Erwerbslose gemäss ILO
Zu den Erwerbslosen gemäss ILO gehören Personen im Alter von 15–74 Jahren, die
– in der Referenzwoche nicht erwerbstätig waren
– in den vier vorangegangenen Wochen aktiv eine Arbeit gesucht haben und
– die für die Aufnahme einer Tätigkeit verfügbar wären.
Diese Definition entspricht den Empfehlungen des Internationalen Arbeitsamtes (ILO) und der OECD sowie den Definitionen von EUROSTAT.
Erwerbslosenquote gemäss ILO
Die Erwerbslosenquote gemäss ILO errechnet sich folgendermassen: Anzahl Erwerbslose gemäss ILO / Anzahl Erwerbspersonen x 100.
Erwerbspersonen
Als Erwerbspersonen gelten die Erwerbstätigen und die Erwerbslosen gemäss ILO zusammen.
Erwerbstätige
Als Erwerbstätige gelten Personen im Alter von mindestens 15 Jahren, die während der Referenzwoche
– mindestens eine Stunde gegen Entlöhnung gearbeitet haben,
– oder trotz zeitweiliger Abwesenheit von ihrem Arbeitsplatz (wegen Krankheit, Ferien, Mutterschaftsurlaub, Militärdienst usw.) weiterhin eine Arbeitsstelle als Selbstständigerwerbende oder Arbeitnehmende hatten,
– oder unentgeltlich im Familienbetrieb mitgearbeitet haben.
Unter diese Definition fallen, unabhängig vom Ort, wo die Tätigkeit ausgeführt wird (im Betrieb, zu Hause [Heimarbeit] oder in einem anderen Privathaushalt), alle Arbeitnehmenden, Selbstständig-erwerbenden, im eigenen Familienbetrieb mitarbeitenden Familienmitglieder, Lehrlinge, Rekruten, Unteroffiziere und Offiziere, die während der Rekrutenschule bzw. des Abverdienens ihre Arbeitsstelle bzw. ihren Arbeitsvertrag behalten können, Schüler und Studierende, die neben ihrer Ausbildung einer Erwerbstätigkeit nachgehen und Rentner, die nach der Pensionierung noch erwerbstätig sind. Nicht berücksichtigt werden die Hausarbeit im eigenen Haushalt, unbezahlte Nachbarschaftshilfe und andere ehrenamtliche Tätigkeiten.
Ausbildungsniveauadäquanz
Zur Berechnung der Ausbildungsniveauadäquanz wird die Frage «Wurde für Ihre jetzige Haupterwerbstätigkeit von Ihrem Arbeitgeber ein Hochschulabschluss verlangt?» herangezogen.
Die Ausbildungsniveauadäquanz gibt den Anteil der Absolvent/innen an, deren Erwerbstätigkeit einen Hochschulabschluss voraussetzt.
Berufliche Stellung
In den Fragebögen wurde die berufliche Stellung der erwerbstätigen Hochschulabsolvent/innen erfragt. Die erhobenen Angaben wurden zu fünf verschiedenen Kategorien zusammengefasst:
– Praktikant/in (inkl. Volontär/in)
– Doktorand/in, Assistent/in
– Angestellte/r ohne Führungsfunktion (inkl. Assistenzarzt/
-ärztin, Lehrer/in, mitarbeitendes Familienmitglied)
– Angestellte/r mit Führungsfunktion (unteres, mittleres und oberes Kader)
– Selbständig erwerbend (mit und ohne Angestellte)
Vertragsform
Bei der Vertragsform wird für angestellte Personen zwischen einer befristeten und einer dauerhaften Anstellung unterschieden. Selbstständig Erwerbstätige wurden ausgeschlossen.
Beschäftigungsgrad
Die Absolvent/innen wurden nach dem vertraglich festgelegten Beschäftigungsgrad ihrer Haupterwerbstätigkeit gefragt. Die Angaben wurden in zwei Kategorien unterteilt:
– weniger als 90% beschäftigt (entspricht Teilzeit)
– 90% bis 100% beschäftigt (entspricht Vollzeit)
Unter- und Überbeschäftigung
Zur Bestimmung der Unter- und Überbeschäftigung werden Hochschulabsolvent/innen danach befragt, ob ihr Beschäftigungsgrad (Haupt- und Nebenerwerbstätigkeit) ihren Wünschen entspricht. Falls ja, gilt die Person als angemessen beschäftigt. Ansonsten wird nach dem gewünschten Arbeitspensum gefragt. Personen, deren aktueller Beschäftigungsgrad grösser/kleiner ist als der erwünschte, gelten als überbeschäftigt/unterbeschäftigt.
Erwerbseinkommen
Das nominale Jahreserwerbseinkommen setzt sich aus Einnahmen zusammen, die einer Person aus der Ausübung der entlöhnten oder selbständigen Haupterwerbstätigkeit entstehen. Erfragt werden die jeweiligen Bruttowerte, inklusive 13tes Monatsgehalt.
Standardisiertes Erwerbseinkommen
Um das standardisierte Jahreserwerbseinkommen zu berechnen, wurde das Erwerbseinkommen aus teilzeitlicher Erwerbstätigkeit auf eine Vollzeitanstellung (100%) hochgerechnet.
Realerwerbseinkommen
Das Realerwerbseinkommen ergibt sich durch Deflationierung des Nominalerwerbseinkommens mit dem Landesindex der Konsumentenpreise im Jahresmittel.