweise mehrere Betreuungsformen haben, entspricht das nicht unbedingt der Gesamtdauer, während der die Kinder, die die entsprechenden Betreuungsformen nutzen, betreut werden. , fällt auf, dass bei den Grosseltern und den anderen Personen aus dem Umfeld die Anteile der Kinder, die 1 bis 9 Stunden pro Woche betreut werden, mit 60% und 81% höher sind als bei den institutionellen Betreuungsformen wie Kindertagesstätten und schulergänzen­den Betreuungseinrichtungen (48%), Nannys, Au-Pairs und Baby­sitter (52%) und Tagesfamilien (54%). Umgekehrt gibt es nur wenige Kinder, die 30 Stunden oder mehr pro Woche von den Grosseltern (4,9%) sowie von weiteren Personen aus dem Umfeld betreut werden (3,2%). Eine Betreuungsdauer von 30 Stunden oder mehr ist bei Kindertagesstätten und schuler­gänzenden Betreuungseinrichtungen mit 11% am häufigsten, gefolgt von Tagesfamilien mit 9,7% sowie Nannys, Au-Pairs und Babysittern mit 8,3%. Dies wiederspiegelt sich auch in der durch­schnittlichen wöchentlichen Betreuungszeit, die bei Kindertages­stätten und schulergänzenden Betreuungseinrichtungen mit 13,4 Stunden am höchsten ist. Bei den Grosseltern beträgt sie durchschnittlich 9,9 Stunden und bei den anderen Personen aus dem Umfeld 6,3 Stunden (Grafik 7.6).

7.3 Zufriedenheit mit den genutzten
Betreuungsformen

Fast neun von zehn Eltern (87%) sind «zufrieden» oder «sehr zufrieden» (Werte von 8 bis 10) Die Zufriedenheit der Familien in der Schweiz mit der institutionellen und nicht institutionellen Betreuung ihrer Kinder im Vorschul- und Schulalter, wird auf einer Skala von 0 «gar nicht zufrieden» bis 10 «sehr zufrieden» gemessen. mit den genutzten institutionellen Betreuungsleistungen, d. h. Kinder­tagesstätten, schulergänzende Betreuungseinrichtungen sowie Tagesfamilien, die einem Netzwerk angehören. Nur 13% gaben an, dass sie «mittelmässig» bis «gar nicht zufrieden» seien.

Noch deutlich höher ist die Zufriedenheit bei der nicht in­stitutionellen Betreuung, also Grosseltern, andere Personen aus dem Umfeld, Nannys, Au-Pairs und Babysittern sowie Tagesfamilien, die keinem Netzwerk angehören. 96% der Eltern erteilten der von ihnen genutzten nicht institutionellen Kinderbetreuung Werte zwischen «zufrieden» und «sehr zufrieden» und nur gerade 4% gaben eine Beurteilung zwischen «mittelmässig» und «gar nicht zufrieden».

Für fast 11% der bereits institutionell betreuten Kinder bestand zum Zeitpunkt der Befragung ein zusätzlicher Bedarf an ungedeckter institutioneller Kinderbetreuung. Als Ursache für diese Lücke wurden hauptsächlich finan­zielle Gründe genannt und etwas weniger häufig das fehlende Angebot.

Für 7% der Kinder, die gar nicht institutionell betreut wurden, bestünde gemäss den Eltern ebenfalls ein Bedarf an institutioneller Betreuung. Auch hier wurden haupt­sächlich finanzielle Gründe angegeben.

7.4 Regionale Unterschiede

Die familienergänzende Kinderbetreuung wird regional sehr unterschiedlich genutzt, was unter anderem mit der Verfügbarkeit von Betreuungsangeboten zusammenhängt. In der französischsprachigen Schweiz nehmen fast drei Viertel der Haushalte mit Kindern unter 13 Jahren familienergänzende Kinderbetreuung in Anspruch (72%), in der deutsch- und italie­nischsprachigen Schweiz sind es rund zwei Drittel (67% bzw. 64%). Während in den vorangehenden Unterkapiteln die Anteile auf der Ebene der be­treuten Kinder ausgewiesen wurden, wird bei der regionalen Differenzierung von den Haushalten ausgegangen, die für mindestens eines ihrer Kinder unter 13 Jahren familienergänzende Kinderbetreuung in Anspruch nehmen. Familien in der Romandie nutzen am häufigsten Kindertagesstätten und schulergänzende Betreuungseinrichtungen. Sie werden von knapp der Hälfte der Haushalte mit Kindern unter 13 Jahren in Anspruch genommen (48%). In der Deutschschweiz und in der italienischsprachigen Schweiz liegen die Anteile bei 34% bzw. 24%. Hingegen greifen in der Deutschschweiz und im Tessin mehr Haushalte auf Betreuung durch die Grosseltern zurück (36% und 37% der Haushalte, gegenüber 30% in der Westschweiz).

Die Inanspruchnahme von familienergänzender Kinderbetreuung ist in den Grossstädten Basel, Bern, Genf, Lausanne, Winterthur und Zürich besonders hoch: 81% der dort lebenden Familien mit Kindern unter 13 Jahren lassen ihre Kinder fremdbetreuen. Deutlich weniger tun es Familien in anderen städtischen und in ländlichen Gebieten: je 66%.

Die sprachregionalen Differenzen der Nutzung von familienergänzender Kinderbetreuung sowie die Unterschiede nach städtischen und ländlichen Gebieten zeigen sich auch in den Ergebnissen nach Kantonen. In französischsprachigen Kantonen, städtischen Kantonen wie Basel-Stadt und Genf sowie in Kantonen mit einer Grossstadt wie Zürich nehmen über 70% der Eltern familien- und schulergänzende Kinderbetreuung in Anspruch und es werden hauptsächlich institutionalisierte Formen genutzt, insbesondere Kindertagesstätten und schulergänzende Betreuungseinrichtungen (auf den ersten Stellen Genf 61% und Basel-Stadt 56%; Grafik 7.7).

In eher ländlichen Kantonen der Deutschschweiz und im Tessin kommt mehrheitlich die nicht institutionalisierte Betreuung zum Zuge (z. B. Graubünden 65% und Wallis 53%). Dabei wird vor allem auf die Grosseltern zurückgegriffen: Von 26% bzw. 28% in den Kantonen Genf und Waadt bis zu 43% im Kanton Basel-Landschaft (Grafik 7.8).

Tagesfamilien werden in den Kantonen Jura (15%) und Waadt (13%) am häufigsten genutzt. Nannys, Au-Pairs und Babysitter sind mit 14% in den Familien des Kantons Genf am weitesten verbreitet. Personen aus dem Umfeld (ohne Grosseltern) kommen in den Kantonen Aargau und Bern in rund 14% der Haushalte mit Kindern unter 13 Jahren zum Einsatz und nur bei 7% im Kanton Waadt.

Weitere Informationen zu den Kapiteln 7.1 - 7.4:
Familienergänzende Kinderbetreuung

7.5 Ausgaben für familienergänzende Kinderbetreuung

Die Inanspruchnahme von institutionalisierten sowie von gewissen nicht institutionalisierten Betreuungsformen ist für die Eltern mit Kosten verbunden. Abhängig von den genutzten Betreuungsformen, der Anzahl der betreuten Kinder und ihrem Alter sowie den wöchentlichen Betreuungsstunden können die Ausgaben erheblich variieren.

Im Durchschnitt belaufen sie sich auf 619 Franken pro Monat pro Haushalt mit Ausgaben für familienergänzende Kinderbetreuung. Das entspricht 4,4% des mittleren Bruttoeinkommens dieser Haushalte. Siehe für die Ausgaben für familienergänzende Kinderbetreuung im Verhältnis zum Familienbudget auch die folgende Tabelle: www.statistik.ch → Statistiken finden → 01 – Bevölkerung → Familien → Familienergänzende Kinderbetreuung → Haushaltsausgaben für familienergänzende Kinderbetreuung von Haushalten mit Kindern von 0 bis 12 Jahren . Der Hauptanteil, nämlich durchschnittlich 536 Franken pro Monat und Haushalt, entfällt auf die Kosten für Kindertagesstätten und schulergänzende Betreuungseinrichtungen. Für Tagesfamilien werden dagegen nur 45 Franken ausgegeben und für Nannys, Au-Pairs und Babysitter 38 Franken pro Monat und Haushalt.

Teilt man die Haushalte mit mindestens einer Ausgabe für familienergänzende Kinderbetreuung in Einkommensklassen auf, zeigt sich, dass die Höhe dieser Ausgaben sehr stark mit dem verfügbaren Einkommen zusammenhängt.

Die Haushalte des untersten Einkommensdrittels mit mindestens einem Kind unter 4 Jahren, für das kostenpflichtige Betreuung in Anspruch genommen wird, geben im Durchschnitt 443 Franken pro Haushalt für familienergänzende Kinderbetreu­ung aus. Beim obersten Drittel belaufen sich diese Ausgaben pro Monat auf 1454 Franken pro Haushalt.

Interessanterweise bleibt dabei der Anteil der Ausgaben für familienergänzende Kinderbetreuung am Bruttoeinkommen relativ ähnlich. Im untersten Drittel machen diese Ausgaben 5,4% des Bruttoeinkommens aus, im mittleren Drittel 6,5% und im obersten Drittel 6,9%.

Bei den Haushalten mit familienergänzend betreuten Kindern im Alter von 4 bis 12 Jahren liegen die Ausgaben deutlich tiefer. Dabei geben die Haushalte des untersten Einkommensdrittels im Durchschnitt 198 Franken pro Monat aus, während sich diese Ausgaben beim obersten Drittel auf 479 Franken pro Monat belaufen. Auch hier bleibt der Anteil dieser Ausgaben relativ ähnlich: Im untersten Drittel entsprechen sie 2,7% des Bruttoeinkommens und im obersten Drittel 2,2% (Grafik 7.9).

7.5.1 Kosten pro Kind

Betrachtet man die Kosten auf Kinderebene, zeigt sich, dass Haushalte pro Kind unter 13 Jahren durchschnittlich rund 465 Franken pro Monat für dessen Betreuung in Kindertagesstätten und schulergänzenden Betreuungseinrichtungen ausgeben (Grafik 7.10).

Bei der Differenzierung dieser Ausgaben nach Altersklassen und Haushaltseinkommen ergeben sich ebenfalls sehr grosse Unterschiede: Während pro Kind unter 4 Jahren in einem Haushalt des obersten Drittels im Durchschnitt 1160 Franken pro Monat für die Kategorie «Kindertagesstätte, schulergänzende Betreuung und Tagesschule» ausgegeben werden, beläuft sich dieser Be­trag auf 403 Franken pro Monat und Kind in einem Haushalt des untersten Drittels.

Bei den Kindern im Alter von 4 bis 12 Jahren gibt es vor allem Ausgaben für schulergänzende Betreuung wie Tagesschulen, Tagestrukturen und Mittagstische. In dieser Altersklasse sind die Beträge deutlich tiefer; jedoch fallen auch hier die Unterschiede nach Einkommensklasse ins Auge: Pro Kind im Alter von 4 bis 12 Jahren in einem Haushalt des obersten Drittels werden hierfür im Durchschnitt 354 Franken pro Monat ausgegeben; der entsprechende Betrag für ein Kind des untersten Drittels beläuft sich auf 158 Franken pro Monat.

7.6 Betreuungsplätze in den Städten

Die familienergänzende Kinderbetreuung kann auch aus der An­gebotsperspektive untersucht werden. Dazu sind Angaben für Städte verfügbar, die an den Projekten Cercle Indicateurs und City Statistics Cercle Indicateurs: www.cercleindicateurs.bfs.admin.ch
City Statistics: www.urbanaudit.ch
teilnehmen. Es werden ausschliesslich Betreuungsplätze für Kinder im Vorschulalter, d. h. in der Regel für 0- bis 3-Jährige, berücksichtigt. Der Entscheid, die Erhebung auf Kinder im Vorschulalter (in der Regel von 0 bis 3 Jahren) zu beschränken, ist auf die grossen Unterschiede zwischen den Kantonen und Städten in der Betreuung von Kindern im Schulalter zurückzuführen.

Der Anteil der Betreuungsplätze für Kinder im Vorschulalter in einer Einrichtung oder in einer Tagesfamilie variiert in den untersuchten Städ­ten relativ stark. Die höchste Anzahl Plätze pro 1000 Kin­der im Vorschulalter haben Baden (733), Basel (553) und Lausanne (526). Illnau-Effretikon hat mit 144 Plätzen pro 1000 Kinder im Vorschulalter die niedrigste Quote. Ebenfalls tief sind die Anteile in Bulle (195) und in St. Gallen (225; Grafik 7.11). Seit 2014 ist das Angebot an Plätzen in den betrach­teten Städten insgesamt gestiegen.

Weitere Informationen zu Kapitel 7.6:
City Statistics: Kleinkinderbetreuung
Cercle Indicateurs