6.1 Kosten des Gesundheitswesen
Die Kosten für die vom Gesundheitswesen erbrachten Leistungen betrugen 2017 82,5 Milliarden Franken, was 12,3% des Bruttoinlandprodukts entsprach. Seit 1995 sind sie im Durchschnitt um 3,7% pro Jahr gewachsen, wobei die Wachstumsrate zwischen 1,4% (2006) und 6,4% (2001) schwankte. Bei allen Leistungsarten war ein nahezu ununterbrochenes Wachstum beobachtbar, und die prozentuale Aufteilung zwischen den einzelnen Leistungsarten hat sich seit 2010 kaum verändert.
Gesundheitskosten pro Kopf
2017 entfielen auf jede in der Schweiz wohnhafte Person Gesundheitskosten von monatlich 814 Franken (G6.1). Die vier Leistungsarten ambulante Kurativbehandlung (216 Franken), Langzeitpflege (157 Franken), stationäre Kurativbehandlung (155 Franken) und Gesundheitsgüter (135 Franken) machen dabei über vier Fünftel der Gesamtkosten aus.

Gesundheitskosten nach Alter und Geschlecht
Die Gesundheitskosten steigen mit zunehmendem Alter stark an (G6.2), weshalb die 61-jährigen und älteren Personen etwa gleich hohe Kosten verursachten wie die unter 61-jährigen, obwohl erstere 2017 nur 22,8% der Gesamtbevölkerung ausmachten. Noch ausgeprägter ist dieser Effekt im hohen Alter: Personen ab 76 Jahren verursachen 28,2 % der Gesundheitskosten, während ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung nur 7,8% beträgt. Daraus darf allerdings nicht gefolgert werden, dass das Kostenwachstum vor allem auf die zunehmende Alterung der Bevölkerung zurückzuführen sei. Weitaus der grösste Teil der Gesundheitskosten fällt nämlich unabhängig vom Alter im letzten halben Lebensjahr an. Das heisst, mit höherer Lebenserwartung nehmen auch die Anzahl Jahre in guter Gesundheit (und daher mit vergleichsweise tiefen Gesundheitskosten) zu.

Gesundheitskosten im gesamtwirtschaftlichen Kontext
Für die gesamtwirtschaftliche Beurteilung der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen ist das Verhältnis der Gesundheitskosten zum Bruttoinlandprodukt (BIP) der bevorzugte Indikator. Bedingt durch niedriges Wirtschaftswachstum während der 90er-Jahre stieg dieser Indikator von 7,8% (1990) auf 10,9% im Jahr 2004. Von 2005 bis 2008 wuchs das Bruttoinlandprodukt wieder stärker als die Gesundheitskosten, weshalb das Verhältnis zum BIP 2007 wieder auf 10,0% sank. In 2009 war ein Rückgang des BIPs um –1,9% zu vermelden, sodass der Indikator auf 10,8% stieg, sich aber bis 2011 stabilisierte. Seitdem wächst das Verhältnis zum BIP jährlich im Durchschnitt um etwa 0,2 Prozentpunkte.
In der Rangfolge der OECD-Länder, basierend auf dem Anteil der Gesundheitsausgaben am BIP, steht 2017 die Schweiz an zweiter Stelle (G6.3). Allerdings ist auch die Lebenserwartung in der Schweiz mit 83,6 Jahren die zweithöchste (nach Japan mit 84,2 Jahren). Die OECD bescheinigt denn auch der Schweiz ein für jeden zugängliches, qualitativ hochwertiges und leistungsstarkes Gesundheitssystem. Andererseits verweist sie auch auf andere OECD-Länder, die mit einem geringeren Ressourceneinsatz gleichwertige Leistungen im Gesundheitswesen erbringen.

6.2 Finanzierung des Gesundheitswesens
Die Institutionen des Gesundheitswesens erhalten die Mittel für die Erbringung ihrer Leistungen von unterschiedlichster Seite, insbesondere von den Kantonen und Gemeinden, Sozial- und Privatversicherungen sowie den Privathaushalten. Die Versicherungsgesellschaften refinanzieren sich aber ihrerseits bei den Privathaushalten (mittels Versicherungsprämien, Franchisen und Selbstbehalten), bei den Unternehmen oder durch staatliche Prämienbeiträge. Daher spielt es eine Rolle, an welcher Stelle die Analyse solcher verketteter Zahlungsflüsse ansetzt.
Finanzierung durch Finanzierungsregimes
Bei der Analyse der Finanzierungsregimes wurden die vorläufigen Kostenträger betrachtet, welche den Leistungserbringern ihre Leistungen bezahlen. Den grössten Anteil von 35,8% bezahlten 2017 die obligatorische Krankenversicherung, während andere Sozialversicherungen wie die Unfallversicherung, die AHV und IV sowie die Militärversicherung mit zusammen 6,1% weit weniger ins Gewicht fallen (G6.4). Zweitwichtigstes Finanzierungsregime waren mit einem Anteil von 28,6% die Privathaushalte, dies in Form von Selbstzahlungen für Leistungen, darunter fallen auch Kostenbeteiligungen.

Je nach Leistungskategorie können sich die Finanzierungsanteile jedoch stark unterscheiden (G6.5): Der Anteil der Finanzierung durch die Privathaushalte ist bei der Zahnbehandlung am grössten. Während die stationäre Versorgung weitgehend durch den Staat und die obligatorische Krankenversicherung abgedeckt wird, muss die ambulante Versorgung (durch Krankenhäuser, Ärzte oder andere Dienstleister) mit Ausnahme der Spitex ohne staatliche Beihilfen auskommen. Sie erhält dafür bedeutende Mittel von anderen Sozialversicherungen sowie von den Privatversicherungen (auf der Grundlage des Versicherungsvertragsgesetzes VVG).

Finanzierung nach Quellen
Bei der Analyse der Finanzierung nach Quellen wird untersucht, welchen Anteil an den Lasten des Gesundheitswesens die drei Sektoren im Wirtschaftskreislauf einer Volkswirtschaft, also Staat, Unternehmen und Privathaushalte, letztendlich tragen. Dabei werden die Prämien für die (obligatorische und privaten) Krankenversicherungen den einzelnen Haushalten zugerechnet, während Transferleistungen wie die Prämienverbilligung, die Sozialhilfe sowie die Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung der AHV und IV beim Staat (Bund, Kantone) verbucht werden.
Bei dieser Betrachtungsweise finanzierten 2017 die Haushalte 64,9% und die öffentliche Hand 29,2% der Gesundheitskosten (G6.6). Die Unternehmen kommen für Beiträge an die Unfallversicherung und an die Finanzierung der AHV/IV auf (Unternehmen führen Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- sowie Selbständigerwerbendenanteile an die Sozialversicherungen ab), was zu einem Finanzierungsanteil von 5,9% führte. Anteilsmässig haben sich die Lasten in der Periode 2012 bis 2017 nur wenig verändert: Der Finanzierungsanteil der Haushalte wuchs um zwei Prozentpunkte, während der Staat rund eindreiviertel und die Unternehmen einviertel Prozentpunkt weniger bezahlten.
