
Migrationsgrund und Ausgangslage bei der Ankunft: Unterschiede nach Ländergruppen
Aus welchen Gründen migrieren Menschen in die Schweiz? Welche Pläne haben sie für die Zukunft? Welche Ausgangslage hatten sie bei ihrer Ankunft in der Schweiz? Gibt es Unterschiede je nach Herkunftsland der Migrantinnen und Migranten?
Eine Migration kann vielfältige Gründe haben. Sie kann unter anderem politisch, wirtschaftlich, sozial oder klimatisch motiviert sein. Die Gründe sind oft auch miteinander verflochten. Um die Ursachen internationaler Wanderungsbewegungen angehen zu können, ist es wichtig, die Migrationsgründe besser zu verstehen. Die Zukunftspläne der Migrantinnen und Migranten haben Auswirkungen auf die Aufnahmegesellschaft. Wie lange wollen die eingewanderten Personen in der Schweiz bleiben? Möchten sie in ihr Herkunftsland zurückkehren oder planen sie, in ein anderes Land zu migrieren? Was sind die Hauptgründe dafür, dass sie die Schweiz verlassen möchten?
Seit 1998 gibt es im Rahmen der Schweizerischen Arbeits-kräfteerhebung (SAKE) punktuell Module zum Thema «Migration», die sich mit der Situation der Migrantinnen und Migranten sowie von deren Nachkommen befassen. Die letzten Daten wurden 2014 und 2017 erhoben. Ein weiteres Modul zum Thema «Migration» ist für 2021 geplant.
Nach ihrer Ankunft in der Schweiz stellt sich für Migrantinnen und Migranten die Frage nach der sozialen und beruflichen Eingliederung. Nicht alle haben die gleiche Ausgangslage, beispielsweise hinsichtlich der Anerkennung ihres Abschlusses oder der Sprachkenntnisse. Sie sehen sich beim Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt mit verschiedenen Hindernissen konfrontiert. Anhand der Ergebnisse des Moduls «Migration» der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) von 2017 bzw. 2014 Wenn die Variablen 2017 nicht erhoben wurden, werden die Daten von 2014 präsentiert. (vgl. Kasten) werden in dieser Publikation verschiedene Aspekte der Migrationsbewegungen bzw. der am Migrationsprozess beteiligten Akteure untersucht. Im Zentrum stehen die Gründe und Herausforderungen der Migration sowie die Ausgangslage der Migrantinnen und Migranten bei ihrer Ankunft in der Schweiz. Zunächst werden die Hauptgründe für die letzte Migration sowie die Zukunftspläne der eingewanderten Personen beleuchtet. Die Ausgangslage bei der Ankunft wird unter drei Gesichtspunkten analysiert: Ausbildung und Gleichwertigkeitsbescheinigungen, Arbeitsmarkt und Sprachkenntnisse.
Die Migrationsgründe und die Ausgangslage bei der Ankunft werden mit Fokus auf die Unterschiede zwischen den Herkunftsländern, eingeteilt in politische und geografische Einheiten, betrachtet.
Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit
Gemäss Definition umfasst die ständige ausländische Wohnbevölkerung alle in der Schweiz lebenden Personen ohne Schweizer Pass. Dazu gehören alle ausländischen Staatsangehörigen mit einer Anwesenheitsbewilligung für mindestens zwölf Monate oder für eine Gesamtaufenthaltsdauer von zwölf Monaten (Ausweise B/C/L/F oder N oder EDA-Ausweis, d. h. internationale Funktionäre, Diplomat/innen und deren Familienangehörige). Das Konzept der ständigen Wohnbevölkerung wird in der Statistik der Bevölkerung und Haushalte (STATPOP) verwendet. In der SAKE werden hingegen die internationalen Beamtinnen und Beamten, das diplomatische Personal sowie die Personen im Asylprozess nicht berücksichtigt.
Ende 2017 lebten in der Schweiz 1,6 Millionen Personen ab 15 Jahren mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die im Ausland geboren wurden. Sie entsprechen in den vorliegenden Analysen der Referenzbevölkerung und machen 22% der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren aus. Dieser Anteil ist auf mehrere Einwanderungswellen, eine restriktive Einbürgerungspolitik sowie hohe Geburtenzahlen und eine tiefe Sterberate bei der ausländischen Bevölkerung zurückzuführen. Die tiefe Sterberate lässt sich hauptsächlich durch Einbürgerungen und die Rückkehr ins Herkunftsland erklären.
Die meisten im Ausland geborenen Personen ab 15 Jahren mit ausländischer Staatsbürgerschaft und ständigem Wohnsitz in der Schweiz stammen aus Europa. 2017 machten die 1 070 000 Staatsbürgerinnen und Staatsbürger der EU28/EFTA-Länder mit 66% aller im Ausland geborenen Personen ab 15 Jahren ohne Schweizer Pass die grösste ausländische Gemeinschaft aus. Der Rest setzte sich aus 544 200 Personen aus folgenden Ländern zusammen:
– andere europäische Staaten ausserhalb der EU28/EFTA: 236 200 Personen (16%)
– andere (nichteuropäische) Staaten: 279 500 Personen (17%)
– keinem Land zuzuordnen: 1500 Personen (0,1%)
Gründe und Herausforderungen der Migration
Im Folgenden wird aufgezeigt, aus welchen Hauptgründen Menschen in die Schweiz migrieren. Dabei wird auch untersucht, ob sich diese Gründe je nach Herkunftsland der eingewanderten Personen unterscheiden. Darüber hinaus werden die Zukunftspläne der Migrantinnen und Migranten beleuchtet. Wie lange möchten sie in der Schweiz bleiben? Aus welchen Gründen haben sie vor, die Schweiz zu verlassen? Möchten sie in ihr Herkunftsland zurückkehren oder in ein anderes Land migrieren? All diese Ergebnisse werden nach Staatsangehörigkeit aufgeschlüsselt.
Hauptgrund für die Migration
2017 gaben 43% der im Ausland geborenen ständigen Wohnbevölkerung zwischen 15 und 74 Jahren an, dass sie aus familiären Gründen in die Schweiz eingewandert sind. Das heisst, sie sind gekommen, um eine Familie zu gründen, um ihre Familie zu begleiten oder um zu ihrer bereits in der Schweiz lebenden Familie zu ziehen. 32% nannten berufliche Gründe. Asyl (6%) und Ausbildung (5%) wurden als dritt- bzw. vierthäufigster Grund angegeben. Zwischen den beiden letztgenannten Gründen gibt es keine statistisch signifikanten Unterschiede. 12% erwähnten andere Gründe wie die Qualität des Gesundheitssystems, Steuern oder das soziale Netzwerk (ohne Verwandte).

Die zwei am häufigsten angegebenen Einwanderungsgründe sind je nach Staatsangehörigkeit unterschiedlich Untersucht wurde die Bevölkerung mit ausländischer und mit Schweizer Staatsangehörigkeit. In dieser Publikation werden die Ergebnisse zu den Personen mit Schweizer Pass jedoch nicht präsentiert, da sie schwer zu interpretieren sind. Einzige Ausnahme bilden die Zahlen zur Anwesenheitsdauer in der Schweiz und zum Ausbildungsort. Die im Ausland geborenen Schweizerinnen und Schweizer wurden in den meisten Fällen eingebürgert, was höchstwahrscheinlich nach der Migration geschehen ist. . Personen aus den EU28/EFTA-Ländern kommen in erster Linie aus beruflichen Gründen in die Schweiz (43%), die anderen Migrantinnen und Migranten eher aus familiären Gründen (rund 55%).
Anwesenheitsdauer
2017 hatten 63% der im Ausland geborenen ständigen Wohnbevölkerung zwischen 15 und 74 Jahren den Wunsch, für immer in der Schweiz zu bleiben. 10% gaben an, mindestens fünf Jahre bleiben zu wollen, und 3% möchten die Schweiz in weniger als fünf Jahren wieder verlassen. Der Unterschied zwischen den letzteren beiden Zahlen ist statistisch jedoch nicht signifikant. 20% haben keine Pläne für die Zukunft.

Obwohl die Mehrheit der untersuchten Bevölkerung vorhat, für immer in der Schweiz zu bleiben, äussern Personen aus europäischen Ländern ausserhalb der EU28/EFTA diesen Wunsch signifikant häufiger als Migrantinnen und Migranten aus anderen Staaten (75% gegenüber je 60% der Personen aus den EU28/EFTA-Ländern und den anderen Staaten ausserhalb Europas). 78% der im Ausland geborenen Personen, die zum Erhebungszeitpunkt den Schweizer Pass hatten, möchten für immer in der Schweiz bleiben. Dieser Anteil unterscheidet sich nicht signifikant von jenem der Staatsangehörigen aus europäischen Staaten ausserhalb der EU28/EFTA.
Rückkehr in das Herkunftsland oder Weiterwanderung
2017 planten 56% der im Ausland geborenen Personen zwischen 15 und 74 Jahren, die die Schweiz verlassen möchten, in ihr Herkunftsland zurückzukehren. Ein Viertel möchte in ein anderes Land migrieren. Von allen anderen liegt keine Antwort vor. Der Anteil Personen, die in ihr Herkunftsland zurückkehren oder in ein anderes Land migrieren möchten, unterscheidet sich nicht signifikant nach Staatsangehörigkeit.
Gründe, die Schweiz zu verlassen
Auf die Frage, aus welchem Grund sie die Schweiz verlassen wollen, gaben die Personen unter anderem Beruf, Familie, Pensionierung, bessere Lebensqualität, Heimweh oder Ausbildung an. Keiner dieser Gründe wird jedoch signifikant häufiger genannt als die anderen.
Ausgangslage bei der Ankunft
Im Folgenden werden die Ausbildung, die Beschäftigung und die Sprachkenntnisse betrachtet. Es geht darum, mehr über die Ausgangslage der Migrantinnen und Migranten bei ihrer Ankunft zu erfahren. Wie hoch ist der Anteil derjenigen, die ihre Ausbildung im Ausland gemacht haben? Haben sie für ihre ausländischen Abschlüsse eine Gleichwertigkeitsbescheinigung beantragt und wurden diese Abschlüsse anerkannt? Wie viele Personen migrieren mit einem bereits unterzeichneten Arbeitsvertrag in die Schweiz? Diese Fragen werden unter Berücksichtigung der Staatsangehörigkeit beantwortet.
Ausbildung und Gleichwertigkeitsbescheinigung
2017 hatten 66% der im Ausland geborenen Bevölkerung zwischen 15 und 74 Jahren eine nachobligatorische Ausbildung im Ausland absolviert. Dieser Anteil ist bei den im Ausland geborenen Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft grösser als bei Schweizerinnen und Schweizern. 58% der Personen aus europäischen Staaten ausserhalb der EU28/EFTA, 71% der Personen aus EU28/EFTA-Ländern und 70% der Staatsangehörigen der Staaten ausserhalb Europas haben im Ausland einen nachobligatorischen Abschluss erworben. Von den im Ausland geborenen Schweizerinnen und Schweizern haben 30% eine nachobligatorische Ausbildung im Ausland absolviert.
Die im Ausland geborenen Personen mit Schweizer Pass haben ihre Ausbildung mit grösserer Wahrscheinlichkeit in der Schweiz absolviert als jene mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Der Grund dafür ist, dass nahezu 100% der im Ausland geborenen Schweizerinnen und Schweizer – meist eingebürgert – seit mehr als acht Jahren in der Schweiz leben. Bei den im Ausland geborenen Ausländerinnen und Ausländern sind es lediglich 60%.

Nur wenige (15%) der im Ausland geborenen und dort ausgebildeten Personen beantragen jedoch eine Gleichwertigkeitsbescheinigung für ihren ausländischen Abschluss. 83% beantragen keine Anerkennung. Diese Anteile variieren statistisch nicht signifikant nach Staatsangehörigkeit. 68% der im Ausland geborenen Personen, die eine Gleichwertigkeitsbescheinigung beantragt haben, geben an, diese auch erhalten zu haben. Obwohl die Unterschiede statistisch nicht signifikant sind, werden die Abschlüsse von Personen aus den EU28/EFTA-Ländern eher anerkannt (75%) als jene der Personen aus anderen europäischen Staaten (55%) oder aus dem Rest der Welt (45%). Von den Personen, die keine Gleichwertigkeitsbescheinigung beantragt haben, erachten dies 71% für die Ausübung ihrer Tätigkeit nicht als notwendig, während 7% das Verfahren als zu kompliziert, zu teuer oder zu zeitaufwendig empfinden. Die restlichen 22% nennen andere Gründe. Der Unterschied zwischen den beiden letztgenannten Werten ist statistisch nicht signifikant.

Staatsangehörige der EU28/EFTA-Länder geben signifikant häufiger an, keinen Antrag gestellt zu haben, weil es für die Ausübung ihrer Tätigkeit nicht notwendig ist (78% gegenüber 45% der Personen aus anderen europäischen Staaten bzw. 58% der Personen aus Staaten ausserhalb Europas).
Beschäftigung
2017 hatten 68% der im Ausland geborenen und aus beruflichen Gründen in die Schweiz eingewanderten ständigen Wohnbevölkerung zwischen 15 und 74 Jahren bereits vor der Migration eine Arbeitsstelle gefunden. 31% hatten vor ihrer Migration keine Stelle in der Schweiz.

Auch nach Staatsangehörigkeit sind Unterschiede festzustellen. 73% der Personen aus den EU28/EFTA-Ländern kommen mit einem Arbeitsvertrag in die Schweiz, gegenüber 42% der übrigen Europäerinnen und Europäer und 60% der Staatsangehörigen von Staaten ausserhalb Europas. Die Unterschiede zwischen den Staatsangehörigen von EU28/EFTA-Ländern und jenen aus dem Rest der Welt sind jedoch statistisch nicht signifikant.
Nahezu 70% der Personen, die vor ihrer Migration noch keine Stelle hatten, fanden innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Ankunft in der Schweiz eine Beschäftigung. Die Dauer der Stellensuche nach der Migration unterscheidet sich nach Staatsangehörigkeit statistisch nicht signifikant.
Sprachkenntnisse
Die Sprachkompetenzen haben einen Einfluss auf die Arbeitsmarktchancen und die gesellschaftliche Integration der Migrantinnen und Migranten. Das Beherrschen einer Landessprache ist eine wesentliche Voraussetzung und zugleich ein Ergebnis der erfolgreichen Integration.
2017 verfügten 60% der ständigen Wohnbevölkerung zwischen 15 und 74 Jahren, die nach dem vierten Lebensjahr in die Schweiz eingewandert sind, bereits vor ihrer Ankunft in der Schweiz über mündliche Kenntnisse einer Landessprache Dabei handelt es sich nicht unbedingt um die Sprache, die im Wohnkanton gesprochen wird. .

Staatsangehörige der europäischen Staaten ausserhalb der EU28/EFTA haben vor ihrer Ankunft in der Schweiz am häufigsten (75%) keine mündlichen Kenntnisse einer Landessprache, gefolgt von den Personen aus den Staaten ausserhalb Europas (57%) und jenen der EU28/EFTA-Staaten (25%).
2014 Diese Variable ist für 2017 nicht verfügbar. hatte nahezu die Hälfte der in die Schweiz eingewanderten ständigen Wohnbevölkerung zwischen 15 und 74 Jahren nach ihrer Ankunft einen Sprachkurs absolviert. 38% befanden dies nicht als notwendig und 13% verzichteten aus anderen Gründen auf einen Sprachkurs.

Staatsangehörige der EU28/EFTA-Länder besuchen nach ihrer Ankunft in der Schweiz am seltensten einen Sprachkurs (27%). Bei den Personen aus anderen europäischen Staaten sind es 52% und bei jenen aus dem Rest der Welt 63%. Zwischen den beiden letzteren Gruppen ist kein statistisch signifikanter Unterschied festzustellen.
Zusammenfassung
Die meisten Migrantinnen und Migranten wandern aus familiären oder beruflichen Gründen in die Schweiz ein. Die Gründe sind je nach Staatsangehörigkeit unterschiedlich. Personen aus den EU28/EFTA-Ländern profitieren vom bilateralen Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) und migrieren hauptsächlich aus beruflichen Gründen, während bei den anderen Ländergruppen der Familiennachzug der häufigste Migrationsgrund ist. Im Ausland geborene, in der Schweiz wohnhafte Personen sehen ihre Migration weitgehend als endgültig. Nahezu zwei Drittel möchten für immer in der Schweiz bleiben. Die Personen aus den europäischen Staaten ausserhalb der EU28/EFTA erwähnen dieses Vorhaben am häufigsten. Die meisten Migrantinnen und Migranten, die die Schweiz verlassen möchten, planen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, in ihr Herkunftsland zurückzukehren.
Die Ausgangslage der Migrantinnen und Migranten bezüglich Ausbildung oder Beschäftigung ist gemäss den Indikatoren je nach Staatsangehörigkeit tendenziell unterschiedlich. Die meisten im Ausland geborenen Personen zwischen 15 und 74 Jahren haben ihre Ausbildung im Ausland absolviert, dennoch beantragen nur wenige eine Gleichwertigkeitsbescheinigung für ihren ausländischen Abschluss. Obwohl vor allem die Staatsangehörigen der EU28/EFTA-Länder sowie der Staaten ausserhalb Europas ihren Abschluss im Ausland erworben haben, unterscheidet sich der Anteil derer, die eine Gleichwertigkeitsbescheinigung beantragt haben, statistisch nicht signifikant nach Staatsangehörigkeit. Diejenigen, die auf eine Anerkennung ihres Abschlusses verzichten, empfinden dies mehrheitlich nicht als notwendig für die Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit im Aufnahmeland. Vor allem die Staatsangehörigen der EU28/EFTA-Länder haben keinen Bedarf nach einer Anerkennung. Dank den bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU gilt das europäische System zur Anerkennung von Berufsqualifikationen auch im Rahmen der Beziehungen zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der EU und der EFTA Anhang III des Abkommens über die Freizügigkeit . Zwei Drittel der Migrantinnen und Migranten zwischen 15 und 74 Jahren, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz gekommen sind, hatten vor ihrer Migration bereits eine Stelle gefunden. Dies zeugt von einer guten Ausgangslage für eine schnelle bzw. sogar direkte Integration in den Arbeitsmarkt. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um Staatsangehörige der EU28/EFTA-Länder sowie der Staaten ausserhalb Europas. Nahezu zwei Drittel der in die Schweiz eingewanderten Personen verfügten bei ihrer Ankunft über mündliche Kenntnisse einer Landessprache. Dies trifft insbesondere für die Migrantinnen und Migranten aus den EU28/EFTA-Staaten zu. Sie besuchten folglich nach ihrer Ankunft in der Schweiz auch am seltensten einen Sprachkurs.
Anhang
Mobilität und Migration – Modul der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE)
Das Modul «Mobilität und Migration» liefert Daten rund um den Kontext und die Geschichte der Bevölkerungsgruppen mit Migrationshintergrund. Die Fragen beziehen sich nicht nur auf die Zielperson oder die eingewanderte Person selbst, sondern auch auf deren Ehepartner, Kinder und Eltern. Dieser Fragenblock über Mobilität und Migration wird ca. alle drei bis fünf Jahre in die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE) integriert. Die Verbindung mit den Basisdaten der SAKE liefert Informationen zur Situation der Bevölkerung mit Migrationshintergrund auf dem Arbeitsmarkt und im Bildungssystem bzw. zu ihrer strukturellen Integration in die schweizerische Gesellschaft.
Verfügbar seit
1998
Grundgesamtheit
Ständige Wohnbevölkerung ab 15 Jahren
Wichtigste erfasste Merkmale
Geburtsland
Nationalität bei der Geburt
Einbürgerungsgesuch
Aus- und Weiterbildung in der Schweiz und Gleichwertigkeitsbescheinigung
Sprachkompetenzen und Sprachkurse
Nationalität des Ehepartners vor der Heirat
Geburtsland der Eltern
Ausbildungsstand der Eltern
Migrationsgründe
Transnationalismus und Verbindung mit dem Herkunftsland
Anwesenheitsdauer in der Schweiz und Zukunftspläne
Methodik
Stichprobenerhebung bei den Personen. Die Adressen werden zufällig aus dem Stichprobenregister des BFS entnommen. Dieses basiert hauptsächlich auf Daten der kommunalen und kantonalen Einwohnerregister. Seit 2003 wird die SAKE-Stichprobe durch eine Stichprobe mit ausländischen Personen ergänzt. Diese Stichprobe wurde bis zum 1. Quartal 2014 aus dem Zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS) gezogen. Seit dem 2. Quartal 2014 wird sie ebenfalls aus dem Stichprobenregister des BFS gezogen.
Regionalisierungsgrad
Schweiz und Grossregionen NUTS 2
Periodizität
Alle 3 bis 5 Jahre
Referenzperiode
2. Quartal – April bis Juni
Revision
2001, 2003, 2008, 2014, 2017
Organisation
BFS in Zusammenarbeit mit LINK Marketing Services
Florence Bartosik und Marion Aeberli
+41 58 463 67 11