Demos 1/2020
Demos 1/2020

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Scheidungen

Vorwort

Eine Scheidung ist mit persönlichen Entscheidungen und individuellen Erfahrungen verbunden. Eines haben Scheidungen jedoch gemeinsam – sie erfordern eine Anpassung der Lebensumstände. Die Veränderungen lassen sich unter anderem anhand von Zivilstandsänderungen, gesundheitlichen Auswirkungen, Neuorganisation der Familie, Unterhaltsbeiträgen oder Arbeitsmarktverhalten messen. Die Ausgabe 1/2020 von Demos befasst sich mit dem Thema Scheidungen und nimmt die jüngsten Daten und die verschiedenen Entwicklungen unter die Lupe.

Seit 2010 ist die Zahl der Scheidungen in der Schweiz rückläufig. Während frühere Schätzungen nahelegten, dass eine von zwei Ehen mit einer Scheidung enden könnte, weist die heutige Scheidungshäufigkeit eher auf zwei von fünf Ehen hin. Zu den Scheidungen gehören zwangsläufig auch «Geschiedene», und es zeigt sich, dass sich die demografischen Daten über geschiedene Personen im Zeitverlauf verändern. Welche Elemente beeinflussen diesen Zivilstand?

Geschieden sein bedeutet nicht zwingend, allein zu leben. Geschiedene Personen leben in verschiedenen Haushaltsformen, die unterschiedliche Auswirkungen auf die Gesundheit haben können. Geschiedene, die mit einer Partnerin oder einem Partner zusammenleben, verfügen beispielsweise über bessere Lebensbedingungen und ein grösseres soziales Netz, was gesundheitsfördernde Verhaltensweisen begünstigt.

Was geschieht mit den Kindern nach einer Trennung oder Scheidung? Seit 2014 ist die gemeinsame elterliche Sorge bei einer Scheidung die Regel. Dies ist aber nicht automatisch der Fall, wenn sich Eltern trennen, die nicht verheiratet sind. Der Wohnort

der Kinder ist ebenfalls eine wichtige Komponente. Es stellt sich ausserdem die Frage, in welchem Umfang sich der abwesende Elternteil an der Erziehung der Kinder beteiligt.

Wenn sich Paare mit Kindern trennen, ist in der Regel ein Elternteil verpflichtet, Unterhaltsbeiträge zu zahlen. Wir gehen den Fragen nach, wer Unterhaltsbeiträge erhält, wer sie bezahlt und unter welchen Bedingungen die betroffenen Personen leben. Je nach persönlicher und finanzieller Situation kann eine Scheidung oder Partnerschaftsauflösung zu einem veränderten Arbeitsmarktverhalten, einer Anpassung des Beschäftigungsgrads oder einer Änderung der Arbeitsbedingungen führen.

Ich wünsche Ihnen eine gute Lektüre!

Fabienne Rausa, BFS

Überblick über die Scheidungen in der Schweiz

Seit 2010 sinkt die Zahl der Scheidungen, wobei immer noch davon auszugehen ist, dass zwei von fünf Ehen eines Tages mit einer Scheidung enden könnten. Im internationalen Vergleich liegt die Schweiz im Mittelfeld. Wir gehen der Frage nach, wie die Scheidungshäufigkeit in der Schweiz in Wirklichkeit aussieht und kommentieren dazu verschiedene Indikatoren.

In der Schweiz enden mehr Ehen durch den Tod der Ehepartnerin oder des Ehepartners als durch eine Scheidung (2018: 25 617 gegenüber 16 542). Scheidungen werden jedoch häufiger in den Medien thematisiert. Wie ist die Situation in der Schweiz?

Ab Ende der 1960er-Jahre stieg die Zahl der Scheidungen rasant an und 1999 wurden 20 800 Scheidungen gezählt. Der Rekordwert wurde jedoch 2010 mit 22 100 rechtlichen Eheauflösungen registriert. 2018 wurden 16 500 Scheidungen verzeichnet, was gegenüber 2010 einer Abnahme um 25% und einer Rückkehr zu den Niveaus von 1996 und 2002 entspricht (vgl. Grafik G1). Die in der gleichen Grafik abgebildeten Spitzenwerte sind eine Folge der Änderungen des Scheidungsrechts (vgl. Kasten).

In anderen Ländern Europas lässt sich eine ähnliche Tendenz wie in der Schweiz beobachten. So wurde in Österreich, Belarus, Litauen, Tschechien, Belgien und Ungarn über den Zeitraum von 2010 bis 2017 Eurostat, Stand am 16.8.2019 eine Abnahme der Anzahl Scheidungen verzeichnet (– 7%, – 12%, – 15%, – 16%, – 20% bzw. – 23%). Während Belarus und Litauen die Rangliste der Länder mit den meisten Scheidungen anführen, liegen Ungarn, die Schweiz und Belgien mit einer rohen Scheidungsziffer von 1,9 Scheidungen auf 1000 Einwohnerinnen und Einwohner im Mittelfeld (vgl. Grafik G2). Diese drei Länder weisen zwar eine ähnliche rohe Scheidungsziffer, aber ein sehr unterschiedliches Heiratsverhalten auf. So ist die rohe Heiratsziffer von Ungarn höher als jene von Belgien und der Schweiz.

Generell befindet sich die Schweiz, wie auch Deutschland, Griechenland und Norwegen, mit mittleren Werten im Zentrum der Grafik.

Je nach europäischer Region lassen sich ähnliche Verhaltensweisen erkennen. Die östlichen Länder – also Litauen, Lettland, Belarus und die Ukraine– weisen hohe Heirats- und Scheidungsziffern auf. Die Balkanländer und die Türkei verzeichnen ebenfalls hohe Heiratsziffern, aber deutlich weniger Scheidungen. In den südlichen Ländern, wie Italien, Spanien und Portugal, sind die Heiratsziffern tief und die Scheidungsraten unterschiedlich hoch.

Mehr Scheidungen bei lang verheirateten Paaren

Die zusammengefasste Scheidungsziffer (ZSZ) weist den durchschnittlichen Prozentanteil der Ehen aus, die im Laufe der Zeit geschieden werden, wenn das ehedauerspezifische Scheidungsverhalten eines bestimmten Kalenderjahres zukünftig nicht ändern würde. Während heute davon ausgegangen wird, dass zwei von fünf Ehen eines Tages mit einer Scheidung enden, lag diese Wahrscheinlichkeit 2010 bei mehr als einer von zwei Ehen. Diese Feststellung scheint auf den ersten Blick zwar erfreulich, doch die Scheidungshäufigkeit lässt sich damit nicht vollumfänglich verstehen.

Der letztendliche und tatsächliche Anteil der geschiedenen Ehen kann mithilfe des Indikators Scheidungshäufigkeit nach Heiratsjahrgang alle im gleichen Kalenderjahr geschlossenen Ehen gemessen werden. Hier zeigt sich, dass Scheidungen zwischen Personen, die seit 20 oder 30 Jahren verheiratet sind, in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen haben (vgl. Grafik G3). So waren 2018 35% der 1998 und 40% der 1988 geschlossenen Ehen geschieden. Zum Vergleich: Der Anteil der geschiedenen Ehen von Personen, die 2013 geheiratet haben, ist mit 7% deutlich kleiner.

Die Scheidungsneigung bei den seit 20 Jahren oder länger verheirateten Ehepaaren hat im Verlauf der Jahre zugenommen. Dieses Phänomen der späten Scheidungen wirkt sich auf den Indikator der durchschnittlichen Ehedauer bei der Scheidung aus, dessen Werte laufend ansteigen. Erwartungsgemäss nimmt auch das Durchschnittsalter bei der Scheidung zu. Der seit 1984 zur Verfügung stehende Indikator zeigt, dass das durchschnittliche Alter bis heute um 8 Jahre zugenommen hat: bei den Männern von 40,8 auf 48,8 Jahre und bei den Frauen von 37,3 auf 44,9 Jahre.

Auch Kinder sind betroffen

Scheidungen wirken sich nicht nur auf das Ehepaar aus, auch minderjährige Kinder können davon betroffen sein. 2018 waren 12 200 minderjährige Kinder in eine Scheidung involviert; 10% waren 0- bis 4-jährig, 33% 5- bis 9-jährig, 35% 10- bis 14-jährig und 22% 15- bis 18-jährig.

Der Anteil der Scheidungen, in die unter 18-jährige Kinder involviert sind, ist rückläufig; er ging von 60% im Jahr 1970 auf 46% im Jahr 2018 zurück. Heute haben die Ehepaare bei 54% der Scheidungen entweder keine oder volljährige Kinder.

Und danach?

Bei den Wiederverheiratungen nach einer Scheidung ist eine Ungleichheit zwischen den Geschlechtern zu beobachten. Geschiedene Männer heiraten häufiger wieder als geschiedene Frauen.

Der Indikator der zusammengefassten Heiratsziffer der geschiedenen Personen ist seit den 1990er-Jahren ebenfalls rückläufig. Es scheint, dass immer weniger Personen noch einmal einen Eheversuch wagen. 2018 wurde die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein geschiedener Mann wiederverheiraten wird, auf 46% geschätzt, im Vergleich zu 66% im Jahr 1990. Der Anteil der Frauen, die wieder heiraten, wurde 2018 auf 40% geschätzt, während es 1990 noch 59% waren. Die heutigen Werte liegen jedoch recht nahe bei jenen der 1970er-Jahre, als bei den Eheschliessungen ein Tiefpunkt verzeichnet wurde.

Schlussfolgerungen

Die Scheidungsneigung ist seit 2010 rückläufig. Eine Analyse der Scheidungen nach Ehedauer zeigt, dass sich immer mehr Ehepaare scheiden lassen, die 20 Jahre oder länger verheiratet sind. Parallel dazu ist festzustellen, dass Paare, die seit Kurzem verheiratet sind, immer noch häufig von einer Scheidung betroffen sein können. Deren Anteil nimmt aber von Jahr zu Jahr ab. Ausserdem betreffen Scheidungen immer seltener minderjährige Kinder; die finanziellen, sozialen und emotionalen Auswirkungen einer Scheidung auf alle betroffenen Personen bleiben jedoch bestehen.

Fabienne Rausa, BFS

Änderungen im Scheidungsrecht

2000: Zentral für das neue Scheidungsrecht, das am 1. Januar 2000 in Kraft getreten ist, sind die Einführung einer verschuldensunabhängigen Scheidung und eine ausgewogene Regelung der wirtschaftlichen Folgen. Insbesondere wird die Scheidung auf gemeinsames Begehren sowie die Scheidung auf Klage nach Ablauf einer Trennungszeit von vier Jahren gesetzlich verankert. Eine weitere zentrale Neuerung besteht darin, dass die während der Ehe aufgebaute 2. Säule unabhängig vom Güterstand und unabhängig vom Grund der Scheidung in der Regel hälftig aufgeteilt wird.

2004: Ab dem 1. Juni 2004 kann der scheidungswillige Ehepartner bereits nach zwei Jahren Trennung mit einer Klage die Scheidung verlangen. Die neue Regelung gilt auch für diejenigen Eheleute, die bereits getrennt leben: Für die Gutheissung der Klage auf Scheidung genügt ein zweijähriges Getrenntleben im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesänderung.

2011: Die neue Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO), die am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, ersetzt die 26 kantonalen Zivilprozessordnungen. Darin enthalten sind auch die Bestimmungen zum Scheidungsverfahren (Art. 274–294).

Geschieden – ein Zivilstand?

Im Zusammenhang mit Scheidungen ist oft nur von Bewegungsdaten die Rede. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Ehescheidungen auf die Grösse und die Entwicklung der Zahl von geschiedenen Personen in der Bevölkerung. Speziell werden auch geschlechts- und altersspezifische Geschiedenenquoten betrachtet. Die Bestandesveränderung wird unter dem Gesichtspunkt der demografischen Bilanz erklärt. Da geschieden nicht mit alleinlebend gleichzusetzen ist, werden abschliessend die Haushaltsformen von geschiedenen Personen präsentiert.

Ende 2018 waren 723 300 Personen der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz geschieden. Der Anteil der Geschiedenen verdoppelte sich in den letzten 30 Jahren von 4,2% (1988) auf 8,5%, ihre Anzahl nahm im gleichen Zeitraum um das 2,6-fache zu In der ältesten in der öffentlichen Statistik vorliegenden Erfassung der Zivilstandsstruktur anlässlich der Volkszählung von 1850 wurden keine geschiedenen Personen ausgewiesen. Dabei ist aber zu beachten, dass die Ehescheidung in der ganzen Schweiz erst 1875 mit der Annahme des einheitlichen Eherechts (Bundesgesetz über die Feststellung und Beurkundung des Zivilstandes und betreffend der Ehe ) zugelassen wurde. In der Volkszählung von 1880 wurden 0,2% der Bevölkerung als «gerichtlich auf Lebenszeit geschiedene» Personen deklariert. . Eine Betrachtung nach Zivilständen zeigt, dass die geschiedene Bevölkerung sowohl zahlen- als auch anteilsmässig deutlich stärker gewachsen ist als die ledige, verheiratete oder verwitwete Bevölkerung. Die Geschiedenen bildeten 2018 die drittgrösste Gruppe (nach den Verheirateten und den Ledigen); 1988 lag ihre Zahl hingegen noch unter derjenigen der verwitweten Personen.

Geschlechts- und Altersstruktur
der Geschiedenen

Frauen sind häufiger geschieden als Männer. Insgesamt ist jede 8. Frau ab 20 Jahren, aber nur jeder 11. Mann geschieden. Ende 2018 wurden knapp 112 000 weniger geschiedene Männer als Frauen gezählt. Der Frauenanteil lag somit bei rund 58%.

Eine Aufteilung nach Geschlecht und Alter gibt Einblicke in die Zusammensetzung der geschiedenen Bevölkerung (siehe Grafik G4). Geschiedene Frauen sind in jedem Alter zahlreicher als geschiedene Männer. Eindeutig weiblich dominiert waren die Altersgruppe der 20- bis 29-Jährigen (nahezu 2,4-mal mehr Frauen als Männer) sowie die 85-Jährigen und Älteren (gut 2,8-mal mehr Frauen als Männer). Neben der niedrigen Wiederverheiratungsziffer ist letzteres auf die höhere Lebenserwartung und ersteres auf das niedrigere durchschnittliche Erstheiratsalter der Frauen zurückzuführen. Die geringsten geschlechterspezifischen Unterschiede gab es zwischen 58 und 62 Jahren (rund 1,2-mal mehr Frauen als Männer). Die Zahl der Geschiedenen erreichte ihre Höchstwerte zwischen dem 50. und 61. Altersjahr mit jeweils über 20 000 Personen. Der Spitzenwert lag bei den Frauen im Alter von 53 Jahren (13 500), bei den Männern im 55. Altersjahr (11 300).

Geschlechts- und altersspezifische
Geschiedenenquoten

Alter und Geschlecht beeinflussen massgeblich die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person einen bestimmten Zivilstand hat. Bezüglich der Anteile der einzelnen Zivilstände Diese Anteile werden in der Demografie auch als «Zivilstandsquoten» bezeichnet und können geschlechts- und/oder altersspezifisch ausgewiesen werden. Ihre Berechnung erfolgt immer nach dem gleichen Prinzip: z. B. Geschiedenenquote der Männer = Anzahl der geschiedenen Männer/Anzahl Männer in der Gesamtbevölkerung *100. kann es somit erhebliche Unterschiede nach Alter und/oder Geschlecht geben. In den folgenden Ausführungen werden einzig die 20-jährigen und älteren Personen berücksichtigt, da heutzutage fast keine unter 20-Jährige geschieden sind Ende 2018 betraf dies lediglich 3 Personen weiblichen Geschlechts. Im Gegensatz dazu waren z. B. 1988 26 Personen im Alter von weniger als 20 Jahren bereits geschieden. .

Gesamthaft waren Ende 2018 10,6% der ständigen Wohnbevölkerung ab 20 Jahren geschieden. Die Grafik G5 zeigt den Anteil der Geschiedenen an der Gesamtbevölkerung nach Alter für die beiden Geschlechter. Das Bild ist für Männer und Frauen ähnlich, zeigt aber einen deutlichen Unterschied bezüglich der Höhe der Anteile der altersspezifischen Quoten.

Erwartungsgemäss nimmt die Geschiedenenquote anfänglich mit Anstieg des Alters zu. Je älter die Geburtsjahrgänge derzeit sind, desto höher sind auch – bis etwa Ende 50 – die jeweiligen Anteile der Geschiedenen. Während 2018 im Alter von 30 Jahren erst knapp 2% der Bevölkerung geschieden waren, erreichte dieser Anteil im 50. Altersjahr bereits 16%. Die höchsten Geschiedenenquoten waren zwischen dem 55. und 61. Lebensjahr zu beobachten. In jenen 7 Altersjahren waren jeweils knapp ein Fünftel aller Personen der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz geschieden. Danach beginnt die Quote wieder zu sinken, erreichte im Alter von 70 Jahren erneut rund 16% und fiel ab dem 81. Lebensjahr unter die 10%-Marke.

Frauen weisen bei gleichem Verlauf der Kurve in jedem Altersjahr eine höhere Geschiedenenquote aus als Männer. Die Quote steigt bei den Frauen zudem rascher an und lag bei den 53-Jährigen bereits über 20% (ein Wert, der bei den Männern nie erreicht wird). Die Tatsache, dass Frauen bei ihrer Heirat und folglich auch bei ihrer Scheidung in der Regel jünger sind und weniger häufig eine weitere Ehe eingehen als Männer, findet hier ihren Ausdruck. Der Maximalwert wurde im Alter von 57 Jahren mit 21,2% verzeichnet (bei Männern im 60. und 61. Altersjahr mit je 17,3%). Die grössten Unterschiede zwischen den beiden Geschlechtern von über 4 Prozentpunkten waren 2018 in der Altersgruppe der 46- bis 57-Jährigen zu erkennen. Zwar nimmt der Anteil der geschiedenen Seniorinnen mit zunehmendem Alter ab, bleibt aber bis ins hohe Alter von Bedeutung und lag selbst nach dem 92. Lebensjahr noch immer bei über 5%. Somit ist die Geschiedenenquote bei den über 90-jährigen Frauen aufgrund ihrer längeren Lebenserwartung im Schnitt um rund 2 Prozentpunkte höher als bei den gleichaltrigen Männern.

Entwicklung der Zahl der Geschiedenen
und der Geschiedenenquote nach Alter

Für die folgenden Analysen wurden die Bestände und Anteile der geschiedenen Personen in den Jahren 1988, 1998, 2008 und 2018 nach Alter betrachtet. Mit Ausnahme der unter 20- und über 84-Jährigen wurden Gruppen von fünf Altersjahren gebildet.

In den letzten 30 Jahren haben einerseits Verhaltensänderungen hinsichtlich der Auflösung von Ehen (gestiegene Scheidungshäufigkeit) zur Erhöhung der Geschiedenenquote beigetragen. Andererseits bewirkte die gestiegene Lebenserwartung bzw. die daraus resultierende demografische Alterung der Bevölkerung ebenfalls eine Verschiebung der Anteile der Geschiedenen in einzelnen Altersklassen.

Ende 2018 waren die 50- bis 54-Jährigen mit 116 500 Personen die am stärksten besetzte Altersgruppe; sie umfasste 16% aller Geschiedenen. Kaum niedriger lag dieser Anteil bei den 55- bis 59-Jährigen, die ein weiteres Sechstel aller geschiedenen Personen repräsentierten. 39% der Geschiedenen waren 60-jährig oder älter und weniger als 1% hatten das 30. Lebensjahr noch nicht erreicht (siehe auch Grafik G4).

Besonders auffallende und entgegengesetzte Veränderungen hat es in den letzten 30 Jahren an beiden Enden des Altersspektrums gegeben. So lag der Anteil der 20-bis 29-jährigen Geschiedenen 1988 noch bei rund 4% (3,4 Prozentpunkte höher als 2018), derjenige der 60-Jährigen und Älteren bei 20%, d. h. 19,2 Prozentpunkte tiefer als 2018. In beiden Fällen verlief die Entwicklung kontinuierlich, d. h. ohne grössere Schwankungen in den dazwischenliegenden Jahren. Im Zeitverlauf verschoben hat sich auch die am stärksten besetzte Altersklasse: von 40–44 Jahre (1988) auf 50–54 Jahre (2018). In dieser Entwicklung widerspiegelt sich die stetige Zunahme des Durchschnittsalters zum Zeitpunkt der Scheidung. 1988 betrug dieses bei Männern 42,2 Jahre und bei Frauen 38,6 Jahre. Bis 2018 stieg es auf 48,8 Jahre (Männer) bzw. 44,9 Jahre (Frauen) an.

Eine Betrachtung der Geschiedenenquote im Zeitverlauf zeigt nicht nur eine generelle Erhöhung dieser Kennzahl in den letzten 30 Jahren, sondern auch eine Verschiebung des Scheitelpunkts der Kurve in die höheren Altersklassen (siehe Grafik G6). Während 1988 die höchste Geschiedenenquote (9,5%) in der Altersgruppe der 45- bis 49-Jährigen zu verzeichnen war, fanden sich 1998 die höchsten Anteile von geschiedenen Personen bei den 50- bis 54-Jährigen (12,3%). Bereits 2008 etablierte sich der Spitzenwert in der Altersklasse 55-59 Jahre (15,0%) und stieg bis 2018 um weitere 4 Prozentpunkte auf 18,9% an. Während die Geschiedenenquoten 2018 bis zum 44. Altersjahr unter denjenigen der früheren Jahre liegen, sind ab der Altersklasse der 50- bis 54-Jährigen die Quoten 2018 durchwegs höher als in den vergangenen Jahrzehnten.

Die Entwicklung des Bestands
der Geschiedenen

Die Zahl der Geschiedenen und deren Geschlechts- und Altersstruktur verändert sich im Lauf der Zeit sowohl durch demografische Ereignisse (z. B. Todesfälle) als auch durch Verhaltensmuster Da diese zu Zivilstandsänderungen führen, können Sie jedoch grundsätzlich ebenfalls als demografische Ereignisse aufgefasst werden. (z. B. sich scheiden lassen, erneut heiraten). Daraus kann die demografische Grundformel (Bilanz) abgeleitet werden: Die Veränderung des Bestands der Geschiedenen in einem bestimmten Zeitintervall ergibt sich als Summe der natürlichen (Todesfälle) und räumlichen (Ein- und Auswanderung) Bevölkerungsbewegungen sowie der Ein- und Austritte in den Zivilstand «geschieden» (Zivilstandsänderungen) und resultiert in steigenden oder sinkenden Bestandeszahlen. Aus demografischer Sicht ist zudem relevant, dass eine Person im Lauf ihres Lebens in den Zivilstand «geschieden» mehrmals ein- und austreten kann, aber nicht muss In diesem Zusammenhang wäre eine Analyse der Verweildauer interessant, d. h. über die Anzahl der Jahre, die eine Person durchschnittlich im Zustand des Geschiedenseins verlebt (Zeitspanne von der Scheidung bis zur erneuten Heirat oder zum Tod). Solche Kennzahlen werden vom BFS jedoch nicht standardmässig berechnet. .

Im Zeitraum von 2011 bis 2018 hat die Zahl der geschiedenen Personen ab 20 Jahren um gesamthaft 123 700 Personen zugenommen. Dabei standen 357 400 Zugänge 233 700 Abgängen gegenüber (siehe Grafik G7). Diese Entwicklung wurde weitaus am stärksten von Verhaltenseffekten geprägt. Die zahlenmässig bedeutendste Veränderungskomponente waren die Scheidungen (270 800 Fälle, d. h. rund drei Viertel aller Zugänge). Nach einer Scheidung wird vielfach auch wieder erneut geheiratet 2018 lag die zusammengefasste Heiratsziffer der geschiedenen Männer bei 46,0, jene der Frauen bei 40,2. Dies bedeutet, dass durchschnittlich 40–46% aller Geschiedenen im Lauf der Zeit erneut heiraten werden, wenn das Heiratsverhalten im Jahr 2018 zugrunde gelegt wird. . Die Wiederverheiratungen waren 2011–2018 mit 114 700 Fällen (gut die Hälfte aller Abgänge) die zweitgrösste Veränderungskomponente. Per Saldo traten somit aufgrund eines Zivilstandsereignisses 156 100 Personen mehr in den Bestand der Geschiedenen ein als aus. Die Zahl der Ein- und Auswanderungen war in etwa gleich gross (65 100 bzw. 62 500); die Migration trug somit nur in einem geringen Mass zum Anstieg des Geschiedenenbestands bei (+ 2600). Schliesslich reduzierten Todesfälle die Zahl der Geschiedenen um 55 100 Personen Auch Bestandesbereinigungen, d. h. Veränderungen der Bevölkerungszahl, die statistisch nicht eindeutig bestimmten demografischen Ereignissen zugeordnet werden können, haben zur Erhöhung der Zahl der Geschiedenen beigetragen (+ 21 500 Personen) .

Mit Ausnahme der Gruppe der 70-Jährigen und Älteren sind in jeder Altersklasse die Scheidungen die wichtigste Veränderungskomponente. Die steigende Zahl der Todesfälle führt dazu, dass ab etwa dem 60. Altersjahr die Zahl der geschiedenen Personen rückläufig ist.

Haushaltsformen von geschiedenen Personen

Eine isolierte Betrachtung des Zivilstands für demografische Analysen genügt heute nur noch bedingt. Mit der «Pluralisierung der Lebensformen» Mit diesem Begriff wird generell der Trend weg von der «Normalfamilie» der 1950er- und 1960er-Jahre (verheiratetes Paar mit Kind(ern)) zu einer höheren Vielfalt der Formen des Zusammenlebens (z. B. nichteheliche Lebensgemeinschaften, Alleinerziehende) bezeichnet. trifft – vor allem im jüngeren und mittleren Lebensalter – die Annahme, dass Geschiedene allein leben bzw. Zusammenlebende nicht geschieden sind, immer weniger zu. Daten zu den unterschiedlichen haushaltsbezogenen Lebensformen können die sozialen Nahbeziehungen von Geschiedenen umfassender beschreiben.

Etwas weniger als die Hälfte aller Geschiedenen (48%) lebte 2017 allein. Bei Männern war dieser Anteil um 8 Prozentpunkte höher als bei Frauen (53% gegenüber 45%). Erwartungsgemäss steigt der Anteil der Alleinlebenden mit zunehmendem Alter: Nur knapp ein Drittel aller 25- bis 44-jährigen Geschiedenen lebte allein im Gegensatz zu gut 70% der 65-Jährigen und Älteren.

Mit etwa gleich grossen Anteilen von jeweils knapp 20% waren 2017 Paarhaushalte ohne Kinder sowie Einelternhaushalte die zweit- bzw. dritthäufigsten Haushaltstypen von geschiedenen Personen. Während leicht mehr Männer als Frauen mit einer Partnerin bzw. einem Partner und ohne Kinder zusammenlebten, wurden die Einelternhaushalte deutlich von den Frauen dominiert: 26% aller geschiedenen Frauen lebten in einem solchen Haushalt; bei Männern lag dieser Anteil bei lediglich 8%. Schliesslich waren rund 10% aller geschiedenen Männer und Frauen in Paarhaushalten mit Kind(ern) wohnhaft.

Schlussfolgerung

8,5% der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz sind geschieden. Dieser Anteil hat sich in den letzten 30 Jahren verdoppelt. Knapp 6 von 10 geschiedenen Personen sind Frauen – hauptsächlich aufgrund ihrer niedrigeren Wiederverheiratungsziffer. Die Zahl der Geschiedenen und deren Geschlechts- und Altersstruktur verändert sich im Zeitverlauf sowohl durch demografische Ereignisse (Todesfälle, Migration) als auch Verhaltensmuster (sich scheiden lassen, erneut heiraten). Knapp die Hälfte aller Geschiedenen lebt allein, d. h. ohne weitere Personen im Haushalt.

Marcel Heiniger, BFS

Scheidung und Gesundheit: die Bedeutung
der Paarbeziehung

Eine Scheidung hat einen besonderen Einfluss auf die Gesundheit der Betroffenen, dies bestätigt auch die Literatur zu diesem Thema. Zudem haben zahlreiche Studien gezeigt, dass das Zusammenleben als Paar gesundheitsfördernd ist. In diesem Artikel wird nebst dem Zivilstand auch der aktuelle Beziehungsstatus der Geschiedenen mitberücksichtigt. Die Ergebnisse der Schweizerischen Gesundheitsbefragung 2017 zeigen, dass geschiedene Personen, die ohne Partnerin oder Partner leben, im Vergleich zu jenen in Paarhaushalten über eine schlechtere Gesundheit und weniger Ressourcen verfügen, die zum psychischen Wohlbefinden beitragen. Diese Elemente machen deutlich, dass sich die Analyse des Zusammenhangs zwischen Scheidung und Gesundheit nicht nur auf den Zivilstand beschränkt, sondern das Zusammenleben ein bedeutender Schutzfaktor für die Gesundheit ist.

Die Literatur dokumentiert seit vielen Jahren den Zusammenhang zwischen dem Zivilstand im Allgemeinen und den Trennungen/Scheidungen im Besonderen und von Krankheit, Behinderung und Sterblichkeit. So haben verschiedene Forschungsarbeiten gezeigt, dass geschiedene Personen im Vergleich zu verheirateten häufiger Depressions- und Angstsymptome, eine als schlecht wahrgenommene Gesundheit, ein grösseres Unwohlsein, gesundheitsschädigendere Verhaltensweisen und ein grösseres Sterblichkeitsrisiko aufweisen. Die Daten der Schweiz für die 2010er-Jahre zeigen beispielsweise, dass sich die Lebenserwartung und die Sterblichkeit nach Zivilstand unterscheiden. Bei den Verheirateten ist nicht nur die Wahrscheinlichkeit, zwischen 30 und 80 Jahren zu sterben, deutlich geringer, sie haben darüber hinaus mit 65 Jahren auch eine je nach Geschlecht um zwei bis drei Jahre höhere Lebenserwartung als die Geschiedenen und die Ledigen.

Ausserdem weisen zahlreiche Studien auf eine positive, oder gar «schützende» Wirkung der Ehe und der Paarbeziehungen generell auf die Gesundheit hin. Die Vorteile des Zusammenlebens als Paar sind grundsätzlich auf bessere Lebensbedingungen und das grössere soziale Netz zurückzuführen. Diese zwei Elemente weisen bekannterweise eine positive Korrelation mit der Gesundheit auf.

In diesem Artikel soll aufgezeigt werden, dass das Zusammenleben mit einer Partnerin oder einem Partner für den Zusammenhang zwischen Scheidung und Gesundheit grundsätzlich bedeutender ist als der Zivilstand allein. Auf der Grundlage der Literatur, die aufzeigt, dass eine Paarbeziehung ein Schutzfaktor für die Gesundheit ist, wird in diesem Artikel zusätzlich zum Zivilstand der Beziehungsstatus berücksichtigt. Dabei wird auf verschiedene Gesundheitsaspekte eingegangen, wobei hauptsächlich zwischen den Geschiedenen, die ohne Partnerin oder Partner leben, und jenen in Paarhaushalten unterschieden wird. Einige Gesundheitsmerkmale, bei denen lediglich Unterschiede zwischen den Verheirateten und den Geschiedenen bestehen, nicht aber zwischen den Geschiedenen selber, werden an einigen Stellen und kurz erwähnt. Alle im Folgenden präsentierten Merkmale lassen sich unter Berücksichtigung von Alter und Geschlecht beobachten. Ausserdem entsprechen die Anteile der Geschiedenen mit Partnerin oder Partner bei den meisten der hier vorgestellten Gesundheitsaspekte jenen der Gesamtbevölkerung.

Die Untersuchung des Zusammenhangs zwischen Scheidung, Paarbeziehung und Gesundheit ist mit gewissen Einschränkungen behaftet, da die Schweizerische Gesundheitsbefragung keine genauen Angaben zu verschiedenen wichtigen Elementen der Scheidung liefert, wie zum zeitlichen Aspekt (Datum und Dauer der Trennung/Scheidung) oder den verschiedenen Formen des «Zusammenlebens» (haben die Geschiedenen eine/n Partner/in ausserhalb des Haushalts?) usw. Zudem ist es möglich, dass gewisse Unterschiede, die zwischen Geschiedenen mit oder ohne Partnerin oder Partner bestehen könnten, aufgrund der eher beschränkten Zahl der Geschiedenen nicht erkannt werden.

Körperliche Gesundheit

Die selbst wahrgenommene Gesundheit ist ein auf individueller Ebene und auf Bevölkerungsebene anerkannter Indikator des allgemeinen Gesundheitszustands. Die Geschiedenen ohne Partnerin oder Partner schätzen ihren Gesundheitszustand weniger häufig als gut oder sehr gut ein als die Geschiedenen mit Partnerin oder Partner (76% gegenüber 83%).

Mehr als ein Drittel (37%) der Geschiedenen ohne Partnerin oder Partner sind seit mindestens sechs Monaten wegen eines Gesundheitsproblems bei Tätigkeiten des normalen Alltagslebens, wie Essen zubereiten, zur Arbeit gehen oder bei allgemeineren Aktivitäten wie sich (weiter-)bilden, Kinder erziehen oder in Vereinen mitmachen, eingeschränkt. Bei den Geschiedenen in Paarhaushalten beträgt dieser Anteil ein Viertel (26%). Ausserdem leiden Geschiedene ohne Partnerin oder Partner fast doppelt so häufig an Diabetes oder nehmen blutzuckersenkende Medikamente ein (8% gegenüber 5%).

Es ist festzustellen, dass die Geschiedenen mit Partnerin oder Partner bei diesen drei Gesundheitsindikatoren ähnliche Werte aufweisen und über eine gleich gute Gesundheit verfügen wie die Verheirateten (vgl. Grafik G8). Massgebend für die gesundheitlichen Unterschiede ist tendenziell vor allem das Zusammenleben oder Nicht-Zusammenleben mit einer Partnerin oder einem Partner und nicht so sehr das Verheiratet- oder Geschiedensein.

Bei anderen Aspekten der körperlichen Gesundheit zeigen die Daten keinen Unterschied zwischen den Geschiedenen mit oder ohne Partnerin oder Partner, hingegen aber zwischen Geschiedenen und Verheirateten. So geben Geschiedene häufiger an als Verheiratete, ein dauerhaftes Gesundheitsproblem zu haben (43% gegenüber 34%), starke körperliche Beschwerden zu haben (25% gegenüber 20%) und an mittleren oder pathologischen Schlafstörungen zu leiden (36% gegenüber 29%). Sie geben auch häufiger an, in den letzten zwölf Monaten an mindestens einer chronischen Krankheit gelitten zu haben – die auf einer Liste mit etwa zehn nichtübertragbaren Krankheiten aufgeführt ist – wie Herzinfarkt, Osteoporose chronische Bronchitis, Arthrose usw. (47% gegenüber 41% bei den Verheirateten). Der Anteil übergewichtiger Personen ist hingegen bei den Geschiedenen ohne Partnerin oder Partner ähnlich hoch wie bei Personen in Paarhaushalten und Verheirateten.

Psychisches Wohlbefinden

Erwartungsgemäss ist das psychische Wohlbefinden geschiedener Personen ohne Partnerin oder Partner weniger gut als jenes von Geschiedenen mit Partnerin oder Partner. Eine Paarbeziehung hat offensichtlich einen Einfluss auf die Lebensqualität, denn nur 83% der Geschiedenen ohne Partnerin oder Partner schätzen ihre Lebensqualität als gut oder sehr gut ein im Vergleich zu 92% bei den Geschiedenen in Paarhaushalten.

Zudem sind die Geschiedenen, die ohne Partnerin oder Partner leben, weniger häufig immer oder meistens glücklich als jene in Paarhaushalten (77% gegenüber 87%).

Eine mittlere oder hohe psychische Belastung, die eine grosse Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von psychischen Problemen einer gewissen Schwere beinhaltet, ist bei geschiedenen Personen ohne Partnerin oder Partner (21%) ebenfalls häufiger zu beobachten als bei solchen in Paarhaushalten (14%).

Wie bei der selbst wahrgenommenen Gesundheit, den Einschränkungen seit mindestens sechs Monaten bei Tätigkeiten des normalen Alltagslebens und bei Diabetes unterscheiden sich die Werte der Geschiedenen mit einer Partnerin oder einem Partner für diese drei Indikatoren der psychischen Gesundheit nicht von jenen der Verheirateten (vgl. Grafik G9). Bei der psychischen Gesundheit lassen sich somit Unterschiede zwischen geschiedenen Personen, die ohne Partnerin oder Partner leben, und den Personen in Paarhaushalten feststellen, unabhängig davon, ob sie verheiratet oder geschieden sind. Dies bestätigt, dass das Zusammenleben als Paar für die psychische Gesundheit von Bedeutung ist.

Psychosoziale Ressourcen

Die Geschiedenen ohne Partnerin oder Partner leiden erwartungsgemäss häufiger unter Einsamkeitsgefühlen: Sie fühlen sich doppelt so häufig wie die Geschiedenen mit Partnerin oder Partner manchmal oder häufiger einsam (54% gegenüber 26%). Einsamkeit ist der subjektive Ausdruck eines Mangels an sozialen Ressourcen oder eines Bedürfnisses nach zusätzlichen sozialen Kontakten. Sie entsteht beispielsweise, wenn die gewünschten Beziehungen nicht der Realität entsprechen.

Geschiedene ohne Partnerin oder Partner haben auch in Bezug auf die sozialen Ressourcen eine weniger günstige Situation als Geschiedene in Paarbeziehungen: Sie erhalten häufiger nur wenig soziale Unterstützung (18% gegenüber 12%) und haben keine Vertrauensperson, mit der sie jederzeit über persönliche Probleme sprechen können (7% gegenüber 4%). Fehlende soziale Unterstützung gilt generell als Risikofaktor für die Gesundheit. Umgekehrt können soziale Unterstützung und soziale Integration das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs und Infektionskrankheiten senken. Die Literatur legt nahe, dass die soziale Unterstützung nicht nur direkte Auswirkungen auf das Wohlbefinden hat, sondern für Personen, die mit Problemen konfrontiert sind, auch eine Art «Stossdämpfer» ist.

Wie bei den sechs oben behandelten Indikatoren der körperlichen und psychischen Gesundheit weisen die Geschiedenen in Paarhaushalten auch bei diesen drei psychosozialen Ressourcen die gleichen Werte auf wie die Verheirateten (vgl. Grafik G10). Dieser Unterschied zwischen Geschiedenen ohne Partnerin oder Partner und Verheirateten oder Geschiedenen mit Partnerin oder Partner zeigt, dass einer Paarbeziehung Bedeutung zukommt, wenn es darum geht, über bessere psychosoziale Ressourcen zu verfügen.

Bei der tiefen Kontrollüberzeugung, die sich durch das Gefühl äussern kann, das Leben nicht selber bestimmen zu können, lässt sich hingegen nur zwischen Geschiedenen und Verheirateten ein Unterschied beobachten (25% gegenüber 20%). Die Kontrollüberzeugung ist eine wichtige Ressource, um Alltagsprobleme und Krisen bewältigen zu können. Menschen, die sich den Ereignissen hilflos ausgeliefert fühlen, neigen eher zu depressiven Verstimmungen.

Verhaltensweisen

Geschiedene ohne Partnerin oder Partner nehmen häufiger Medikamente ein als Geschiedene mit Partnerin oder Partner (61% gegenüber 53%). Auch hier kommt dem Zusammenleben als Paar eine wichtige Rolle zu, da sich der Medikamentenkonsum bei Personen in Paarhaushalten, unabhängig davon, ob sie verheiratet oder geschieden sind, etwa auf gleichem Niveau bewegt, während er bei den Geschiedenen ohne Partnerin oder Partner deutlich höher ist (vgl. Grafik G11).

Auf einige andere Verhaltensweisen wie den Konsum von Früchten oder Gemüse, die körperliche Aktivität und den aktuellen Tabakkonsum scheint der Beziehungsstatus der Geschiedenen keinen Einfluss zu haben, da sich Geschiedene mit und ohne Partnerin oder Partner nicht unterscheiden, die Verheirateten hingegen schon. Im Vergleich zu den Verheirateten ist der Anteil der Geschiedenen höher, die an weniger als 5 Tagen pro Woche Früchte und Gemüse essen (12% gegenüber 7%), während der Woche nicht körperlich aktiv sind (13% gegenüber 7%) und rauchen (31% gegenüber 22%).

Besonders gross ist der Unterschied zwischen den Geschiedenen und Verheirateten beim Konsum von Früchten und Gemüse an weniger als 5 Tagen pro Woche und beim aktuellen Tabakkonsum. Dieser Unterschied ist auch grösser als bei anderen erwähnten Aspekten der körperlichen Gesundheit (dauerhaftes Gesundheitsproblem, starke körperliche Beschwerden, chronische Krankheit) und bei der Kontrollüberzeugung als verfügbare psychosoziale Ressource. Dies zeigt klar, dass geschiedene Personen häufiger gesundheitsschädliche Verhaltensweisen wie geringer Konsum von Früchten und Gemüse oder höherer Tabakkonsum haben. So raucht jede vierte geschiedene Person mit oder ohne Partnerin oder Partner täglich, im Vergleich zu jeder siebten Person bei den Verheirateten.

Schlussfolgerung

Bis auf einige Ausnahmen zeigen die präsentierten Ergebnisse, dass geschiedene Personen, die ohne Partnerin oder Partner leben, im Vergleich zu jenen in Paarhaushalten über eine schlechtere Gesundheit verfügen, was den gesundheitlichen Nutzen des gemeinsamen Lebens bestätigt. Dies gilt umso mehr, als dass sich die Geschiedenen in Paarhaushalten bei den meisten der hier erwähnten Gesundheitsaspekte nicht wirklich von den Verheirateten unterscheiden. Gemäss der Literatur sind die gesundheitlichen Vorteile des Zusammenlebens als Paar auf die besseren Lebensbedingungen und das grössere soziale Netz zurückzuführen. Damit steigt auch die psychosoziale Unterstützung, die sich die Partner gegenseitig zukommen lassen, was gesundheitsförderrnde Verhaltensweisen tendenziell begünstigt.

Diese Ergebnisse zeigen, dass die Analyse von Scheidung und Gesundheit nicht nur anhand des Zivilstands erfolgen kann, sondern zumindest auch der Beziehungsstatus berücksichtigt werden muss. Es sind jedoch weitere Analysen erforderlich, um den Zusammenhang zwischen Scheidung und Gesundheit detaillierter aufzuzeigen und um die mögliche Verknüpfung dieses Zusammenhangs mit anderen Elementen, wie der sozialen Stellung, beispielsweise nach Geschlecht, der Situation in der Arbeitswelt oder der beruflichen Laufbahn, besser zu verstehen.

Renaud Lieberherr, BFS

Datenquelle

Der Artikel stützt sich auf die Daten der Schweizerischen Gesundheitsbefragung (SGB) 2017. Die SGB wird seit 1992 alle fünf Jahre durchgeführt. Die Befragung von 2017, die sechste dieser Art, fand im Rahmen des Erhebungsprogramms der schweizerischen Volkszählung statt. Sie liefert wichtige Informationen zum Gesundheitszustand der Bevölkerung, zum Gesundheitsverhalten sowie zur Inanspruchnahme der Gesundheitsdienste. Insgesamt beteiligten sich 22 134 in einem Privathaushalt wohnhafte Personen ab 15 Jahren an der Befragung. Es handelt sich dabei um ein telefonisches Interview, gefolgt von einem schriftlichen Fragebogen auf Papier oder online.

Die Analysen betreffen hier erwachsene Personen ab 25 Jahren. Die einzigen Informationen, die in der Schweizerischen Gesundheitsbefragung zur Scheidung existieren, sind der Zivilstand der Personen und die Haushaltsstruktur, einschliesslich der verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen den Haushaltsmitgliedern. Dank diesen beiden Elementen konnte neben dem Zivilstand auch die Dimension der Paarbeziehung berücksichtigt werden und so zwischen den Geschiedenen, die mit einer Partnerin oder einem Partner leben, den Geschiedenen, die ohne Partnerin oder Partner leben, und den Verheirateten, die mit der Partnerin oder dem Partner leben, unterschieden werden (die wenigen Fälle der Verheirateten, die ohne Partner/in leben, wurden ausgeschlossen). Alle Personen leben im Übrigen mit oder ohne Kinder. Unter einer zweiten Variable wurden anschliessend die Geschiedenen mit und ohne Partnerin oder Partner zusammengefasst und den Verheirateten gegenübergestellt. Aus Gründen der Einfachheit wird die erste Kategorisierung «Zivilstand und Beziehungsstatus» und die zweite «Zivilstand» genannt.

Die Auswirkungen dieser beiden Variablen auf die Gesundheit wurden anhand von statistischen Analysen (logistischen Regressionen) unter Berücksichtigung von zwei erklärenden Variablen für den Gesundheitszustand überprüft: dem Geschlecht und dem Alter (25–44 Jahre, 45–64 Jahre und 65 + Jahre).

Elterliche Sorge und Obhut der Kinder
bei getrennten oder geschiedenen Eltern

Viele Paare, die sich trennen oder scheiden lassen, haben gemeinsame Kinder. Wenn die Kinder noch minderjährig sind, stellt sich die Frage der Zuweisung der elterlichen Sorge und des Wohnorts der Kinder. Ist die gemeinsame elterliche Sorge häufig? Bei wem wohnen die Kinder nach einer Trennung oder Scheidung? Hier einige Informationen aus der Erhebung zu Familien und Generationen 2018.

Mehr als jede zehnte Person (13%) mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren ist nicht mehr mit dem anderen Elternteil zusammen. Bei einer Trennung oder einer Scheidung wird die elterliche Sorge meistens beiden Elternteilen übertragen. 61% der getrennten oder geschiedenen Eltern haben die gemeinsame elterliche Sorge. Wenn die elterliche Sorge nur einem Elternteil übertragen wurde, war das in neun von zehn Fällen die Mutter. Je jünger die Kinder zum Zeitpunkt der Trennung oder Scheidung sind, umso häufiger wird die elterliche Sorge nur einem Elternteil übertragen. Mit steigendem Alter der Kinder wird die gemeinsame elterliche Sorge häufiger (vgl. Grafik G12) In den Fällen, in denen das Alter des Kindes zum Zeitpunkt der Trennung oder der Scheidung aufgrund des fehlenden Trennungsdatums nicht berechnet werden konnte, beträgt der Anteil der gemeinsamen elterlichen Sorge 46%. .

Am 1. Juli 2014 ist eine Gesetzesänderung in Kraftgetreten, und die gemeinsame elterliche Sorge ist seither bei einer Scheidung der Eltern die Regel. Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, entsteht die gemeinsame elterliche Sorge nicht automatisch, kann aber von den Eltern mit einer gemeinsamen Erklärung verlangt werden. Der Anteil der getrennten Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge ausüben, hat im Vergleich zur früheren Situation nur leicht zugenommen (vgl. Grafik G13).

Die Mehrheit der Kinder von getrenntlebenden oder
geschiedenen Eltern wohnt hauptsächlich bei der Mutter

Nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern leben die Kinder mehrheitlich bei den Müttern. Es gibt fast sechsmal so viele Einelternhaushalte mit Müttern als mit Vätern.

Anderseits sind bei den Personen, die Kinder unter 18 Jahren haben, die mehrheitlich beim anderen Elternteil leben Die Kinder leben weniger als 4 Tage pro Woche im Haushalt oder gar nicht. , knapp 90% Väter und nur rund 10% Mütter (vgl. Grafik G14).

Ältere Kinder leben etwas häufiger beim Vater als jüngere. Ist das jüngste Kind zwischen 13 und 17 Jahre alt, sind 85% der Personen mit Kindern, die mehrheitlich beim anderen Elternteil leben, Väter und 15% Mütter.

Bei knapp sechs von zehn getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern (57%) wird mindestens ein Kind auch vom Elternteil betreut, bei dem es nicht mehrheitlich lebt oder es wohnt sogar je zur Hälfte der Zeit bei der Mutter und beim Vater.

Kinder, die mindestens 4 Tage pro Woche beim Vater leben, werden tendenziell etwas häufiger auch von der Mutter betreut (61%) als Kinder, die mindestens 4 Tage pro Woche bei der Mutter leben, vom Vater. Der Anteil der getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern, bei denen die Kinder auch vom Vater betreut werden, beträgt 57%. Das Alter der Kinder hat ebenfalls einen Einfluss. Wenn das jüngste Kind unter 13 Jahre alt ist, werden bei 62% der Eltern die Kinder auch vom anderen Elternteil betreut; wenn es 13- bis 17-jährig ist, sind es nur 51% (vgl. Grafik G15).

Auch wenn die Kinder nur von einem Elternteil betreut werden, haben sie in der Regel trotzdem Kontakt zum anderen Elternteil. Knapp ein Zehntel der Väter und Mütter, mit Kindern unter 18 Jahren, die hauptsächlich beim anderen Elternteil leben, haben mit den Kindern keinen Kontakt in Form von Besuchen oder per Telefon oder Skype u. ä.

Rund ein Sechstel der getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern teilen sich die Betreuung der Kinder mehr oder weniger hälftig auf, und die Kinder leben etwa gleich viele Tage bei der Mutter und beim Vater Falls getrenntlebende oder geschiedene Eltern mehrere Kinder haben und nicht alle Kinder gleich viele Tage beim anderen Elternteil verbringen, handelt es sich um das Kind, das die meisten Tage beim anderen Elternteil verbringt. Die Fälle, bei denen nicht alle Kinder gleich viele Tage beim anderen Elternteil verbringen, machen einen relativ geringen Anteil aus. .

Bei je gut zwei Fünfteln verbringen die Kinder zwischen 1 und 4 Tage pro Monat beim anderen Elternteil (42%) bzw. zwischen 5 und 12 Tagen (42%). Im Durchschnitt sind die Kinder 5,9 Tage pro Monat beim anderen Elternteil. Dabei gibt keine grossen Unterschiede zwischen Müttern und Vätern.

Jüngere Kinder verbringen durchschnittlich etwas mehr Zeit beim anderen Elternteil als ältere. Ist das jüngste Kind unter 13 Jahre alt, sind die Kinder durchschnittlich 6,3 Tage pro Monat beim anderen Elternteil, ist es zwischen 13 und 17 Jahre alt, sind es 5,3 Tage (vgl. Grafik G16).

Schlussfolgerung

Die Mehrheit der getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern hat das gemeinsame Sorgerecht. Falls das Sorgerecht einem Elternteil allein zusteht, ist es fast immer die Mutter.

Die Kinder leben deutlich häufiger bei der Mutter als beim Vater. Rund ein Sechstel der getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern teilen sich die Betreuung der Kinder mehr oder weniger hälftig auf. Knapp 10% der Mütter und Väter mit Kindern unter 18 Jahren, die nicht in ihrem Haushalt leben, haben keinen Kontakt zu den Kindern.

Andrea Mosimann und Sylvan Berrut, BFS

Erhebung zu Familien und Generationen 2018

Die Erhebung zu Familien und Generationen wird bei der ständigen Wohnbevölkerung in Privathaushalten im Alter von 15–79 Jahren durchgeführt. Es handelt sich um eine Stichprobenerhebung anhand von computergestützten, telefonischen Interviews (CATI) und einem anschliessenden schriftlichen Teil (Online- oder Papierfragebogen). Sie wird seit 2013 in einem Fünfjahresrhythmus durchgeführt. 2018 haben 16 815 Personen an der Erhebung teilgenommen.

Die Zahl der geschiedenen oder getrennten Personen mit minderjährigen Kindern ist in der Stichprobe relativ klein, was die Analysemöglichkeiten einschränkt und die Grösse der Vertrauensintervalle der hier präsentierten Ergebnisse erklärt.

Scheidung und Armut

Wenn sich Paare mit Kindern trennen, wird meistens ein Elternteil zur Zahlung von Alimenten verpflichtet. Nachfolgend wird untersucht, in welchen Punkten sich Haushalte, die Alimente erhalten von Haushalten, die Alimente bezahlen, unterscheiden: Wie sind sie zusammengesetzt? Wie stellen sich ihre finanzielle Situation und ihre Lebensbedingungen dar? Und wie zufrieden sind sie damit?

Mit 3,4% lebt nur ein geringer Anteil der Personen in der Schweiz in Haushalten, die an einen anderen Haushalt Alimente ausrichten. Sie teilen sich zu ähnlich grossen Teilen in alleinlebende Personen unter 65 Jahren, Personen in Paarhaushalten unter 65 Jahren ohne Kinder, Personen in Paarhaushalten mit Kindern unter 25 Jahren sowie alle sonstigen Haushaltstypen auf (vgl. Grafik G17) Als Kinder gelten alle Personen im Alter von 0 bis 24 Jahren, die mit ihrem Vater und/oder ihrer Mutter im Haushalt leben. Die Zuordnung der Kinder zum Haushalt erfolgt gemäss den Angaben der erwachsenen Befragten (unabhängig vom gesetzlichen Sorgerecht). Kinder oder Partner ausserhalb des Haushalts werden bei der Bildung der Haushaltstypen nicht berücksichtigt. . Im Durchschnitt umfassen diese Haushalte 1,9 Personen. Alleinlebende Personen, die Alimente zahlen, sind in der Regel männlich (96%).

Die Haushalte, die Alimente erhalten, umfassen 3,7% der Bevölkerung. Die Mehrheit davon (59%) lebt in Einelternhaushalten mit Kindern unter 25 Jahren. Die Alimente beziehenden Haushalte umfassen im Durchschnitt rund 2,6 Personen. Die Referenzperson der Einelternhaushalte (erwachsene Hauptverdiener) ist in 97,5% der Fälle weiblich. Einelternhaushalte sind aber nicht in allen Fällen unterstützungsberechtigt: Tatsächlich erhält weniger als die Hälfte (44%) der Personen in Einelternhaushalten mit Kindern Alimente.

Die vorliegende Analyse basiert auf der Haushaltsbudgeterhebung (HABE, zusammengelegte Daten für drei Jahre) und der Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen (SILC). Beide Erhebungen erfassen die Einkommensbestandteile der Haushalte sowie die obligatorischen Ausgaben, wozu auch Alimentenzahlungen gehören. Die Informationen zu Erhalt oder Zahlung von Alimenten liegen auf Haushaltsebene vor, d. h. es handelt sich um Auswertungen zu Personen, die in den entsprechenden Haushalten leben. Es kann nicht unterschieden werden, ob es sich um Zahlungen für Kinder oder ehemalige Ehepartner handelt.

Die wenigen Haushalte, die sowohl Empfänger als auch Schuldner sind, werden in den Analysen nicht berücksichtigt.

Einkommen

Die Einkommen der Alimente zahlenden und erhaltenden Haushalte unterscheiden sich sowohl in der Höhe als auch in der Zusammensetzung voneinander. Zur besseren Vergleichbarkeit beschränkt sich die Darstellung auf drei spezifische Haushaltstypen: Einelternhaushalte mit und ohne Bezug von Alimenten sowie Einzelpersonen unter 65 Jahren, die Alimente bezahlen (vgl. Grafik G18). Das Bruttohaushaltseinkommen der Einelternhaushalte, die Alimente erhalten, liegt mit durchschnittlich 7940 Franken tendenziell tiefer als jenes der Einelternhaushalte, die keine Alimente erhalten (8208 Franken) und auch tiefer als jenes der Einzelpersonen unter 65 Jahren, die Alimente bezahlen (8930 Franken). In diesem Betrag sind die zu bezahlenden Alimente noch nicht abgezogen.

Nach Abzug aller obligatorischen Ausgaben, die neben den Alimenten auch Sozialversicherungsbeiträge, Steuern und die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung umfassen, bleiben den zahlenden Einzelpersonen noch rund 4500 Franken pro Monat. Bei den Einelternhaushalten, die Alimente erhalten, sind es rund 6250 Franken, die jedoch für durchschnittlich 2,7 Personen ausreichen müssen. Das verfügbare Äquivalenzeinkommen der Personen in Einelternhaushalten liegt mit rund 3600 Franken tiefer als jenes der Einzelpersonen, die Alimente bezahlen (4500 Franken) Ein Haushalt mit drei Personen benötigt nicht das dreifache Einkommen, um denselben Lebensstandard zu erreichen wie eine Einzelperson. Das verfügbare Äquivalenzeinkommen berücksichtigt die Grösse und Zusammensetzung des Haushaltes, indem die Personen im Haushalt gewichtet werden: Die älteste Person mit 1,0, Personen von 14 Jahren und mehr mit 0,5 und jedes Kind unter 14 Jahren mit 0,3 (neue OECD-Skala). Die äquivalente Haushaltsgrösse entspricht der Summe der Personengewichte. Mit der Gewichtung lassen sich die Einkommen von Personen in unterschiedlich grossen Haushalten besser vergleichen. .

Während das Einkommen der Alimente bezahlenden Einzelpersonen grösstenteils aus Erwerbstätigkeit stammt (92% des Bruttoeinkommens), macht diese Einkommensquelle bei den Einelternhaushalten, die Alimente erhalten, nur 64% des Einkommens aus. Die durchschnittliche Höhe der erhaltenen Alimente beträgt bei den Einelternhaushalten 1841 Franken. Dies entspricht fast einem Viertel ihres Bruttohaushaltseinkommens.

Ausgaben

Die Alimente zahlenden und erhaltenden Haushalte unterscheiden sich nicht nur bezüglich ihrer Einkommen, sondern auch bezüglich ihrer Ausgaben. Die Grafik G19 zeigt, dass die Einelternhaushalte mit Kindern, die Alimente erhalten, fast ein Drittel ihres Bruttoeinkommens für die Ausgabenposten Wohnen, Lebensmittel und Bekleidung aufwenden. Weitere 10% des Budgets werden für Kommunikation und Verkehr ausgegeben und rund 7% für Unterhaltung, Erholung und Kultur. 18% entfallen auf sonstige Konsumausgaben (z. B. für Gesundheit, Wohnungseinrichtung, Gast- und Beherbergungsstätten, alkoholische Getränke und Tabakwaren). 21% des Bruttoeinkommens werden für obligatorische Ausgaben wie Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Krankenkassenprämien (Grundversicherung) ausgegeben. Der Restposten «alle weiteren Ausgaben» umfasst u.a. sonstige Gebühren und Abgaben, übrige Versicherungsprämien, Sparen ( z. B. Säule 3a) sowie Transfers an andere Haushalte (ohne Alimente). Er beläuft sich auf rund 12% des Bruttoeinkommens.

Bei den Einzelpersonen, die Alimente bezahlen, sind die Anteile der Wohn- und Konsumausgaben am Budget geringer: Sie geben rund ein Fünftel ihres Bruttoeinkommens für Wohnen, Essen und Kleider aus und ein weiteres Fünftel für alle übrigen Konsumausgaben. Im Vergleich zu den Einelternhaushalten ist der Anteil der Sozialversicherungsbeiträge, Steuern und Krankenkassenprämien am Budget höher (25%), und ausserdem fallen die Ausgaben für die Alimente mit rund 23% (durchschnittlich 2041 Franken) stark ins Gewicht.

Armut und materielle Entbehrung

Eine Trennung führt in der Regel zu höheren Lebenskosten für alle Beteiligten. Ein Einkommen, das vor der Scheidung für den gemeinsamen Haushalt gereicht hat, kann zu knapp sein, um danach beide Parteien zu finanzieren. Die Höhe der Alimente wird nicht nur aufgrund des Bedarfs der unterstützungsberechtigten Partei festgelegt, sondern auch aufgrund der finanziellen Möglichkeiten der unterstützungspflichtigen Partei. Wenn diese am oder unter dem Existenzminimum lebt, muss sie grundsätzlich keine Alimente bezahlen. Ein allfälliger Fehlbetrag muss dann vom unterstützungsberechtigten Haushalt getragen werden. Wenn sich die Einkommenssituation der unterstützungspflichtigen Partei verändert, werden die Alimente jedoch nicht automatisch angepasst. Es ist somit denkbar, dass Personen aufgrund von Alimentenzahlungen in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Anhand der vorliegenden Auswertungen lässt sich dies jedoch kaum bestätigen (vgl. Grafik G20): Personen, die Alimente bezahlen, sind tendenziell seltener armutsgefährdet als Personen in Haushalten mit Kindern, die Alimente erhalten (13,3% vs. 20,5%) Aufgrund der knappen Fallzahlen in SILC wird ab hier nur noch unterschieden zwischen Haushalten, die Alimente bezahlen (unabhängig von ihrer Haushaltsform) und Haushalten mit Kindern, die Alimente erhalten. . Sie sind zudem tendenziell seltener von materieller Entbehrung betroffen (8,1%) als unterstützte Haushalte mit Kindern (14,1%) und haben gemäss ihrer eigenen Einschätzung seltener Schwierigkeiten, finanziell über die Runden zu kommen (14,2% vs. 25,2%).

Dies spiegelt sich auch in der subjektiven Zufriedenheit der Personen mit der finanziellen Situation des Haushaltes. Bei Personen, die Alimente bezahlen, unterscheidet sich der Anteil sehr zufriedener Personen nicht signifikant von der Gesamtbevölkerung (49,9% vs. 54,8%). Bei Haushalten mit Kindern, die Alimente erhalten, weist dagegen nur jede dritte Person eine hohe Zufriedenheit mit der finanziellen Situation des Haushaltes auf.

Armutsindikatoren

Als armutsgefährdet gelten Personen mit einem Einkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze von 60% des Medians des verfügbaren Äquivalenzeinkommens.

Materielle Entbehrung ist definiert als finanziell bedingter Mangel in mindestens drei von neun europaweit koordinierten Kategorien: in der Lage sein, innerhalb eines Monats unerwartete Ausgaben in der Höhe von 2500 Franken zu tätigen; in der Lage sein, eine Woche Ferien pro Jahr weg von zu Hause zu finanzieren; keine Zahlungsrückstände zu haben; in der Lage sein, jeden zweiten Tag eine fleisch- oder fischhaltige Mahlzeit (oder vegetarische Entsprechung) einzunehmen; in der Lage sein, die Wohnung ausreichend zu heizen; Zugang zu einer Waschmaschine haben; im Besitz eines Farbfernsehers, eines Telefons und eines Autos sein.

Fähigkeit, finanziell über die Runden zu kommen: «Wenn Sie alle Einkommen von Ihrem Haushalt zusammenzählen, wie kommen Sie bis zum Monatsende finanziell über die Runden, d. h. wie gut können Sie die notwendigen Ausgaben zahlen? Ist das… 1 – sehr schwierig, 2 – schwierig, 3 – eher schwierig, 4 – ziemlich einfach, 5 – einfach, 6 – sehr einfach»

Subjektives Wohlbefinden und soziale Beziehungen

Personen in Haushalten, die Alimente bezahlen oder erhalten, sind weniger zufrieden mit ihrem jetzigen Leben als die Gesamtbevölkerung: Während insgesamt rund 37% der Bevölkerung der Schweiz eine sehr hohe Lebenszufriedenheit aufweist, trifft dies nur auf 31% der Personen in Haushalten, die Alimente bezahlen zu. Bei den Personen in Haushalten mit Kindern, die Alimente erhalten, liegt dieser Wert mit 29,3% nochmals leicht tiefer (vgl. Grafik G21). Bei beiden Gruppen ist auch der Anteil Personen, die mit ihren persönlichen Beziehungen sehr zufrieden sind (z. B. zur Familie, Freunden oder Arbeitskollegen) deutlich geringer als in der Gesamtbevölkerung.

Schlussfolgerung

Alimente machen sowohl bei den Geber- als auch den Empfängerhaushalten einen beträchtlichen Anteil des Budgets aus. Dennoch sind Personen in Haushalten, die Alimente bezahlen, tendenziell seltener armutsgefährdet und von materieller Entbehrung betroffen als Personen in Haushalten mit Kindern, die Alimente erhalten. Letztere haben auch öfters Schwierigkeiten über die Runden zu kommen.

Martina Guggisberg, Ueli Oetliker, Stéphane Fleury, BFS

Die Situation der Geschiedenen
auf dem Arbeitsmarkt

Eine Scheidung oder eine aufgelöste Partnerschaft kann je nach persönlicher und finanzieller Situation zu einem unterschiedlichen Erwerbsverhalten, einer Anpassung des Beschäftigungsgrads oder zu veränderten Arbeitsbedingungen führen. Die vorliegende Analyse befasst sich mit der Arbeitsmarktsituation der geschiedenen Personen im Vergleich zu den verheirateten Personen, unabhängig davon, wann die Scheidung stattgefunden hat. Dabei zeigt sich, dass zwischen verheirateten und geschiedenen Frauen bedeutende Unterschiede bestehen. Die Ergebnisse basieren auf der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE).

Erwerbsbeteiligung und Erwerbslosigkeit gemäss ILO

25- bis 64-jährige geschiedene Frauen weisen eine höhere Arbeitsmarktbeteiligung auf als die verheirateten gleichaltrigen Frauen. Im Jahr 2018 waren 80,3% der geschiedenen Frauen erwerbstätig, verglichen mit 73,9% der verheirateten Frauen. Der Begriff «verheiratet» bezieht sich auf die Zivilstände «verheiratet» und «in eingetragener Partnerschaft»; «geschieden» steht für die Zivilstände «geschieden» sowie «aufgelöste Partnerschaft». In dieser Analyse werden lediglich diese zwei Zivilstände kommentiert. Die vorliegende Analyse basiert auf den 25- bis 64-jährigen Personen. Die stärkste Differenz ist für jene Frauen zu beobachten, die mit Partner und Kind(ern) unter 25 Jahren zusammenleben (verheiratet: 80,0%; geschieden: 92,7%), gefolgt von jenen, die mit Partner, aber ohne Kinder unter 25 Jahren zusammenleben (verheiratet: 74,8%; geschieden: 84,1%) und von den Alleinlebenden (verheiratet: 75,3%; geschieden: 78,0%; vgl. Grafik G22). Bei den Männern hängt dies von der Familiensituation ab: alleinlebende Verheiratete sind häufiger erwerbstätig als alleinlebende Geschiedene (93,0% gegenüber 85,1%). Das Gegenteil gilt für Männer mit Partnerin, aber ohne Kinder (Geschiedene: 92,0%; Verheiratete: 87,9%).

Nebst einer höheren Erwerbsbeteiligung sind geschiedene Frauen von einer höheren Erwerbslosigkeit betroffen als Verheiratete. Über den Zeitraum 2016 bis 2018 betrachtet belief sich die Erwerbslosenquote gemäss ILO der geschiedenen Frauen auf 5,5% verglichen mit 4,9% bei den verheirateten Frauen. Bei den Männern beliefen sich die entsprechenden Quoten auf 5,6% bzw. 3,6%.

Beschäftigungsgrad

Die Tatsache, geschieden zu sein, wirkt sich nach Geschlecht unterschiedlich auf den durchschnittlichen Beschäftigungsgrad aus Durchschnittlicher Beschäftigungsgrad aller Erwerbstätigen (Vollzeit- und Teilzeiterwerbstätige) . Verglichen mit den verheirateten Frauen arbeiten geschiedene Frauen zu einem höheren Beschäftigungsgrad (77% gegenüber 60%), was auf eine verstärkte Vollzeiterwerbstätigkeit der Geschiedenen zurückzuführen ist: Im Jahr 2018 waren 24,8% der verheirateten und 45,7% der geschiedenen Frauen vollzeiterwerbstätig (vgl. Grafik G23a).

Bei geschiedenen Männern liegt der durchschnittliche Beschäftigungsgrad etwas tiefer als bei Verheirateten (92% gegenüber 95%). Geschiedene Männer arbeiten somit öfter Teilzeit als Verheiratete (16,4% gegenüber 12,1%).

Nach Familiensituation betrachtet sind die wichtigsten Unterschiede bezüglich Teilzeitanteil vor allem bei jenen Frauen auszumachen, die mit Partner und Kind(ern) unter 25 Jahren zusammenleben: Während über den Zeitraum von 2016 bis 2018 80,9% der Verheirateten Teilzeit arbeiteten, waren es lediglich 67,9% der Geschiedenen (vgl. Grafik G23b).

Nicht alle teilzeiterwerbstätigen Personen arbeiten zu einem ihren Wünschen entsprechenden Beschäftigungsgrad. Als Unterbeschäftigte gelten Teilzeiterwerbstätige, die mehr arbeiten möchten und innerhalb von drei Monaten für eine Arbeit mit erhöhtem Pensum verfügbar wären. Geschiedene Frauen sind seltener unterbeschäftigt als verheiratete Frauen: ihre Unterbeschäftigungsquote Unterbeschäftigungsquote: Unterbeschäftigte geteilt durch die Erwerbspersonen beträgt 12,3% gegenüber 14,1% bei den Verheirateten. Bei den Männern ist das Gegenteil zu beobachten (Verheiratete: 2,6%; Geschiedene: 4,0%).

Atypische Arbeitszeiten

Unabhängig des Geschlechts sind die atypischen Arbeitszeiten (Abend-, Nacht- und Wochenendarbeit) bei Geschiedenen stärker verbreitet als bei Verheirateten (Ausnahme: Abendarbeit bei Männern). Am häufigsten wurde 2018 die Samstagsarbeit ausgeführt, und dies von 25,6% der geschiedenen Frauen und 18,5% der geschiedenen Männer (verheiratete Frauen: 21,0%; verheiratete Männer: 17,2%).

Bezüglich Abendarbeit sind die Differenzen zwischen Verheirateten und Geschiedenen weniger ausgeprägt. 19,3% der geschiedenen Frauen und 16,2% der geschiedenen Männer arbeiten regelmässig abends, verglichen mit 17,7% der verheirateten Frauen und 16,5% der verheirateten Männer.

Rund einer von zehn Männern leistet regelmässig Sonntagsarbeit, unabhängig des Zivilstands. Die Sonntagsarbeit ist bei Frauen etwas stärker verbreitet, insbesondere bei Geschiedenen (12,1%; Verheiratete: 10,6%).

Die Nachtarbeit schliesslich wird häufiger von geschiedenen Männern als von geschiedenen Frauen ausgeführt (6,8% gegenüber 4,4%). Bei den Verheirateten belaufen sich die entsprechenden Anteile auf 6,2% bei den Männern bzw. 3,6% bei den Frauen.

Flexible Arbeitszeiten

Parallel zu häufigeren atypischen Arbeitszeiten profitieren Geschiedene etwas weniger oft von flexiblen Arbeitszeiten als Verheiratete. 49,3% der geschiedenen und 52,1% der verheirateten Männer verfügen über flexible Arbeitszeiten. Von den Frauen haben 36,9% der Geschiedenen und 38,9% der Verheirateten flexible Arbeitszeiten.

Heimarbeit

Heimarbeit kann zu einer verbesserten Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie, zu mehr Flexibilität und zu verkürzten Pendeldauern führen. Von dieser Arbeitsform wird von geschiedenen Frauen aber deutlich seltener Gebrauch gemacht als von Verheirateten. Insgesamt arbeiten 28,8% der verheirateten und 24,4% der geschiedenen Frauen zuhause, unabhängig der Häufigkeit der Heimarbeit. Geschiedene Männer leisten tendenziell häufiger regelmässige Heimarbeit als Verheiratete (mehr als 50% der Arbeitszeit oder weniger als 50% der Arbeitszeit, dafür auf regelmässiger Basis). Im Gegensatz ist die gelegentliche Heimarbeit bei Geschiedenen schwächer verbreitet als bei Verheirateten (15,5% verglichen mit 17,2%; vgl. Grafik G24).

Schlussfolgerung

Bei geschiedenen Männern lässt sich eine geringere, bei geschiedenen Frauen eine verstärkte Arbeitsmarktbeteiligung beobachten, bei beiden Geschlechtern aber auch eine höhere Erwerbslosenquote gemäss ILO. Geschiedene Frauen weisen einen höheren Beschäftigungsgrad aus als Verheiratete, während bei Männern eher das Gegenteil zu beobachten ist. Weiter arbeiten Geschiedene öfter zu atypischen Arbeitszeiten und profitieren weniger oft von flexiblen Arbeitszeiten. Die Analyse sollte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Untersuchungsgruppe «geschieden/in aufgelöster Partnerschaft» bezüglich Arbeitsmarktsituation sehr heterogen ist. Je nach Dauer seit der Scheidung, detaillierter Haushaltszusammensetzung oder Alter des jüngsten Kindes kann die Situation stark variieren.

Silvia Perrenoud, BFS

Weiterführende Informationen

Im September 2019 publizierte comparis.ch die Ergebnisse einer Erhebung über die Gebühren für die Scheidung auf gemeinsames Begehren von kinderlosen Ehepaaren in den 26 Kantonshauptorten bei einem Einkommen von 11 253 Franken. Dieser Betrag entspricht dem von Bundesamt für Statistik errechneten durchschnittlichen Einkommen von kinderlosen Paaren bis 35 Jahre.

Seit Januar 2020 führt der Bezirk Monthey (VS) eine Pilotstudie durch und wendet ein multidisziplinäres Vorgehen gemäss dem Cochemer Modell an, mit dem die Kinder bei konflikthaften Scheidungen besser geschützt werden sollen. In solchen Fällen besteht das Ziel darin, die Familien über den Weg einer eng begleiteten Mediation rasch zu unterstützen.

Das Bundesgericht hat entschieden, dass hauptbetreuende Alleinerziehende neu zu 50 Prozent erwerbstätig sein müssen, sobald das jüngste Kind die obligatorische Schule beginnt. Bis anhin mussten hauptbetreuende Alleinerziehende erst wieder arbeiten gehen, wenn das jüngste Kind 10 Jahre alt war. Die neue Regel soll die Alimentenlast des erwerbstätigen Elternteils, der die Kinder nicht betreut, verringern. Die Gerichte müssen aber im Einzelfall abklären, ob ein familienergänzendes Betreuungsangebot vorhanden ist, und sie müssen die Erwerbsmöglichkeiten des betreuenden Elternteils berücksichtigen.

Auch nach einer Scheidung sollen beide Partner wirtschaftlich unabhängig sein – so möchte es der Gesetzgeber . Um dies zu gewährleisten, gibt es das sogenannte Pensionskassen-Splitting. Das während der Ehe angesparte Vermögen der zweiten Säule wird zwischen den beiden Ex-Ehepartnern hälftig geteilt.